Projektmanagementleistungen - Entwicklung Areal A Sipplinger Berg Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2022/14/03
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagementleistungen - Entwicklung Areal A Sipplinger Berg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Projektmanagementleistungen (Projektleitung und -steuerung) für das Vorhaben „Entwicklung Areal A – Sipplinger Berg. Auf dem Areal sollen ein Labor, eine Parkgarage und dazwischen ein Eingangsbereich als Gesamtensemble so realisiert werden, dass das Gesamtensemble die sicherheitstechnischen Anforderungen der kritischen Infrastruktur erfüllt. Das Areal A soll optimale Voraussetzungen für den Betrieb des neuen Labors schaffen, indem die räumliche Trennung der beiden bestehenden Einrichtungen, die sich nachteilig auf die Betriebsorganisation auswirkt, durch die Zentralisierung an einem Standort aufgehoben wird. Aufgrund des erhöhten Stellplatzbedarfs, der aus dem zukünftigen Ausbau von Personalkapazitäten und der fehlenden Anbindung des Sipplinger Bergs an den Personennahverkehr folgt, soll ein Neubau einer Parkgarage mit PKW-/ Fahrradstellplätzen erfolgen. Zudem markiert das Areal A das zukünftige Entrée zur Gesamtanlage.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Projektmanagementleistungen (Projektleitungs- und Projektsteuerungsleistungen) für das Projekt Entwicklung Areal A Sipplinger Berg. Zu erbringen sind alle Grundleistungen und ggfs. Erforderlich werdende besondere Leistungen im Sinne der AHO Heft 9. Zusätzlich sind Projektleitungsaufgaben in Anlehnung an § 3 AHO Heft 9 zu erbringen. Der Projektleiter und/oder sein Stellvertreter treten bei der Abwicklung des Projekts „Entwicklung Areal A Sipplinger Berg“ an die Stelle des internen Projektleiters oder doppelt, sofern der Auftraggeber selbst eine interne Projektleitung bestimmt. Der Auftragnehmer, der zugleich mit der Projektsteuerung für das Areal A beauftragt ist, übernimmt im Rahmen der Projektleitung die alleinige Verantwortung für diese (interne) Schnittstelle zwischen Projektleitung und Projektsteuerung. Zudem übernimmt der Projektleiter oder, sofern dieser vertreten wird, dessen Stellvertreter, persönlich die Projektsteuerung bezogen auf Koordinierung und Überwachung der Termine gem. Handlungsbereich D in allen Projektstufen. Der Projektleiter trägt die Verantwortung für die Schnittstellen zwischen dem Auftraggeber, Nutzervertretern, Betriebsverantwortlichen des Förder- und Aufbereitungsbetriebes, auf dessen Gelände sich das Areal A befindet sowie den Fachplanern und -beratern und leitet und steuert diese im Sinne des vertraglich vereinbarten Projekterfolges. Die Erfüllung der Projektleitungsaufgaben hat unter der Maßgabe zu erfolgen, dass der AG als Betreiber Kritischer Infrastruktur eingestuft ist und die hierzu einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
Das Projekt umfasst drei Bauabschnitte (Planung und Bau eines Labors (BA I), einer Parkgarage (BA II) und eines Eingangsbereichs (BA III) als Gesamtensemble. Näheres ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere im Vertragsentwurf Projektmanagementleistungen und im Leistungsbild Projektleitungsleistungen geregelt. Es ist eine stufenweise Beauftragung aller 5 Projektstufen nach AHO Heft 9 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss vorgesehen. Fest beauftragt werden zunächst nur die Projektstufen 1 und 2. Näheres ist im Vertragsentwurf Projektmanagementleistungen geregelt.
Verlängerung bei Verzögerung des Vorhabens.
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal vier Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dann Bieter/Bietergemeinschaften genannt werden. Gibt es nur vier oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formal ordnungsgemäßer und den dargestellten Mindestbedingungen entsprechender Teilnahmeantrag vorliegt, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei fehlerhaften Teilnahmeanträgen behält sich die Vergabestelle vor, von § 51 Abs. 2 SektVO Gebrauch zu machen. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle hiervon Gebrauch macht.
Sollten die genannten Voraussetzungen bei mehr als vier Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl gemäß den Auswahlkriterien Referenzprojekte und Umsatz erzielen.
Dabei gilt für das Auswahlkriterium Referenzprojekte, dass nur Punkte für Referenzen erzielt werden können, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Hochbauprojekt (Neubau oder Umbau) mit Baukosten der KG 300 und 400 in Höhe von mindestens 5 Mio. € (netto), für das die wesentlichen Grundleistungen der Projektsteuerung i.S.d. der AHO Heft 9 (oder vergleichbar) für alle fünf Handlungsbereiche über die Projektstufen 1 bis 5 der AHO Heft 9 erbracht wurden; der Abschluss der Projektstufe 5 muss im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge liegen. Hierzu sind die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen.
Die Referenzprojekte für die Auswahlkriterien sind im Teilnahmeantrag anzugeben. Die Referenzprojekte, die zum Nachweis der Mindestbedingungen (siehe unter III.1.3) angegeben werden, können auch bei den Auswahlkriterien angegeben werden. Es werden maximal drei Referenzprojekte bewertet. Wenn in einem Teilnahmeantrag mehr als drei Referenzprojekte benannt werden, werden nur die drei gewertet, die die höchste Punktzahl erzielen. Maximal können daher für Referenzprojekte 900 Punkte erzielt werden. Beim Auswahlkriterium Umsatz können maximal 100 Punkte nach Maßgabe der im Vergabeleitfaden angegebene Abstufung erzielt werden für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz (netto) mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den Jahren 2019 - 2021. Danach können bei der Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien maximal 1.000 Punkte erzielt werden.
