Ausschreibung Generalplaner für den Aufbau einer Experimentalturbine
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Generalplaner für den Aufbau einer Experimentalturbine
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt plant in dem vom BMWK geförderten Projekt „OPUS 3 – Aufbau einer Experimentalturbine“ (Fkz: 03EE2045) den Aufbau einer experimentellen Windenergieanlage „OPUS 3“, die auf dem in dem Vorgängerprojekt „Design einer Experimentalturbine“ (Fkz: 0325613) entwickelten Design basiert. Es handelt sich hierbei um eine Kleinserien-WEA, die mittels zahlreicher konstruktiver Änderungen für einen experimentellen Forschungseinsatz nutzbar gemacht wird. Die Designunterlagen liegen dem DLR vor und werden den Bewerbern/Bietern zu einem späteren Zeitpunkt und erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Verfügung gestellt. Der angehängte Abschlussbericht des Vorgängerprojekts „Design einer Experimentalturbine“ gibt Aufschluss über die Anpassungen der Windenergieanlage, die konstruktiv vorgenommen wurden, um diese zu einem Versuchsträger für den Forschungseinsatz zu machen. Die in diesem Vorgängerprojekt angefertigten Design-Unterlagen bilden die Basis für die Umsetzung der Windenergieanlage. Dieses Design soll aber nicht im vollen Umfang umgesetzt werden, so werden beispielsweise andere Rotorblätter als ursprünglich geplant verwendet. Die sich daraus ergebenden Änderungen sind zu berücksichtigen. Aufgabe des Bewerbers/Bieters ist die Erbringung der Leistung eines Generalplaners für diese Windenergieanlage. Der Bewerber/Bieter soll das Projektmanagement unterstützen und die Zeit- und Kostenpläne erstellen. Der Bewerber/Bieter soll die gesamte Beschaffung der WEA-Baugruppen/Komponenten planen, begleiten und beratend zur erfolgreichen Umsetzung (Genehmigung, Zertifizierung, Bau, Errichtung) beitragen. Insbesondere umfasst dies alle Arbeiten, die notwendig sind, um die vorhandenen Designunterlagen in Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung zu definieren und ggf. bis zu einer Fertigungsreife weiterzuentwickeln, die erforderlich ist, um die am Markt oder bei Partnern verfügbaren Einzelkomponenten zu beschaffen oder herzustellen. Ist eine notwendige Baugruppe am Markt nicht beschaffbar, so hat der Bewerber/Bieter die Aufgabe, diese Baugruppe weitestgehend aus am Markt beschaffbaren Komponenten zusammenzustellen und ggf. notwendige Modifikationen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Auf Basis der vom Bieter erstellten Leistungsverzeichnisse werden die Ausschreibungen und Beschaffungen von den zuständigen Organisationseinheiten des DLR ausgelöst. Der Bewerber/Bieter soll bestehende Zertifizierungen von einzelnen Komponenten oder Baugruppen übernehmen, soweit es die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben, sowie die notwendigen Arbeiten erbringen oder im Leistungsverzeichnis definieren, um die Zertifizierung der WEA durch einen geeigneten Zertifizierer zu gewährleisten. Da es sich bei der zu errichtenden Anlage um ein in weiten Teilen vergleichbares Design zu den Forschungs-WEA des Projekts WINSENT des ZSW handelt, sind hier stets Synergien zu nutzen. Auf Verlangen des PtJ wurden bereits Kooperationsgespräche zwischen dem DLR und dem ZSW geführt und ein Geheimhaltungsabkommen unterzeichnet.
Bei Arbeiten, die das ZSW erbringen kann und will, ist dem ZSW daher Vorrang vor etwaigen Unterauftragnehmern zu gewähren. Es muss auch sichergestellt werden, dass bereits im Projekt WINSENT geförderte Arbeiten/Ergebnisse nicht erneut gefördert werden. Diese Ergebnisse werden übernommen und integriert.
Der Sitz der bedarfstragenden Organisationseinheit ist in Braunschweig. Dortige Besuche und vielleicht auch Besuche anderer beteiligter Standorte im Rahmen der Auftragsausführung sind denkbar. Die Experimentalturbine/Windkraftanlage selbst wird im "Forschungspark Windenergie" in Krummendeich erbaut. Die Planungsleistungen als solche werden bei dem Auftragnehmer selbst erfolgen.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt plant in dem vom BMWK geförderten Projekt „OPUS 3 – Aufbau einer Experimentalturbine“ (Fkz: 03EE2045) den Aufbau einer experimentellen Windenergieanlage „OPUS 3“, die auf dem in dem Vorgängerprojekt „Design einer Experimentalturbine“ (Fkz: 0325613) entwickelten Design basiert. Es handelt sich hierbei um eine Kleinserien-WEA, die mittels zahlreicher konstruktiver Änderungen für einen experimentellen Forschungseinsatz nutzbar gemacht wird. Die Designunterlagen liegen dem DLR vor und werden den Bewerbern/Bietern zu einem späteren Zeitpunkt und erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Verfügung gestellt. Der angehängte Abschlussbericht des Vorgängerprojekts „Design einer Experimentalturbine“ gibt Aufschluss über die Anpassungen der Windenergieanlage, die konstruktiv vorgenommen wurden, um diese zu einem Versuchsträger für den Forschungseinsatz zu machen. Die in diesem Vorgängerprojekt angefertigten Design-Unterlagen bilden die Basis für die Umsetzung der Windenergieanlage. Dieses Design soll aber nicht im vollen Umfang umgesetzt werden, so werden beispielsweise andere Rotorblätter als ursprünglich geplant verwendet. Die sich daraus ergebenden Änderungen sind zu berücksichtigen. Aufgabe des Bewerbers/Bieters ist die Erbringung der Leistung eines Generalplaners für diese Windenergieanlage. Der Bewerber/Bieter soll das Projektmanagement unterstützen und die Zeit- und Kostenpläne erstellen. Der Bewerber/Bieter soll die gesamte Beschaffung der WEA-Baugruppen/Komponenten planen, begleiten und beratend zur erfolgreichen Umsetzung (Genehmigung, Zertifizierung, Bau, Errichtung) beitragen. Insbesondere umfasst dies alle Arbeiten, die notwendig sind, um die vorhandenen Designunterlagen in Leistungsverzeichnissen für die Beschaffung zu definieren und ggf. bis zu einer Fertigungsreife weiterzuentwickeln, die erforderlich ist, um die am Markt oder bei Partnern verfügbaren Einzelkomponenten zu beschaffen oder herzustellen. Ist eine notwendige Baugruppe am Markt nicht beschaffbar, so hat der Bewerber/Bieter die Aufgabe, diese Baugruppe weitestgehend aus am Markt beschaffbaren Komponenten zusammenzustellen und ggf. notwendige Modifikationen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Auf Basis der vom Bieter erstellten Leistungsverzeichnisse werden die Ausschreibungen und Beschaffungen von den zuständigen Organisationseinheiten des DLR ausgelöst. Der Bewerber/Bieter soll bestehende Zertifizierungen von einzelnen Komponenten oder Baugruppen übernehmen, soweit es die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben, sowie die notwendigen Arbeiten erbringen oder im Leistungsverzeichnis definieren, um die Zertifizierung der WEA durch einen geeigneten Zertifizierer zu gewährleisten. Da es sich bei der zu errichtenden Anlage um ein in weiten Teilen vergleichbares Design zu den Forschungs-WEA des Projekts WINSENT des ZSW handelt, sind hier stets Synergien zu nutzen. Auf Verlangen des PtJ wurden bereits Kooperationsgespräche zwischen dem DLR und dem ZSW geführt und ein Geheimhaltungsabkommen unterzeichnet.
Bei Arbeiten, die das ZSW erbringen kann und will, ist dem ZSW daher Vorrang vor etwaigen Unterauftragnehmern zu gewähren. Es muss auch sichergestellt werden, dass bereits im Projekt WINSENT geförderte Arbeiten/Ergebnisse nicht erneut gefördert werden. Diese Ergebnisse werden übernommen und integriert.
+++ Die Beschaffung wird in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß VgV durchgeführt.
Bitte beachten: Das gewählte Vergabeverfahren verläuft in zwei Phasen. Senden Sie uns bis zum Abschluss der ersten Phase des Verfahrens (16.01.2023, 11:00 Uhr), also dem Teilnahmewettbewerb, keinesfalls Angebote zu. In dieser Stufe sind nur Teilnahmeanträge einzureichen, um die Eignung der Bewerber zu prüfen. Nur die erfolgreichen Bewerber werden nach Auswertung der Teilnahmeanträge in der dann folgenden zweiten Phase, also dem Verhandlungsverfahren, von der Vergabestelle zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes noch einmal separat aktiv aufgefordert. Dabei werden die Bieter mit weiteren Einzelheiten zu dem Verhandlungsverfahren versorgt werden. +++
Die Laufzeit von sechs Monaten gilt ab Zuschlag. Verzögerungen im Gesamtprojekt können aber eine entsprechende maßvolle Vertragsverlängerung nötig erscheinen lassen.
