Briefpost für Landesjustizbehörden OLG-Bezirk Karlsruhe ("weiße Post") Referenznummer der Bekanntmachung: 1420E

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://abruf.bi-medien.de/D447731382
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.bi-medien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Briefpost für Landesjustizbehörden OLG-Bezirk Karlsruhe ("weiße Post")

Referenznummer der Bekanntmachung: 1420E
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Briefpost für Landesjustizbehörden OLG-Bezirk Karlsruhe ("weiße Post")

.

Gegenstand des Auftrags sind bundesweite Postdienstleistungen für Briefsendungen der "weißen Post": Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe. Einschreiben und förmliche Zustellungen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Beauftragt wird eine Rahmenvereinbarung für die Leistungen der Abholung in den einzelnen Landesjustizbehörden ("Abholstellen") sowie der Beförderung und bundesweiten Zustellung der Briefsendungen (inkl. weiterer Leistungen wie Zählen, Sortieren, Abrechnungsmanagement, Beschwerdemanagement usw.).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Die Bieter können ein Los, mehrere oder alle Lose anbieten. Die Bieter können Nachlässe (Rabatte) für den Fall der Auftragserteilung in mehreren bzw. allen Losen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere bzw. alle Lose gesamthaft an einen Bieter zu vergeben, wenn dies wirtschaftlicher ist als eine Einzellosvergabe (weitere Einzelheiten in den Vergabeunterlagen).

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los NORD(Kurzzeichen: Los 1 NORD)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

76133 Karlsruhe (Baden)

Abholung der Briefsendungen im Losgebiet (s. nachstehend Ziffer II.2.4) und bundesweite Zustellung.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abholung bei den Landesjustizbehörden ("Abholstellen") in den Landgerichtsbezirken Mannheim, Heidelberg und Mosbach sowie Beförderung und bundesweite Zustellung der Briefsendungen. Das (auf Basis einer Erhebung von 02/2021 bis 07/2021) geschätzte Sendungsvolumen beträgt (hochgerechnet) ca. 1,16 Mio. Sendungen pro Jahr insgesamt, davon ca. 60 % Standardbriefe, ca. 25 % Kompaktbriefe, ca. 15 % Großbriefe und 1 % Maxibriefe. Ca. 63 % der Sendungen gingen in die PLZ-Gebiete 68, 69, 74 und 97. Das Sendungsvolumen ist eine geschätzte Größenordnung. Mindest- oder Höchstmengen können nicht zugesagt werden. Aufgrund unterschiedlicher Verfahrensanfälle bei den Landesjustizbehörden können die tatsächlich auszuführenden Volumina (auch im Jahresverlauf) starken Schwankungen unterliegen. Das von der Rahmenvereinbarung in diesem Los abgedeckte maximale Sendungsvolumen beträgt 2,0 Mio. Sendungen pro Kalenderjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich (Optionszeitraum) viermalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2028), wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht gekündigt wird. Eine Verschiebung oder Verkürzung (z.B. wegen Zuschlagsverzögerung) bleibt vorbehalten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionen sind nicht geplant, können sich aber im Zuge des Verhandlungsverfahrens ergeben und bleiben vorbehalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gegenstand der Vergabe sind besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB, §§ 64 ff. VgV. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den Bewerbern mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung (siehe Ziffer IV.2.5 und VI.3) zur Verfügung gestellt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los MITTE(Kurzzeichen: Los 2 MITTE)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

76133 Karlsruhe (Baden)

Abholung der Briefsendungen im Losgebiet (s. nachstehend Ziffer II.2.4) und bundesweite Zustellung.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abholung bei den Landesjustizbehörden ("Abholstellen") in den Landgerichtsbezirken Karlsruhe, Baden-Baden und Offenburg sowie Beförderung und bundesweite Zustellung der Briefsendungen. Das (auf Basis einer Erhebung von 02/2021 bis 07/2021) geschätzte Sendungsvolumen beträgt (hochgerechnet) ca. 1,56 Mio. Sendungen pro Jahr insgesamt, davon ca. 62 % Standardbriefe, ca. 20 % Kompaktbriefe, ca. 16 % Großbriefe und 1 % Maxibriefe. Ca. 53 % der Sendungen gingen in die PLZ-Gebiete 75, 76 und 77. Das Sendungsvolumen ist eine geschätzte Größenordnung. Mindest- oder Höchstmengen können nicht zugesagt werden. Aufgrund unterschiedlicher Verfahrensanfälle bei den Landesjustizbehörden können die tatsächlich auszuführenden Volumina (auch im Jahresverlauf) starken Schwankungen unterliegen. Das von der Rahmenvereinbarung in diesem Los abgedeckte maximale Sendungsvolumen beträgt 2,0 Mio. Sendungen pro Kalenderjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich (Optionszeitraum) viermalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2028), wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht gekündigt wird. Eine Verschiebung oder Verkürzung (z.B. wegen Zuschlagsverzögerung) bleibt vorbehalten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionen sind nicht geplant, können sich aber im Zuge des Verhandlungsverfahrens ergeben und bleiben vorbehalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gegenstand der Vergabe sind besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB, §§ 64 ff. VgV. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den Bewerbern mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung (siehe Ziffer IV.2.5 und VI.3) zur Verfügung gestellt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

LOS SUED(Kurzzeichen: Los 3 SUED)

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

76133 Karlsruhe (Baden)

Abholung der Briefsendungen im Losgebiet (s. nachstehend Ziffer II.2.4) und bundesweite Zustellung.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abholung bei den Landesjustizbehörden ("Abholstellen") in den Landgerichtsbezirken Freiburg, Konstanz und Waldshut-Tiengen sowie Beförderung und bundesweite Zustellung der Briefsendungen. Das (auf Basis einer Erhebung von 02/2021 bis 07/2021) geschätzte Sendungsvolumen beträgt (hochgerechnet) ca. 1,28 Mio. Sendungen pro Jahr insgesamt, davon ca. 60 % Standardbriefe, ca. 23 % Kompaktbriefe, ca. 16 % Großbriefe und ca. 1 % Maxibriefe. Ca. 66 % der Sendungen gingen in die PLZ-Gebiete 78, 79 und 88. Das Sendungsvolumen ist eine geschätzte Größenordnung. Mindest- oder Höchstmengen können nicht zugesagt werden. Aufgrund unterschiedlicher Verfahrensanfälle bei den Landesjustizbehörden können die tatsächlich auszuführenden Volumina (auch im Jahresverlauf) starken Schwankungen unterliegen. Das von der Rahmenvereinbarung in diesem Los abgedeckte maximale Sendungsvolumen beträgt 2,0 Mio. Sendungen pro Kalenderjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich (Optionszeitraum) viermalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2028), wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht gekündigt wird. Eine Verschiebung oder Verkürzung (z.B. wegen Zuschlagsverzögerung) bleibt vorbehalten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionen sind nicht geplant, können sich aber im Zuge des Verhandlungsverfahrens ergeben und bleiben vorbehalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gegenstand der Vergabe sind besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB, §§ 64 ff. VgV. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den Bewerbern mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung (siehe Ziffer IV.2.5 und VI.3) zur Verfügung gestellt werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Soweit bereits bekannt: Die Bewerber müssen die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der zu vergebenden Leistungen erfüllen, insbesondere die notwendige Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen. Mit der Interessenbestätigung haben die Bewerber eine Kopie der Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur (§ 5 PostG) und eine Eigenerklärung vorzulegen, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist. Im Falle einer beabsichtigten Unterbeauftragung lizenzpflichtiger Leistungen sind die Lizenz und eine entsprechende Erklärung zugleich mit der Interessenbestätigung auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer einzureichen (siehe Ziffer IV.3). Für die Einbeziehung marktbeherrschender Dritter in die Leistungserbringung im Rahmen eines gesetzlichen Kontrahierungszwangs (vgl. § 28 PostG) gelten gesonderte Regelungen.

.

Die Bewerber haben mit der Interessenbestätigung allgemeine Unternehmensdaten (u.a. Bezeichnung, Rechtsform, Sitz, ggf. verantwortliche Niederlassung, Ansprechpartner, Kontaktdaten) anzugeben. Mit der Interessenbestätigung haben die Bewerber zugleich einen aktuellen Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem für sie einschlägigen Handels- oder Berufsregister sowie im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, GbR) auch für die persönlich haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf deren Rechtsform vorhanden) oder (bei fehlender Registerpflicht) eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Rechtsform, den Inhabern/Gesellschaftern und den gesetzlichen Vertretern vorzulegen.

