Rahmenvereinbarung Büroverbrauchsmaterial & Druckzubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 100/95/22/3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-paderborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Büroverbrauchsmaterial & Druckzubehör
Ausgeschrieben wird die Belieferung der Universität Paderborn mit Verbrauchsmitteln des Bürobedarfs und Xerographiepapier (Los 1), sowie Druckzubehör (Toner & Tinte) (Los 2) in Form einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren, beginnend am 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.
Der Artikelkatalog, den diese Rahmenvereinbarung umfassen soll, ist in der Leistungsbeschreibung exakt abgebildet. Abweichende Bestellungen über diesen Artikelkatalog hinaus sind technisch unbedingt durch den späteren Auftragnehmer zu verhindern.
Büroverbrauchsmaterial
Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn, UPB - HNF Fürstenallee 11 33102 Paderborn, UPB - Technologiepark Technologiepark 33100 Paderborn, UPB Pohlweg, Mersinweg, Peter-Hille-Weg 33098 Paderborn, UPB Hohenloherweg 33100 Paderborn, UPB - Zukunftsmeile Zukunftsmeile 1 33100 Paderborn
Die zu schließende Rahmenvereinbarung umfasst die Belieferung frei Verwendungsstelle (Schreibtischbelieferung) von derzeit ca. 800 Kunden der Universität Paderborn an ca. 3.000 Lieferstellen mit Büroverbrauchsmaterial und Xerographiepapier (Los 1) und Druckzubehör (Los 2) für die Dauer von 4 Jahren.
Das Los beinhaltet auch die Belieferung mit Kopierpapier. Der durchschn. Papierverbrauch der UPB ist aufgrund von Erfahrungswerten aus den letzten Geschäftsjahren als stabil zu bezeichnen. Erwartet wird daher, dass die Abnahmemenge für den ges. Zeitraum des zu schließenden Vertrages stabil bleibt und sich wie folgt darstellt:
Jahresbedarf gesamt bei 250 kalkulierten Arbeitstagen: 2.500 Kartons á 5 Ries, werktäglich 10 Kartons á 5 Ries.
Druckzubehör
Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn, UPB - HNF Fürstenallee 11 33102 Paderborn, UPB - Technologiepark Technologiepark 33100 Paderborn, UPB Pohlweg, Mersinweg, Peter-Hille-Weg 33098 Paderborn, UPB Hohenloherweg 33100 Paderborn, UPB - Zukunftsmeile Zukunftsmeile 1 33100 Paderborn
Die zu schließende Rahmenvereinbarung umfasst die Belieferung frei Verwendungsstelle (Schreibtischbelieferung) von derzeit ca. 800 Kunden der Universität Paderborn an ca. 3.000 Lieferstellen mit Büroverbrauchsmaterial und Xerographiepapier (Los 1) und Druckzubehör (Los 2) für die Dauer von 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweise: Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärungen, dass
1. die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und
2. die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen und - soweit das der Fall ist - ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB.
3. das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen vergleichbaren Berufs- oder Handelsregistereinträge nachzuweisen.
4. das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.)
Eigenerklärung über das Bestehen einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Wichtiger Hinweis: Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) hinsichtlich des Nachforderns von Nachweisen und Erklärungen gelten entsprechend.
Etwaige Vorauszahlungen erfolgen ausschließlich gegen die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft des Bieters.
Der Bieter muss seine ausgesprochene Expertise bezüglich der gesuchten wie folgt nachweisen:
Referenzliste mit mind. drei abgeschlossenen oder zum jetzigen Zeitpunkt laufenden vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren unter Angabe eines Ansprechpartners (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Öffentliche Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 1. Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag beim Wettbewerbsregister elektronisch abzufragen, ob das Unternehmen, das den Auftrag erhalten soll, eingetragen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bitte beachten Sie für Los 1:
Die Nennung der folgenden Fabrikate dient nicht der Vorgabe eines Produkts oder der Benennung eines Wunschprodukts, sondern dient ausschließlich der Beschreibung der Produkteigenschaften. Dem Bieter steht es ausdrücklich frei, ein gleichwertiges Produkt anzubieten.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit des von ihm angebotenen Alternativprodukts obliegt dem Bieter.
2. Bitte beachten Sie für Los 2: Es sind ausschließlich die Originalprodukte des jeweiligen Herstellers anzubieten , keine kompatiblen Druckerpatronen ("Alternativtinte") oder Toner.
Sofern Doppelungen vorhanden sind, sind diese mengenmäßig zu addieren.
2.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
3.
Jegliche Erklärungen zur Eignung unter III. können mit Angebotsabgabe durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de).
Aufgefordert zur Abgabe sämtlicher geforderter Erklärungen im Original anhand der Formulare in den Vergabeunterlagen und formlos anzufertigenden Eigenerklärungen wird lediglich das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll.
4.
Die Vergabestelle der Universität Paderborn lässt generell nur die Abgabe elektronischer Angebote zu.
Für die Übermittlung Ihres Angebotes nutzen Sie bitte ausschließlich das Vergabeportal und das dort bereitgestellte Tool als Kommunikationsmittel. Angebote, die uns per Fax oder E-Mail erreichen, werden sofort ausgeschlossen! Dies gilt ebenso für Angebote, die postalisch an uns gesendet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYPYW8UW8FP5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.