Stadt Friedrichshafen - Reinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1705
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.friedrichshafen.de
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Friedrichshafen - Reinigungsleistungen
Der Auftraggeber schreibt die Unterhaltsreinigung für städtische Gebäude - insbesondere Verwaltungsgebäude, Schulen und Sportstätten - aus. Die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt in 6 Losen.
Unterhaltreinigung Los 1
Friedrichshafen
Gegenstand von Los 1 ist die Unterhaltsreinigung im Technischen Rathaus, der Markthalle und der VHS mit insgesamt ca. 11.500 m² Grundfläche.
Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um zwei Jahre bis zum 31. August 2028, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 28. Februar 2026 gekündigt hat.
Unterhaltreinigung Los 2
Friedrichshafen
Gegenstand von Los 2 ist die Unterhaltsreinigung einer Schule sowie der Mehrzweckhalle Jettenhausen mit insgesamt ca. 11.000 m² Grundfläche.
Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um zwei Jahre bis zum 31. August 2028, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 28. Februar 2026 gekündigt hat.
Unterhaltreinigung Los 3
Friedrichshafen
Gegenstand von Los 3 ist die Unterhaltsreinigung in der Feuerwache Friedrichshafen mit insgesamt ca. 6.300 m² Grundfläche.
Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um zwei Jahre bis zum 31. August 2028, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 28. Februar 2026 gekündigt hat.
Unterhaltreinigung Los 4
Friedrichshafen
Gegenstand von Los 4 ist die Unterhaltsreinigung von drei Schulen und einer Kita/VHS mit insgesamt ca. 29.000 m² Grundfläche.
Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um zwei Jahre bis zum 31. August 2028, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 28. Februar 2026 gekündigt hat.
Unterhaltreinigung Los 5
Friedrichshafen
Gegenstand von Los 5 ist die Unterhaltsreinigung von fünf Gebäuden (Schule, Hallen, Feuerwehr, Rathaus) in Ailingen mit insgesamt ca. 18.000 m² Grundfläche.
Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um zwei Jahre bis zum 31. August 2028, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 28. Februar 2026 gekündigt hat.
Unterhaltreinigung Los 6
Friedrichshafen
Gegenstand von Los 6 ist die Unterhaltsreinigung von zwei Schulen inkl. Turnhallen mit insgesamt ca. 18.500 m² Grundfläche.
Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um zwei Jahre bis zum 31. August 2028, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 28. Februar 2026 gekündigt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (für Unterhaltsreinigung), unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei Jahre.
(2) Eigenerklärungen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen (vgl. § 15 der Vertragsbedingungen): Personenschäden EUR 2.500.000,00; Sachschäden EUR 2.500.000,00; Schlüsselverlustschaden EUR 100.000,00; Tätigkeitsschaden EUR 100.000,00; Vermögensschaden EUR 100.000,00.
(1) Eigenerklärung: Benennung der Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt. Die Angaben müssen wie folgt aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen bzw. Qualifikation in der Gebäudereinigerbranche erfolgen:
1. Angelernte Reinigungskräfte in der Unterhaltsreinigung - Gesamt -
a. Davon fest angestellte Mitarbeiter/innen
b. Davon geringfügig Beschäftigte
2. Mitarbeiter, welche ausschließlich Sonderreinigung eingesetzt werden
3. Gesellen des Gebäudereiniger-Handwerks
4. Mitarbeiter als Anwendungstechniker (mit Beschreibung der Qualifikation und Berufserfahrung)
5. Gebäudereinigermeister
6. staatl. geprüfte Reinigungs- und Hygienetechniker
7. Dipl. Ingenieure/Bachelor/Master (mit Angabe des abgeschlossenen Studiums)
8. Objektleiter/innen
9. Vorarbeiter/innen
10. Weitere (mit Angabe der Qualifikationen Berufserfahrung)
(2) Angaben zum Leitungspersonal: Darstellung der Personalstruktur für das Leitungspersonal - der Bewerber hat Angaben zu machen, in welchem die konkret personenbezogene Mitarbeiterstruktur für das Leitungspersonal (z.B. Bereichsleiter/in, Anwendungstechniker/in, Objektleiter/in, Stellvertreter/in, ggf. weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist und er personenbezogen namentlich benennen muss, mit welcher Mitarbeiterstruktur er diesbezüglich im Auftragsfall die Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung der Personalstruktur müssen zu den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
(3) Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Leistungen der Unterhaltsreinigung in Schulen, Bildungseinrichtungen und Jugendtreffs oder in vergleichbaren Objekten zum Gegenstand hatten.
(4) Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Leistungen der Unterhaltsreinigung in Verwaltungseinrichtungen und Friedhöfen oder in vergleichbaren Objekten zum Gegenstand hatten.
(5) Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Leistungen der Unterhaltsreinigung in Sporthallen, Sportstätten, Veranstaltungshallen und Dorfgemeinschaftshäusern oder in vergleichbaren Objekten zum Gegenstand hatten.
(6) Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Leistungen der Unterhaltsreinigung in Einrichtungen zur Kinderbetreuung (z.B. Kindergärten, Kinderkrippen) oder in vergleichbaren Objekten zum Gegenstand hatten.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6BCW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.