Generalplanung Sanierung Maritimo Referenznummer der Bekanntmachung: 5327/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oer-Erkenschwick
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oer-erkenschwick.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Sanierung Maritimo
Gegenstand des Auftrags ist die Generalplanung des in Abschnitt II.1.4 beschriebenen Bauvorhabens "Sanierung Maritimo", welches die Sanierung und Attraktivierung des Freizeitbades "Maritimo" sowie die Sanierung des unmittelbar angrenzenden Freibads "Am Stimbergpark" umfasst.
Aufgabe des beauftragten Generalplaners wird zunächst eine Optimierung der bislang vorliegenden Vorplanung des ursprünglich beauftragten Generalplaners sein, deren Ziel die Anpassung der Vorplanung an das vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick formulierte Kostenziel (siehe Abschnitt II.2.4) durch Reduzierung und/oder Optimierung des Umfangs der vorgesehenen baulichen Maßnahmen im Sinne eines "design to cost"-Ansatzes ist.
Der zu vergebende Generalplanungsauftrag umfasst insbesondere die Objektplanung zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, die Fachplanungsleistungen für die Leistungsbilder Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (sämtliche Anlagengruppen einschließlich der Badewassertechnik) sowie Beratungsleistungen zu den Leistungsbildern Bauphysik und Brandschutz.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung zunächst der oben beschriebenen Optimierungsphase und hieran anschließend der weiteren Leistungen ab der Leistungsphase 3 (Näheres siehe Abschnitt II.2.11).
Oer-Erkenschwick
Das maritimo Sauna-Wellness-Resort mit Sport- und Freizeitbad in Oer-Erkenschwick wurde von 2002 bis 2004 errichtet. Bereits kurz nach der Eröffnung sind diverse Mängel und Schäden festgestellt worden, die im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens aufgenommen wurden. Die Stadt beabsichtigt nunmehr eine Generalsanierung des Sauna-Wellness-Resorts maritimo mit Sport- und Freizeitbad sowie zusätzlich die Kernsanierung des angrenzenden Freibads in Oer-Erkenschwick (Vorhaben). Das Vorhaben wird zusammenfassend als "Sanierung Maritimo" bzw. "Generalsanierung Maritimo" bezeichnet und umfasst im Wesentlichen die drei Teilmaßnahmen "Sanierung Freizeitbad Maritimo", "Attraktivierung Freizeitbad Maritimo" sowie "Sanierung der Freibad-Anlage Stimberg-Park", wobei die letztgenannte Teilmaßnahme öffentlich gefördert wird.
Mit der Generalplanung des Vorhabens wurde ursprünglich nach einer EU-weiten Ausschreibung ein anderer Generalplaner beauftragt. Hierzu liegen auch bereits eine Grundlagenermittlung sowie eine Vorplanung vor. Von der vertraglichen Möglichkeit einer Weiterbeauftragung dieses Generalplaners wurde abgesehen, weshalb der Generalplanungsauftrag nun neu vergeben wurde.
Aufgabe des neuen Generalplaners wird zunächst eine Optimierung der bislang vorgelegten Vorplanung (siehe die nähere Erläuterung in Abschnitt II.1.4) zur Anpassung an das vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick festgelegte Kostenziel sein. Im Anschluss hieran ist eine stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungen ab der Leistungsphase 3 vorgesehen (Näheres siehe Abschnitt II.2.11).
Die Generalplanung umfasst insbesondere folgende Leistungsbilder, wobei die Grundleistungen ab Leistungsphase 3 jeweils weitgehend und ergänzend ausgewählte besondere Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen ausdrücklich definiert sind, beauftragt werden: Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V .m. Anlage 10 zur HOAI), Objektplanung Freianlagen (Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V .m. Anlage 11 zur HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI i. V .m. Anlage 14 zur HOAI), Fachplanung Technische Ausrüstung (Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V .m. Anlage 15 zur HOAI) für folgende sämtliche Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (einschließlich der nutzungsspezifischen Anlagen für die Badewassertechnik), Leistungsbild Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI für die Anwendungsbereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik sowie Leistungen zum Brandschutz gemäß dem Leistungsbild Brandschutz in Abschnitt 1.4 der AHO-Schrift Nr. 17 "Leistungsbild und Honorierung - Leistungen für Brandschutz".
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen zur Optimierung der Vorplanung (siehe Abschnitt II.1.4) beauftragt. Die weiteren Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rengsdorf
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56579
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6EKU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland