Trend Micro Deep Discovery Inspector (DDI) Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-05917 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trend Micro Deep Discovery Inspector (DDI)
Trend Micro Deep Discovery Inspector (DDI)
Kreis Borken Burloer Str. 93 46325 Borken
Trend Micro Deep Discovery Inspector (DDI)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das bestehende Sicherheitssystem vom Hersteller Trend Micro und die betriebliche Unterstützung durch den Managed Service der Firma PCO werden durch eine notwendige, kompatible Erweiterung vervollständigt. Das eingespielte und bewährte Betriebsmodell bietet eine hohe Betriebssicherheit und stetige Expertise des Dienstleisters PCO. Diese Betriebssicherheit wird zusätzlich dadurch verbessert, dass die Firma PCO die Integration und Lieferung der DDI-Appliance durchführt. Dadurch ist die Verantwortung für die Ausfallsicherheit ausschließlich durch PCO zu gewährleisten und es gibt kein Zuständigkeitsgerangel und Schuldzuweisungen im Fehlerfall. Diese würden die Ausfallzeiten verlängern und somit die Schutzfunktionen verringern, wenn nicht sogar komplett aussetzen.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen wäre durch eine Marktanalyse herauszufinden, ob andere Unternehmen, die von ihrer Ausstattung her für die Leistung in Betracht kommen könnten, grundsätzlich in der Lage wären, die geforderten Leistungen für sich betrachtet zu erbringen. Dies macht jedoch in diesem Fall keinen Sinn, da sich die technischen Besonderheiten hier aus der im Rahmen vorzunehmenden Anpassungen auf der Grundlage einer einheitlichen Infrastruktur ergeben. Nur mit so ist ein störungsfreier Betrieb sicherzustellen.
Somit wird die Vergabe gem. §§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), 17 Abs. 5 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
rend Micro Deep Discovery Inspector (DDI) VO: VgV Vergabeart: Bekanntmachung vergebener A
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9TMK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.