FE 05.0211/2021/EGB - Behandlung veränderlich fester Gesteine mit Bindemitteln Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 05.0211/2021/EGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 05.0211/2021/EGB - Behandlung veränderlich fester Gesteine mit Bindemitteln
FE 05.0211/2021/EGB - Behandlung veränderlich fester Gesteine mit Bindemitteln
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Veränderlich feste Gesteine stellen besondere Anforderungen an die erdbautechnische Verwendung. Entsprechend werden in den ZTV E-StB erhöhte Anforderungen an die Verdichtung gestellt. Hinsichtlich der Bindemittelbehandlung sind veränderlich feste Gesteine bedingt geeignet. Bisher liegen aber keine quantifizierbaren Erkenntnisse vor, in welchem Umfang bei einer Behandlung mit Bindemitteln die Wasserempfindlichkeit und die Veränderlichkeit verringert werden können. Dies ist im Rahmen des Forschungsvorhabens grundlegend zu untersuchen. Nach bisherigem Kenntnisstand sollte bei veränderlich festen Gesteinen eine qualifizierte Bodenverbesserung nach den Kriterien der ZTV E-StB durchgeführt werden. Anhand der Ergebnisse des Forschungsvorhabens soll hierzu eine Beurteilung erarbeitet werden. Gesamtziel des Forschungsvorhabens ist es, die Verdichtungsanforderungen und die Anwendungsgrenzen bindemittelbehandelter veränderlich fester Gesteine im erdbautechnischen Regelwerk zukünftig zu präzisieren. Hierzu ist es erforderlich, ergänzende Untersuchungsmethoden zur Beurteilung einer Verringerung der Veränderlichkeit im verdichteten Zustand zu entwickeln und in die Beurteilung einzubeziehen. Kenntnisse zur veränderlichen Festigkeit eines Erdbaustoffs nach einer Bindemittelbehandlung sind erforderlich, um die Nachhaltigkeit und hier insbesondere die Dauerhaftigkeit entsprechend hergestellter Erdbauwerke umfassend zu beurteilen und zielführende Verdichtungsanforderungen festzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 05.0211/2021/EGB - Behandlung veränderlich fester Gesteine mit Bindemitteln
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.