.

Mit der Interessenbestätigung haben die Bewerber als vorläufigen Eignungsnachweis eine ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (u.a. zu Insolvenz/Liquidation, schweren Verfehlungen oder Verurteilungen, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sowie zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbs-, Gewerbe- und Bundeszentralregister). Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung zu verlangen (z. B. Führungszeugnisse für Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen, Bescheinigungen der zuständigen Stellen wie Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, behördliche und gerichtliche Entscheidungen über Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, öffentliche Auftraggeber früher ausgeführter öffentlicher Aufträge/Konzessionen). Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Auszüge aus einschlägigen Registern und Sanktionslisten (u.a. Gewerbe- und Bundeszentralregister, Wettbewerbsregister, EU-Finanz-Sanktionsliste) einzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, solche Bestätigungen, Bescheinigungen und Auskünfte von den Bietern, die für die Zuschlagserteilung in Frage kommen, noch vor Zuschlagserteilung zu verlangen.

.

Für die Ausführung der Leistung müssen ausländische Unternehmen, soweit sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, bei der für die Arbeiten zuständigen deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist das Unternehmen aufgrund internationaler Regelungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat es dies in der Interessenbestätigung anzugeben und auf gesondertes Verlangen durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.

.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3) und der Aufforderung zur Interessenbestätigung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Soweit bereits bekannt: Die Bewerber müssen die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Auftragsausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der Bewerber darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderlichen Ressourcen und Mittel verfügen, um ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen.

.

Die Bewerber haben mit der Interessenbestätigung als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklärungen zum Umsatz des Unternehmens und zu einer Betriebshaftpflichtversicherung zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die für die Zuschlagserteilung in Frage kommen, vor Zuschlagserteilung Erklärungen oder Bescheinigungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu verlangen (z. B. Haftpflichtversicherungsnachweise, Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie ggf. ein Liquiditätsnachweis).

.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3) und der Aufforderung zur Interessenbestätigung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die folgenden Anforderungen (soweit bereits bekannt) müssen mindestens erfüllt sein:

.

Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe von 1 Mio. EUR für alle Schadensarten (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) gefordert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine entsprechende Projektversicherung oder eine entsprechende Versicherung für alle Mitglieder nachzuweisen. Im Falle einer Unterauftragsvergabe muss sich die Versicherung auch auf die Unterauftragnehmer erstrecken, andernfalls ist eine entsprechende Versicherung der Unterauftragnehmer nachzuweisen. Entsprechende Versicherungsnachweise (Versicherungspolice bzw. -urkunde oder Bestätigung des Versicherers, nicht des Maklers) sind auf Verlangen vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Soweit bereits bekannt: Die Bewerber müssen die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Auftragsausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der Bewerber darf nach Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderlichen Mittel und Fähigkeiten verfügen, um den Auftrag vertrags-, ordnungs- und zeitgemäß sowie in der vereinbarten Qualität auszuführen. Als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung haben die Bewerber mit der Interessenbestätigung folgende Nachweise vorzulegen:

.

1.a Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren (Jahresdurchschnitt oder zum Stichtag 31.12.) gegliedert nach Führungs-, Verwaltungs-, Abhol-/Zustellpersonal und sonstigem Personal (unter Angabe des Anteils geringfügig Beschäftigter; ohne Auszubildende, entliehenes Personal oder freie Mitarbeiter).

.

1.b Losbezogene konzeptionelle Darstellung zur erforderlichen Personalstärke und dessen Sicherstellung unter Berücksichtigung der Besonderheiten (räumlicher und sachlicher Bezug) des jeweiligen Loses; weitere Details in der Aufforderung zur Interessenbestätigung.

.

2. Eigenerklärung über vergleichbare erbrachte Leistungen, die seit dem 01.01.2019 vom Bewerber erbracht wurden. Die Aufstellung muss nicht notwendigerweise alle vom Unternehmen erbrachten Leistungen enthalten, aber die Erfüllung der Mindestanforderungen (s.u.) nachweisen; weitere Details in der Aufforderung zur Interessenbestätigung.

