Rahmenvertrag Redaktion, Datenerhebung und Content-Befüllung für akademische Informationsmedien Referenznummer der Bekanntmachung: 417/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Redaktion, Datenerhebung und Content-Befüllung für akademische Informationsmedien
Auf seiner Webseite www.daad.de/deutschland informiert der DAAD internationale Studieninteressierte, Studierende unter anderem zum Studium in Deutschland. In umfangreichen Informationsbereichen wird der Studien- und Forschungsstandort Deutschland informativ, sachlich, objektiv und in einer positiven Grundhaltung dargestellt. In diversen Datenbanken werden zudem konkrete Studienangebote vorgestellt, die die Nutzenden auf der Suche nach der geeigneten Hochschule und dem passenden Studienplatz unterstützen sollen. Ein Kernelement ist hierbei die Datenbank „International Programmes in Germany“, in der deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre international ausgerichteten Programme veröffentlichen können. Neben der Datenbank werden im DAAD auch weitere Portale, Datenbanken sowie Textseiten mit Informationen zum Studieren und Forschen in Deutschland veröffentlicht.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Datenerhebung, die Content-Befüllung, die Redaktion und das Lektorat der Datenbank „International Programmes in Germany" sowie weiterer akademischer Informationsmedien.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
Auf seiner Webseite www.daad.de/deutschland informiert der DAAD internationale Studieninteressierte, Studierende unter anderem zum Studium in Deutschland. In umfangreichen Informationsbereichen wird der Studien- und Forschungsstandort Deutschland informativ, sachlich, objektiv und in einer positiven Grundhaltung dargestellt. In diversen Datenbanken werden zudem konkrete Studienangebote vorgestellt, die die Nutzenden auf der Suche nach der geeigneten Hochschule und dem passenden Studienplatz unterstützen sollen. Ein Kernelement ist hierbei die Datenbank „International Programmes in Germany“, in der deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre international ausgerichteten Programme veröffentlichen können. Neben der Datenbank werden im DAAD auch weitere Portale, Datenbanken sowie Textseiten mit Informationen zum Studieren und Forschen in Deutschland veröffentlicht.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Datenerhebung, die Content-Befüllung, die Redaktion und das Lektorat der Datenbank „International Programmes in Germany" sowie weiterer akademischer Informationsmedien.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Redaktion, Datenerhebung und Content-Befüllung für akademische Informationsmedien
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.