Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 nach DIN 14530-26 Referenznummer der Bekanntmachung: HLF_022022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchzarten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 nach DIN 14530-26
Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 nach DIN 14530-26 mit einer feuertechnischen Beladung für die FFW Kirchzarten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Kirchzarten beschafft ein Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 nach DIN 14530-26, mit einer feuertechnischen Beladung.
Das Fahrzeug wird zur Brandbekämpfung, technischer Hilfeleistung und zum Übungsdienst eingesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Am 15.10.2022 verunglückte das Löschgruppenfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Kirchzarten auf einer Einsatzfahrt. Das Fahrzeug wurde durch einen Sachverständigen begutachtet, das Gutachten bescheinigt einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Ein zur Verfügung gestelltes Leihfahrzeug (Baujahr 1996) unterliegt wegen der Ausstattung (z.B. geringerer Wasservoratsbehälter, fehlende Tragkraftspritze) einsatztaktischen Einschränkungen. Durch den Ausfall des zu ersetzenden Fahrzeug ist somit zur Zeit die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr stark eingeschränkt. Durch diesen Umstand ist schnellstmöglich ein Ersatz zu beschaffen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.