AMC (Air Monitoring Center) – Weiterentwicklung und Pflege
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
AMC (Air Monitoring Center) – Weiterentwicklung und Pflege
AMC - Air Monitoring Center - fachtechnische Unterstützung in der Weiterentwicklung und Pflege des AMC (Air Monitoring Center) der Messnetzzentrale Luft
AMC - Air Monitoring Center - fachtechnische Unterstützung in der Weiterentwicklung und Pflege des AMC (Air Monitoring Center) der Messnetzzentrale Luft
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer über das zweite Vertragsjahr hinaus eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate verlangen.
Der Gesamtwert der Beschaffung ist inkl. der optionalen Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bedingt durch laufende Fortentwicklungen und Anpassungen an neue Anforderungen sowie der Gewährleistung des operationellen Betriebes (Datenabruf und zeitnahen Veröffentlichung der Messwerte u.a. auf den Webseiten der LUBW, UBA, OpenData) ist eine Fortschreibung des Vertrages erforderlich und kann aufgrund der Systemkenntnisse nur in Zusammenarbeit mit der Entwicklerfirma durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
AMC (Air Monitoring Center) – Weiterentwicklung und Pflege
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.