Der Auftraggeber plant mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. § 51 Abs. 3 VgV bleibt hiervon unberührt. Die Vergabestelle grenzt daher die Zahl der geeigneten Bewerber ein, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, falls mehr als fünf geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Dazu wird nochmals das Eignungskriterium A5 (Referenzen) für eine objektive und nichtdiskriminierende Bewertung und Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber herangezogen. Es sind maximal 100 Punkte zu erzielen und es wird wie folgend bewertet:
A) Nach der Anzahl der in A5 und dort zu Punkt 1 genannten geeigneten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Diese Anzahl wird mit maximal 50 von 100 Punkten bewertet. Der oder die Bewerber mit den meisten Referenzen (Höchstzahl Referenzen), erhalten automatisch 50 Punkte. Die weiteren Bewerber erhalten nach folgendem Vorgehen Punkte:
(Anzahl eigener Referenzen/ Höchstzahl Referenzen) x 50 = Erreichte Punktzahl B) Nach der Anzahl der in A5 und dort zu Punkt 2 genannten geeigneten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Diese Anzahl wird mit maximal 25 von 100 Punkten bewertet. Der oder die Bewerber mit den meisten Referenzen (Höchstzahl Referenzen), erhalten automatisch 25 Punkte. Die weiteren Bewerber erhalten nach folgendem Vorgehen Punkte:
(Anzahl eigener Referenzen/ Höchstzahl Referenzen) x 25 = Erreichte Punktzahl C) Nach der Anzahl der in A5 und dort zu Punkt 3 genannten geeigneten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Diese Anzahl wird mit maximal 25 von 100 Punkten bewertet. Der oder die Bewerber mit den meisten Referenzen (Höchstzahl Referenzen), erhalten automatisch 25 Punkte. Die weiteren Bewerber erhalten nach folgendem Vorgehen Punkte:
(Anzahl eigener Referenzen/ Höchstzahl Referenzen) x 25 = Erreichte Punktzahl Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl (Rangfolge) werden zu der Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Befinden sich mehrere Bewerber auf Platz fünf, weil die gleiche Punktzahl erreicht wurde, so werden alle diese Bewerber ebenfalls zur Abgabe eines Angebotes eingeladen.
Das Projekt wird als Vorhaben mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (vormals das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) unter dem Namen OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine" mit dem Förderkennzeichen 03EE2045 gefördert. (Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 09, Kapitel 03, Titel 68301, Haushaltsjahr 2022, für das Vorhaben: „OPUS 3 - Aufbau einer Experimentalturbine".) Der geschätzte Wert von 497.300€ stellt im Rahmen der Förderung dieser Beschaffung des Generalplaners eine Obergrenze dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB 2. Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist.
3. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass gegen das Unternehmen oder gegen die Anteilseigner keine restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung, der EU oder der USA nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 bestehen.
6. Gültiger Nachweis/Eigenerklärung über die bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bewerber müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € für Personenschäden und 1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 2.) sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises. Liegt eine solche Versicherung in Art und Höhe nicht bereits vor, muss alternativ eine schriftliche Erklärung des Versicherers abgegeben werden, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung in entsprechender Höhe abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
7. Eigenerklärung zu dem Umsatz des Geschäftsjahres 2021. Die Bewerber müssen einen Mindestumsatz von 100.000 EURO Jahresumsatz nachweisen.
Vorhandene Mindestanforderungen bzw. Mindeststandards sind in der o.g. Beschreibung genannt. Enthalten die Vergabeunterlagen entsprechende Anlagen/Formulare, sind diese zwingend zu nutzen.
8. Nennung von sämtlichen folgenden Referenzaufträgen:
1. Nennung von mindestens einem Referenzauftrag aus den letzten fünf Jahren (also 2018 bis 2022), der folgenden Mindestanforderungen inhaltlich voll erfüllt: Die Planung, Beschaffung und Vormontage einer Windenergieanlage in der Größenklasse 500 kW – 750 kW zu Forschungszwecken oder aber alternativ die Adaption einer solchen kommerziellen Windenergieanlage für Forschungszwecke.
2. Nennung von mindestens einem Referenzauftrag aus den letzten drei Jahren (also 2020 bis 2022), der folgenden Mindestanforderungen inhaltlich voll erfüllt: Die Entwicklung von Windenergieanlagen sowie deren Systeme und Komponenten mit folgenden Merkmalen:
I. der Größenklasse 500 kW – 750 kW II. mit einem teilintegriertem Triebstrang (Getriebe mit integrierter Rotorwelle) III. mit einer Anlagensteuerung des Herstellers Freqcon GmbH, Rethem.
