22/142: Wärmeversorgung Bachtobel
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Kressbronn am Bodensee
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kressbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
22/142: Wärmeversorgung Bachtobel
Vergabe einer Konzession für eine innovative Energieversorgung im Neubaugebiet Bachtobel der Gemeinde Kressbronn am Bodensee
Die Gemeinde Kressbronn beabsichtigt im Quartier Bachtobel Bauplätze für Familien, aber auch eine große Anzahl an neuen Mietwohnungen zu schaffen. Das Baugebiet ist aufgeteilt in Wohnbaufläche und Gemeinbedarfsnutzung. Auf der Wohnbaufläche sollen Bauplätze und genossenschaftliche Mietwohnungen entstehen. Auf der Gemeinbedarfsfläche sind der Neubau eines Feuerwehrhauses, eine Kinderbetreuungseinrichtung mit Gemeindearchiv und Mietwohnungen, ein Ärztehaus sowie kommunale Mietwohngebäude geplant.
Die Liegenschaften im Quartier sollen in zwei Bauabschnitten errichtet werden. Die erste Bauphase ist auf die Jahre 2023-2024 terminiert und soll spätestens in 2025 abgeschlossen sein. IN diesem Zeitraum wird ein Großteil der Gebäude errichtet.
Die Gemeinde beabsichtigt daher, in Q4/2022 mit den Erschließungsbaumaßnahmen zu beginnen.
Im Jahr 2032 sollen das Feuerwehrhaus, drei Mehrfamilienhäuser und ein weiteres Gebäude hinzukommen. Die Energieversorgung öffentlicher Liegenschaften ist in der Konzessionsvergabe implementiert.
Im Quartier werden (Stand 01.05.2022) insgesamt 44 Gebäude mit 187 Nutzeinheiten errichtet. Die mit Energie zu versorgenden Neubauten im Gebiet lassen sich einteilen in Gebäude zur ge-werblichen Nutzung und in Wohngebäude. Unabhängig von der Nutzungsart wird in allen Ge-bäuden Energie in Form von Wärme, Klimatisierung/Kühlung und Strom benötigt.
Der jährliche Gesamtstrombedarf im Quartier (ohne die Berücksichtigung von Ladestrom im Rahmen eines E-Mobilitätskonzepts) wird nach heutigem Stand rund 580.000 kWh betragen. Für die Gebäudeheizung und die Warmwasserbereitung werden 910.000 kWh Wärme benötigt. Es wird von einer Gesamtheizlast des Gebiets von knapp 600 kW th ausgegangen.
Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee möchte mit diesem Verfahren den Konzessionsnehmer (nachfolgend den Quartiersversorger) für eine innovative Energieversorgung in dem Neubaugebiet Bachtobel ermitteln und beauftragen.
Im Weiteren wird auf die Auftragsunterlagen verwiesen.
- Kriterium: Gesamtkosten
- Kriterium: Klimaneutralität
- Kriterium: Konzept für Zusatzleistungen im Versorgungsgebiet
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
22/142: Wärmeversorgung Bachtobel
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe erfolgt in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV).
Das Verfahren wird in zwei Stufen wie folgt durchgeführt:
In der ersten Verfahrensstufe, dem Teilnahmewettbewerb sind die Unternehmen aufgefordert, einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen einzureichen.
Die geeigneten Bieter werden im Anschluss in der zweiten Verfahrensstufe zur Abgabe eines (zunächst indikativen, d.h. rechtlich unverbindlichen) Erstangebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Abgabe des (indikativen) Erstangebots werden die weiteren Vergabeunterlagen bereitgestellt (§ 17 Abs. 1 KonzVgV). Nach Prüfung der (indikativen) Erstangebote werden Verhandlungen durchgeführt mit dem Ziel, etwaige Unklarheiten aufzuklären und die Angebote inhaltlich zu verbessern. Verhandlungen über die Kriterien sind ausgeschlossen. Es können eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchgeführt werden.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Unternehmen aufgefordert, vollständige und verbindliche Angebote abzugeben. Nach Überprüfung und Auswertung der Angebote werden die Unternehmen, sofern erforderlich, um weitere Aufklärung oder Vervollständigung gebeten und sodann die Entscheidung über den Zuschlag getroffen.
Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Erforderlichenfalls wird die Zahl der Bewerber auf höchstens fünf Bewerber reduziert. Es werden mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber zur Abgabe des indikativen Erstangebotes aufgefordert.
Zur danach folgenden Aufforderung zur Abgabe des verbindlichen Angebotes ist keine Reduktion vorgesehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2. Personelle Leistungsfähigkeit
3. Bewertung der Referenzprojekte
Im Weiteren wird auf die Auftragsunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen(§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Vertrag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden; wird die Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Gemeinde wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefristnach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx