Hochbahnsteig, Haltestelle Krefeld Hauptbahnhof, Haltestellen,- Straßen-, Gleis-, und Kabeltiefbau (VE 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/004
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbahnsteig, Haltestelle Krefeld Hauptbahnhof, Haltestellen,- Straßen-, Gleis-, und Kabeltiefbau (VE 1)
Die Stadt- und Straßenbahnhaltestelle Krefeld Hauptbahnhof in Krefeld wird barrierefrei ausgebaut.
In Folge der Anordnung eines Mittelbahnsteiges und zweier Seitenbahnsteige sind neben Rohbau- und Gleisbauarbeiten inkl. Kanal- und Kabeltiefbauarbeiten, auch umfangreiche Straßenbauarbeiten auszuführen.
An der Haltestelle Krefeld Hauptbahnhof sollen zwei neue Niederflurhaltestellen in Seitenlage für die SWK MOBIL GmbH und ein Hochflurbahnsteig in Mittellage der Rheinbahn AG errichtet werden.
Der Hochbahnsteig besteht aus einem 60 m langen Bahnsteig und einer 16m langen Rampe, sowie einer Zugangstreppe.
Die Breite des Hochbahnsteigs beträgt 6,00 m.
Der Hochbahnsteig wird aus Stahlbetonfertigteilen mit je 2,50 m Länge ausgeführt, für die eine Werkplanung zu erstellen ist.
Der Zwischenraum der Haltestellenkanten wird mit geeignetem Bodenmaterial aufgefüllt.
Die Gründung erfolgt auf einem Ortbetonfundament, sowie einer Schicht aus Magerbeton. Darunter ist nach statischen Erfordernissen ein Bodenaustausch vorzunehmen.
Die Bahnsteigelement sind elektrisch durchzuverbinden. Diese ist durch eine Fachfirma zu planen und auszuführen.
Auf dem Hochbahnsteig und der Rampe sind Pflasterarbeiten und Abdichtungsarbeiten auszuführen.
Die beiden Niederflurhaltestellen werden in Pflasterbauweise mit einer Bahnsteigkante aus L-Steinen und Abdeckplatte hergestellt.
Für die Haltestellen sind ebenfalls Schlosserarbeiten für Edelstahlknieholmgeländer, Spritzschutzwände und Stadtbahnpylon zu erbringen.
In der Niederflurhaltestelle sind Baumbeete mit übergehbaren Baumgruben zu erstellen.
Große Teile der Bahnsteigausstattung sind zu liefern und einzubauen.
Für die Arbeiten wird der betroffene Streckenabschnitt gesperrt und die Fahrleitungsanlage demontiert.
Für die Herstellung der Haltestellenanlage sind begleitend weitreichende Gleisbaumaßnahmen durchzuführen. Im angrenzenden Knotenpunkt ist ein komplexes Gleiskreuz mit drei Kreuzungen und fünf Weichen zu erstellen. Die vorhandene Gleisanlage muss vollständig zurück gebaut werden. In den angrenzenden Bereichen sind für die SWK MOBIL GmbH grundhafte Erneuerungsmaßnahmen auszuführen. Der Oberbau besteht in den meisten Bereichen aus einer Asphalteindeckung im Dresdner Oberbau. In den Erneuerungen auch aus Schottergleis. Es ist zu berücksichtigen, dass Abschnitte durch Normalspurfahrzeuge der Rheinbahn AG als auch durch Meterspurfahrzeuge der SMK MOBIL GmbH genutzt werden. Hier ist ein Vier-Schienengleis zu verlegen. Der Einsatz einer Zwei-Wege Stopfmaschine ist zu berücksichtigen.
In Abschnitten kommt eine elastische Schienenlagerung zu Einsatz.
Das Gleisbaumaterial wird durch den AG beigestellt.
Im Bereich des Schottergleises ist eine Gleiseindeckung als Systemlösung zu liefern und betriebsfertig einzubauen.
Im Untergrund sind Entwässerungsleitungen und Kabellehrrohrtrassen einschließlich der Bauwerke zu verlegen. Sowohl die Entwässerung der Haltestellen, der Verkehrsflächen und der Gleisanlage sind an einen etwa 4 Meter tief liegenden Hauptkanal anzuschließen.
Ein vorhandenes Schachtbauwerk des Hauptkanals ist abzubrechen und außerhalb der Gleiszone mit Anschlusshaltungen herzustellen.
Für die Lichtsignalanlage und Betriebstechnik sind zu den Leitungstrassen auch Mastfundamente herzustellen und anzubinden.
Im gesamten Baubereich sind Straßeneindeckungen und Seitenräume mit taktilen Leiteinrichtungen grundhaft herzustellen.
Die gesamte Maßnahme ist vermessungstechnisch zu begleiten. Eine Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung für mehrere Bauphasen ist durch den AN vorzuhalten.
