Rathauszentrum - Schlosserarbeiten (Preisgleitklausel) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/249
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum - Schlosserarbeiten (Preisgleitklausel)
Es wird die Leistung der Schlosserarbeiten für das Gebäude des Rathauszentrums in Rheine
ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei zusammenhängenden
Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb umgebaut werden. Lediglich ca. 20 bis 25% der zu
sanierenden Fläche sind komplett freigezogen, sodass dort ohne Einschränkungen gearbeitet
werden kann. In diesem Gebäudeteil, der bis auf den Rohbau entkernt wird, findet jedoch
der größte Teil der Arbeiten statt. Grundsätzlich finden die Arbeiten in mehreren
Bauabschnitten statt.
Rathauszentrum Klosterstr. 14 48431 Rheine
Folgende Hauptpositionen bilden näherungsweise die größten Massen des Gewerks ab:
Hauptmaßnahmen:
- Geländer und Handläufe, Edelstahl 110 m
- Glasgeländer inkl. Absturzsicherung 48 m
- Stabgeländer, Flachstahl mit Ausfachungen 36 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe B. Behne KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYW8GR764J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.