Für die Referenzprojekte können jeweils für folgende Kriterien Punkte erzielt werden:
- Aufgaben der Projektleitung gem. §3 AHO Heft 9 über alle fünf Projektstufen und allen Handlungsbereichen im Referenzprojekt (15 Punkte).
- Alternativ: Laborprojekt (9 Punkte) oder Laborprojekt mit Einstufung einer Sicherheitsklassen (GenTG ab Stufe 2 bzw. einer Schutzstufe ab 2 nach BioStoffV o. vergleichbaren Regelwerken) (14 Punkte).
- Projekt mit Einstufung nach KRITIS oder vergleichbarem Regelwerk (10 Punkte).
- Baukosten KG 300-400, netto: abgestuft nach Kostenhöhe (> 5,0 - 7,0 Mio. € - 4 Punkte; > 7,0 - 9,0 Mio. € - 6 Punkte; > 9,0 Mio. € - 8 Punkte).
- Durchführung in mehrere Bauabschnitten (8 Punkte).
- Modulbau-/ Systembauweise (5 Punkte).
Jeder erreichbarer Punkt geht mit einem Gewichtungsfaktor von 5 in die Gesamtpunkte ein.
Die maximal erreichbare Punktzahl pro Referenzprojekt sind somit 60 Punkte * 5 Gewichtungsfaktor= 300 Punkte.
Hinweis: Wenn sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Referenzen eines Nachunternehmers beruft (Eignungsleihe, § 47 SektVO), ist dieser zwingend im Teilnahmeantrag (Eignungsleihe) zu benennen.
Es werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die höchste Punktzahl erzielt haben, zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei Punktegleichstand wird zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl gelost.
Verlängerung bei Verzögerung des Vorhabens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch
die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden
Projektmanagementleistungen relevant sind.
Zusicherung, dass die Kommunikation mit der Vergabestelle bzw dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen
Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und der Aufgabenverteilung.
• Nur von Bewerbern und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 (SanktionsVO).
• Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz mit Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, für die Jahre 2019 bis 2021
• Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den Jahren 2019 bis 2021.
• Eigenerklärung, dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen
vorgelegt wird:
Personenschäden: 5.000.000,00 €
Sachschäden / Vermögensschäden: 3.000.000,00 €, jeweils zweifach maximiert pro Jahr.
• Eigenerklärung, dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen
vorgelegt wird:
Personenschäden: 5.000.000,00 €
Sachschäden / Vermögensschäden: 3.000.000,00 €, jeweils zweifach maximiert pro Jahr.
• Eigenerklärung zu Referenzen.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (oder vergleichbaren akademischen Abschlüssen) des
Büros/Unternehmens in den Jahren 2019 bis 2021.
Es müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt werden:
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (oder vergleichbaren akademischen Abschlüssen) des
Büros/Unternehmens in den Jahren 2019 bis 2021. In den genannten Jahren müssen durchschnittlich jährlich mindestens 5 Architekten/Ingenieure (oder
vergleichbaren akademischen Abschlüssen) beschäftigt worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt die
Mindestanzahl erreicht.
Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen sowie Referenzen abgeben. Dabei müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt werden:
• Referenz 1 - Projektleitung:
Eigenerklärung, dass für ein Hochbauprojekt (Neubau oder Umbau) mit mindestens zwei Nutzungseinheiten und Baukosten der KG 300 und 400 in Höhe von
mindestens 5 Mio. € (netto) die wesentlichen Leistungen der Projektleitung i.S.v. § 3 AHO Heft 9 (oder vergleichbar) für alle fünf Handlungsbereiche der AHO Heft 9
über die Projektstufen 1 bis 5 erbracht wurden; der Abschluss der Projektstufe 5 muss im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der
Teilnahmeanträge liegen. Hierzu sind die im Teilnahmeantrag (Anlage 14) geforderten Angaben zu machen.
• Referenz 2 - Projektsteuerung:
Eigenerklärung, dass für ein Hochbauprojekt (Neubau oder Umbau) mit mindestens zwei Nutzungseinheiten und Baukosten der KG 300 und 400 in Höhe von
mindestens 5 Mio. € (netto) die wesentlichen Grundleistungen der Projektsteuerung i.S.d. AHO Heft 9 (oder vergleichbar) für alle fünf Handlungsbereiche über die
Projektstufen 1 bis 5 der AHO Heft 9 erbracht wurden; der Abschluss der Projektstufe 5 muss im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der
Teilnahmeanträge liegen. Hierzu sind die im Teilnahmeantrag (Anlage 14) geforderten Angaben zu machen.
• Eine der beiden Referenzen muss zusätzlich die Aufgabenstellung „Bauen im Bestand“ erfüllen. Dies ist auch erfüllt bei einem Neubau in unmittelbarer Nähe eines
Bestandsprojekts.
• Eine Nutzungseinheit im Sinne der Referenzanforderungen ist eine betriebliche oder organisatorisch selbstständige Einheit innerhalb eines Gebäudes. Diese
jeweilige Einheit muss brandschutztechnisch voneinander getrennt sein und eigene direkte Flucht- und Rettungswege aufweisen. Die Anzahl und Größe der
jeweiligen Nutzungseinheiten wird durch die Einordnung in die jeweilige Gebäudeklasse und damit zusammenhängenden Brandschutzanforderungen definiert.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgeltnach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).