3. Nennung von mindestens einem Referenzauftrag aus den letzten drei Jahren (also 2020 bis 2022), der folgenden Mindestanforderungen inhaltlich voll erfüllt: Aus dem Referenzauftrag gehen langjährige Erfahrungen (mind. 3 Jahre) im Betrieb und der Instandhaltung von Windenergieanlagen in der Größenklasse 500 kW – 750 kW hervor.
Die Mindestanforderungen zu den Punkten 1 bis 3 müssen nicht innerhalb eines einzigen Referenzauftrag erfüllt werden. Sie können jeweils auch mit mehreren Referenzaufträgen erfüllt werden, die einzelne/bestimmte Aspekte betreffen. Wichtig ist aber, dass sämtliche der o.g. Mindestanforderungen durch die Nennung von Referenzaufträgen voll abgedeckt und erfüllt werden. Fügen Sie also bitte übersichtliche, aussagekräftige inhaltliche Beschreibungen der Referenzaufträge bei, die leicht zuzuordnen sind und und argumentieren Sie nachvollziehbar, warum diese die o.g. Kriterien jeweils und auch insgesamt erfüllen.
Es wird um Nennung der Auftraggeber und Kontaktmöglichkeiten gebeten. Das umfasst mindestens den Namen des Kunden und eines dort zur Auskunft geeigneten Ansprechpartner samt dessen Kontaktdaten (Mailadresse und Telefonnummer).
Damit die Bewerber die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wahren können, kann auf die Nennung der Kontaktdaten vorerst verzichtet werden. Aber: Auf Verlangen der Vergabestelle hin reicht der Bewerber die Kontaktdaten innerhalb von 7 Tagen unbedingt nach.
9. Angaben zur Entwicklung der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre, also 2020, 2021 bis heute.
10. Firmenprofil mit folgenden Angaben:
• Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Kundenspektrum • Beschreibung des Kerngeschäftes 11. Eigenerklärung darüber, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt. Der Bewerber hat zu erklären, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache zu er-folgen hat und er dies durch den Einsatz entsprechenden Personals sicherstellt.
12. Erklärung einer Bewerbergemeinschaft 13. Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen 14. Vertraulichkeitserklärung
Vorhandene Mindestanforderungen bzw. Mindeststandards sind in der o.g. Beschreibung genannt. Enthalten die Vergabeunterlagen entsprechende Anlagen/Formulare, sind diese zwingend zu nutzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Senden Sie uns bis zum Abschluss der ersten Stufe des Verfahrens am 16.01.2023 (11:00 Uhr), also dem Teilnahmewettbewerb, keinesfalls bereits Angebote zu. In dieser Phase sind nur Teilnahmeanträge einzureichen. Nur die erfolgreichen Bewerber werden nach Auswertung der Teilnahmeanträge in einer dann folgenden zweiten Phase von der Vergabestelle zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes noch einmal separat aktiv aufgefordert. Erst dabei werden die Bieter mit weiteren Einzelheiten zur Angebotserstellung versorgt werden. Die Vergabestelle behält sich im Rahmen dieser zweiten Phase der Ausschreibung, also des Verhandlungsverfahrens, ausdrücklich das Recht vor, den Zuschlag gemäß §17 Absatz 11 VgV bereits auf eines der ersten eingereichten Angebote ohne eine vorherige Verhandlung zu erteilen.
Die elektronische Form der Abgabe aller Unterlagen ist stets zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie nur noch in Ausnahmefällen eine rechtskonforme, digitale Signatur. I. d. R. ist die rechts konforme Unterschrift, in Textform, nach § 126b BGB zu leisten. Das bedeutet, Vor- und Zuname der zeichnungsberechtigten Person in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattform subreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport: z.b. Herr Felix Hinske, Tel.: 0221/98578-38, E-Mail: [gelöscht] oder Herr Stefan Ehl, Tel.: 0221/98578-58, E-Mail: [gelöscht] . Bitte nutzen Sie bei Fragen zu dem Verfahren und den Vergabeunterlagen ausschließlich die Nachrichtenfunktion in ihrem Kundenaccount bei subreport ELViS. Es ist empfehlenswert einen Teilnahmeantrag nicht „in letzter Sekunde“ hochzuladen, damit erst dann aufkommende Fragen zur Bedienung der Vergabeplattform noch rechtzeitig mit den Mitarbeitern von subreport geklärt werden können.
+++ Auf Grund der anstehenden Feiertage können Ihre Fragen zu dem Vergabeverfahren zwischen dem 22.12.2022 und dem 2.01.2023 nicht bearbeitet werden +++
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wichtige Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind u.a. in dem §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) enthalten, der hier in Gänze zitiert wird:
"§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."