EDW FSRU Phase 1 Beweissicherung Abwassereinleitung aus FSRU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniper.energy
Abschnitt II: Gegenstand
EDW FSRU Phase 1 Beweissicherung Abwassereinleitung aus FSRU
Project Situation:
The LNG import terminal in Wilhelmshaven currently under construction is planned to be operational on 23rd December 2022. The permitting process is ongoing subject to two main permits: 1. BImSchG (Immissions control act) and 2. WHG (water resources act). The water authority NLWKN requests a so-called baseline measurement until arrival of the FSRU which is planned 15th dec 2022.
Project Targets:
The water authority NLWKN has discussed a monitoring program with Uniper and its external consultant AquaEcology (AE). The efforts are related to the seawater treatment (with biocides) discharge of the same from the FSRU into the Jade river (North Sea). The scope of the monitoring program which consists of exhaustive water sampling and laboratory analyses as well as consultancy services and reporting has been fixed so far. Prior to start-up of the FSRU a baseline survey has to be carried out and monthly surveys with sampling have to be carried out. Goal is to proof in practi
Project Situation:
The LNG import terminal in Wilhelmshaven currently under construction is planned to be operational on 23rd December 2022. The permitting process is ongoing subject to two main permits: 1. BImSchG (Immissions control act) and 2. WHG (water resources act). The water authority NLWKN requests a so-called baseline measurement until arrival of the FSRU which is planned 15th dec 2022.
Project Targets:
The water authority NLWKN has discussed a monitoring program with Uniper and its external consultant AquaEcology (AE). The efforts are related to the seawater treatment (with biocides) discharge of the same from the FSRU into the Jade river (North Sea). The scope of the monitoring program which consists of exhaustive water sampling and laboratory analyses as well as consultancy services and reporting has been fixed so far. Prior to start-up of the FSRU a baseline survey has to be carried out and monthly surveys with sampling have to be carried out. Goal is to proof in practice that the seawater discharge coming from FSRU is environmentally friendly. Otherwise FSRU operations are endangered.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
1. Begründung warum nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde
Die Einzelvergabe begründet sich auf § 9 Nr. 9 LNGG:
Abweichend von § 51 Absatz 2 Satz 1 der Vergabeverordnung kann bei Vergabeverfahren, die aufgrund der Nummer 7 Satz 1 als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, auch nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern dieses Unternehmen als einziges in der Lage ist, den Auftrag innerhalb der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge zu erfüllen. Satz 1 gilt entsprechend für Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, die aufgrund der Nummer 7 Satz 2 nach der Sektorenverordnung oder der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit durchgeführt werden. Satz 1 gilt ferner entsprechend für die Vergabe von Bauaufträgen für Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit, die aufgrund Nummer 7 Satz 3 durchgeführt werden.
2. Begründung zur Nicht-veröffentlichung von Angaben
Folgende Angaben wurden nicht veröffentlicht:
II.1.7.) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.); Wert ohne MwSt.: 556 626.40 EUR
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses; Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 556 626.40 EUR; Gesamtwert des Auftrags/Loses: 556 626.40 EUR
Begründung:
Die Angaben zum Auftragswert könnten hier - nicht zuletzt aufgrund von branchentypischen Stundensätzen - Rückschlüsse auf die Kalkulation sowie den Umfang der gutachterlichen Tätigkeit zulassen. Nach Abwägung der Interessen, insbesondere des Auftragnehmers, kann hier daher von einer Veröffentlichung des Preises abgesehen werden.
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
AquaEcology
Gbr Dürselen/Raabe
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26129
Land: Deutschland
Begründung:
In Betracht kommen hier Fallgestaltungen, bei denen eine Veröffentlichung des AN für ein besonderes sicherheitssensibles Produkt oder eine Beratungsleistung die Gefahr von Sabotageakten gegen den AN heraufbeschwören könnte. Vorliegend geht es um ein Umweltgutachten für das Projekt LNG Terminal Wilhelmshaven. Dieses Projekt ist insgesamt politisch umstritten und wird insbesondere von bestimmten Gruppierungen, u.a. gerade wegen etwaiger Umwelteinwirkungen, kritisch gesehen. Es ist bekannt, dass Anhänger solcher Gruppierungen teilweise dazu neigen können, sabotierende Maßnahmen (z.B. Festkleben oder Festbinden auf Bahnstrecken, Bäumen etc.) zu ergreifen. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere die Ersteller des Umweltgutachtens, deren Ergebnisse möglicherweise auf Widerstand stoßen bzw. angezweifelt werden, zur Zielscheibe von politischen Aktionen werden. Vor diesem Hintergrund besteht hier ein besonderes Schutzbedürfnis für den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter. Der Auftragnehmer und dessen Kontaktdaten sind daher nach Abwägung aller Interessen nicht zu veröffentlichen.
3. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt an Aquaecology in der Bestellung PO 4590140234
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Begründung warum nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde
Die Einzelvergabe begründet sich auf § 9 Nr. 9 LNGG:
Abweichend von § 51 Absatz 2 Satz 1 der Vergabeverordnung kann bei Vergabeverfahren, die aufgrund der Nummer 7 Satz 1 als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, auch nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern dieses Unternehmen als einziges in der Lage ist, den Auftrag innerhalb der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge zu erfüllen. Satz 1 gilt entsprechend für Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, die aufgrund der Nummer 7 Satz 2 nach der Sektorenverordnung oder der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit durchgeführt werden. Satz 1 gilt ferner entsprechend für die Vergabe von Bauaufträgen für Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit, die aufgrund Nummer 7 Satz 3 durchgeführt werden.
2. Begründung zur Nicht-veröffentlichung von Angaben
Folgende Angaben wurden nicht veröffentlicht:
II.1.7.) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.); Wert ohne MwSt.: 556 626.40 EUR
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses; Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 556 626.40 EUR; Gesamtwert des Auftrags/Loses: 556 626.40 EUR
Begründung:
Die Angaben zum Auftragswert könnten hier - nicht zuletzt aufgrund von branchentypischen Stundensätzen - Rückschlüsse auf die Kalkulation sowie den Umfang der gutachterlichen Tätigkeit zulassen. Nach Abwägung der Interessen, insbesondere des Auftragnehmers, kann hier daher von einer Veröffentlichung des Preises abgesehen werden.
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
AquaEcology
Gbr Dürselen/Raabe
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26129
Land: Deutschland
Begründung:
In Betracht kommen hier Fallgestaltungen, bei denen eine Veröffentlichung des AN für ein besonderes sicherheitssensibles Produkt oder eine Beratungsleistung die Gefahr von Sabotageakten gegen den AN heraufbeschwören könnte. Vorliegend geht es um ein Umweltgutachten für das Projekt LNG Terminal Wilhelmshaven. Dieses Projekt ist insgesamt politisch umstritten und wird insbesondere von bestimmten Gruppierungen, u.a. gerade wegen etwaiger Umwelteinwirkungen, kritisch gesehen. Es ist bekannt, dass Anhänger solcher Gruppierungen teilweise dazu neigen können, sabotierende Maßnahmen (z.B. Festkleben oder Festbinden auf Bahnstrecken, Bäumen etc.) zu ergreifen. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere die Ersteller des Umweltgutachtens, deren Ergebnisse möglicherweise auf Widerstand stoßen bzw. angezweifelt werden, zur Zielscheibe von politischen Aktionen werden. Vor diesem Hintergrund besteht hier ein besonderes Schutzbedürfnis für den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter. Der Auftragnehmer und dessen Kontaktdaten sind daher nach Abwägung aller Interessen nicht zu veröffentlichen.
3. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt an Aquaecology in der Bestellung PO 4590140234
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 und § 135 GWB i.V.m § 9 LNGG vollumfänglich verwiesen.
Nach § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe im Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 LNGG (LNG Gesetz) kann abweichend von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren in den Fällen des § 9 Absätze 2 und 3 LNGG bei Feststellung eines Verstoßes des Auftraggebers im Sinne des § 135 Absatz 1 GWB auf Antrag des Auftraggebers oder von Amts wegen ein Vertrag nicht als unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte unter Berücksichtigung des Zweckes im Sinne des § 1 LNGG und des besonderen Interesses nach § 3 LNGG zwingende Gründe eines Allgemeininteresses es rechtfertigen, die Wirkung des Vertrages zu erhalten. Das besondere Interesse rechtfertigt es in der Regel, die Wirkung des Vertrages zu erhalten. In Fällen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 LNGG hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht alternative Sanktionen zur Feststellung der Unwirksamkeit nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 Nr. 6 LNGG zu erlassen.
Im Übrigen wird auf die Regelungen des § 9 LNGG verwiesen.
Für die Auftraggeberin ist die folgende Vergabekammer zuständig:
Vergabekammer Rheinland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]