Rahmenvertrag für Omnibus-Fahraufträge bei Großveranstaltungen innerhalb Deutschlands Referenznummer der Bekanntmachung: 377/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Omnibus-Fahraufträge bei Großveranstaltungen innerhalb Deutschlands
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für Omnibus-Fahraufträge bei den derzeit drei DAAD-Stipendiatentreffen pro Jahr innerhalb Deutschlands. Die Anzahl kann in Abhängigkeit von der Förderung des DAAD durch seine Zuwendungsgeber variieren und wird jährlich vom DAAD festgelegt.
Die Treffen dienen der Vertiefung der Kontakte des DAAD zu seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten, aber auch der Netzwerkbildung der Geförderten untereinander. Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeiten, wissenschaftliche Vorträge von Professorinnen und Professoren der gastgebenden Hochschule zu hören oder selbst einen Vortrag zu halten. Ein kulturelles Rahmenprogramm und ein gemeinsamer Abschlussabend runden das Programm ab.
Das Format der Stipendiatentreffen, die Orte und Termine werden durch den DAAD festgelegt. Das aktuelle Format sieht vor, dass die Veranstaltungen immer am jeweiligen Freitag am Nachmittag mit der Anreise der Teilnehmenden beginnen und am Sonntag nach dem Frühstück enden. Zur Betreuung reisen ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD an und nehmen meist am gesamten Programm teil. Die Teilnehmenden werden in der Regel in vier bis fünf Hotels am Ort untergebracht.
Die Teilnehmenden werden durch das Busunternehmen gruppenweise von ihren Hochschulorten zum Veranstaltungsort gebracht. Die Abholorte und der jeweilige Veranstaltungsort liegen in der Regel in einem Radius von höchstens 500 km Entfernung. Die Zuordnung der Abholorte mit den zu transportierenden Personenzahlen erfolgt durch den DAAD.
Vor Ort werden die Teilnehmenden von den Hotels zur Universität und zu weiteren Orten in der Umgebung (bis max. 50 km Entfernung) des Hochschulortes gemäß Programm transportiert.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn bzw. bundesweit
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für Omnibus-Fahraufträge bei den derzeit drei DAAD-Stipendiatentreffen pro Jahr innerhalb Deutschlands. Die Anzahl kann in Abhängigkeit von der Förderung des DAAD durch seine Zuwendungsgeber variieren und wird jährlich vom DAAD festgelegt.
Die Treffen dienen der Vertiefung der Kontakte des DAAD zu seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten, aber auch der Netzwerkbildung der Geförderten untereinander. Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeiten, wissenschaftliche Vorträge von Professorinnen und Professoren der gastgebenden Hochschule zu hören oder selbst einen Vortrag zu halten. Ein kulturelles Rahmenprogramm und ein gemeinsamer Abschlussabend runden das Programm ab.
Das Format der Stipendiatentreffen, die Orte und Termine werden durch den DAAD festgelegt. Das aktuelle Format sieht vor, dass die Veranstaltungen immer am jeweiligen Freitag am Nachmittag mit der Anreise der Teilnehmenden beginnen und am Sonntag nach dem Frühstück enden. Zur Betreuung reisen ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD an und nehmen meist am gesamten Programm teil. Die Teilnehmenden werden in der Regel in vier bis fünf Hotels am Ort untergebracht.
Die Teilnehmenden werden durch das Busunternehmen gruppenweise von ihren Hochschulorten zum Veranstaltungsort gebracht. Die Abholorte und der jeweilige Veranstaltungsort liegen in der Regel in einem Radius von höchstens 500 km Entfernung. Die Zuordnung der Abholorte mit den zu transportierenden Personenzahlen erfolgt durch den DAAD.
Vor Ort werden die Teilnehmenden von den Hotels zur Universität und zu weiteren Orten in der Umgebung (bis max. 50 km Entfernung) des Hochschulortes gemäß Programm transportiert.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für Omnibus-Fahraufträge bei Großveranstaltungen innerhalb Deutschlands
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.