Die Gesamtmaßnahme VE 1 wird entsprechend der Kostenträgerzuordnung in vier Baubereiche unterteilt, die Abrechnung erfolgt entsprechend.
Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Lagerflächen im Baustellenbereich zur Verfügung stehen werden, so ist eine entsprechende Transportlogistik als auch zusätzliche Lagerflächen durch den AN bereitzustellen.
Eine Aufteilung oder Trennung des Auftrags in Teillose oder Fachlose unterbleibt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB).
Der Auftraggeber behält sich im Verhandlungsverfahren vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchwarzArbG (in Angebotsvordruck enthalten).
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§123,124, 142 GWB (in Angebotsvordruck enthalten). Die Rheinbahn AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern. (siehe auch Vordruck 2 + 3 der Vergabeunterlage "Unternehmensbezogene Bieterangaben") und c.) Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise bei.
Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall bei.
Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.
a) Erklärung zum Umsatz:
Angabe Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Eigenerklärung zu Mitarbeiteranzahl:
Angabe der Anzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Referenzen:
Mindestbedingungen Referenzen: (M) a) Bau von Rillenschienengleisen im straßenbündigen Bahnkörper mit einer Baulänge von insgesamt mind. 200m (mit Weichen- und Konstruktionsanlagen). – (M) b) Bau einer Stadtbahnhaltestelle (Hochflur) bestehend aus mind. einem Bahnsteig ein-schließlich Kabeltiefbau und Entwässerungsanlagen. – (M) c) Bau einer Straßenbahnhaltestelle (Niederflur) bestehend aus mind. einem Bahnsteig einschließlich Kabeltiefbau und Entwässerungsanlagen. – (M) d) Lieferung- und Montage von Betonfertigteilen für Hochbahnsteige nach ZTV Ing. – (M) e) Herstellung von Oberbauschichten aus Walzasphalt im maschinellen Einbau und einer Einbaubreite von mind. 2,50m angrenzend an die Gleiszone straßenbündiger Bahnkörper in Stadtstraßen; Mindestherstellungsfläche: 500 qm. – (M) f) Herstellung von Oberbauschichten aus Gussasphalt im maschinellen oder Handeinbau innerhalb und außerhalb der Gleiszone bei straßenbündigen Bahnkörpern; Mindestherstellungsfläche: 250 qm. – (M) Die Mindestbedingungen b) und d) sind hierbei zwingend innerhalb eines Projekts nachzuweisen. Die übrigen Mindestbedingungen a), c) e) und f) können entweder kumuliert in dem-selben Projekt, wie b) und d), oder durch andere Projekte nachgewiesen werden.
Die Mindestbedingungen müssen hierbei durch Projekte nachgewiesen werden, die innerhalb der letzten 8 Jahre abgenommen wurden. (es gilt das Abnahmedatum und als Referenzzeitpunkt dient das Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung).
Hinweise:
Die vorzulegende Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung darauf beruft.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben der Bieter zu den Referenzen bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Aus diesem Grund ist, wenn möglich, zu jeder Referenz ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten anzugeben.
Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderte Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen vollständig erfüllen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit auf und werden daher von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Siehe Vergabeunterlagen sowie die Angaben im Abschnitt VI.3).
a.) Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaftsurkunde (Vertragserfüllungsbürgschaft) gemäß beigefügtem Formblatt der Rheinbahn in Höhe von 5,0% der Auftragssumme (netto) zu stellen.
b.) Als Sicherheit für die Mängelansprüche werden 5,0 % der Schlussrechnungssumme (netto) einbehalten oder – nach Wahl des Auftragnehmers – als Bürgschaftsurkunde (Mängelanspruchsbürgschaft) gemäß beigefügtem Formblatt gestellt.
Wird eine Mängelanspruchsbürgschaft gestellt, hat diese diesem Formblatt der Rheinbahn zu entsprechen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend.
siehe Vordruck 12: DIN EN ISO 9001 Zertifizierung siehe Vordruck 13: Kanalbau über „RAL Gütezeichen Kanalbau“ siehe Vordruck 14: Kabeltief-/Leitungsbau nach „RAL Gütezeichen Leitungstiefbau“ siehe Vordruck 15: Eigenerklärung des Bieters siehe Vordruck 16: Erklärung des Bieters gemäß der Vergabeunterlage "Unternehmensbezogene Bieterangaben"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. (1) bis Nr. (3) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) bzw. des Wettbewerbsregisters anzufordern.
(4) Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter http://www.subreport/[...] unter Verwendung der ID […] unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar.
(5) Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist der Unterlage „Allgemeine Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
(6) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB). Eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange hat ergeben, dass durch eine Losaufteilung des Auftrags dem Auftraggeber unverhältnismäßige Kostennachteile und Verzögerungen des Projektes entstehen werden. Zudem ist der Einsatz verschiedener Auftragnehmer aus Gründen drohender Inkompatibilitäten nicht durchführbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kölne
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html