.

3. Nachweis (Zertifikat oder konzeptionelle Darstellung) zum unternehmensinternen Qualitätsmanagementsystem, das bei der Ausführung des Auftrags zur Anwendung kommt; weitere Details in der Aufforderung zur Interessenbestätigung.

.

4. Sofern ein Unternehmen beabsichtigt, Auftragsteile an Unterauftragnehmer weiter zu vergeben, sind die hierfür vorgesehenen Teilleistungen bereits in der Interessenbestätigung anzugeben. Anzugeben sind auch solche Leistungen oder Leistungsteile, die einem marktbeherrschenden Dritten im Rahmen eines gesetzlichen Kontrahierungszwangs übertragen werden sollen. Auf gesondertes Verlangen sind die Namen, gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten der Unterauftragnehmer anzugeben und es ist nachzuweisen, dass die Unterauftragnehmer zur Erbringung der Teilleistungen zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). Zugleich ist nachzuweisen, dass die Unterauftragnehmer die Anforderungen an das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eignungsanforderungen für die von ihnen zu übernehmenden Teilleistungen erfüllen. Im Falle einer Eignungsleihe von Unterauftragnehmern sowie im Falle einer beabsichtigten Unterbeauftragung lizenzpflichtiger Leistungen (§ 5 PostG) sind die Hinweise in Ziffer IV.3) und der Aufforderung zur Interessenbestätigung (insbesondere die abweichenden Vorlagezeitpunkte für Erklärungen und Unterlagen) zu beachten.

.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3) und der Aufforderung zur Interessenbestätigung. Der Auftraggeber behält sich vor, nähere Angaben zu Referenzen (z. B. Auftraggeber, ausführende Unternehmen, Details der Leistungsausführung), zur Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Kalenderjahren sowie zu verfügbaren Führungskräften, technischen Fachkräften und der technischen Ausrüstung zu verlangen. Für die zur Ausführung vorgesehenen Leitungs- und Ansprechpersonen sind auf Verlangen persönliche Daten (Name, Kontaktdaten, Qualifikation/Sprachkenntnisse) vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die folgenden Anforderungen (soweit bereits bekannt) müssen mindestens erfüllt sein:

.

Zu 1: Die Angaben/Darstellungen des Bewerbers zum vorhandenen und erforderlichen Personal müssen eine rechtzeitige und reibungslose Leistungsaufnahme sowie eine dauerhaft ordnungs- und vertragsgemäße sowie qualitätsvolle Leistungserbringung (insbesondere auch bei der Abholung) erwarten lassen.

.

Zu 2: Das vom Bewerber in den Jahren 2019 bis 2021 (oder soweit für den Bewerber günstiger von 2020 bis 2022) erbrachte Sendungsvolumen mit der Abholung und der Zustellung von Briefsendungen muss im Durchschnitt pro Jahr mindestens dem 1,5fachen der geschätzten Jahresmenge der/des von ihm beworbenen Lose/s entsprechen.

.

Zu 3: Der Bewerber muss spätestens zum Leistungsbeginn über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem entsprechend DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) verfügen.

.

Nach Auftragserteilung sind eine verantwortliche Kontakt-/Ansprechperson zur Vertragsabwicklung und eine Stellvertretung, jeweils mit ausreichend Erfahrung und guten deutschen Sprachkenntnissen, anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Voraussetzung für die Erbringung wesentlicher Leistungen ist eine Lizenz der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) gemäß §§ 5, 6 PostG („Postlizenz“). Das gilt auch für entsprechende (lizenzpflichtige) Unterauftragnehmerleistungen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten u.a. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Von den Bietern sind mit dem Angebot entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

.

Es gilt u.a. Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (ABl. EU Nr. L 111, S. 1); von den Bietern ist mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung abzugeben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

§ 65 Abs. 2 VgV

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 31/08/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
01/09/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Vorinformation dient als Aufruf zum Wettbewerb (§ 38 Abs. 4 VgV). Eine nochmalige Auftragsbekanntmachung soll nicht erfolgen. Die interessierten Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse per E-Mail an die Kontaktstelle (siehe Ziffer I.1) mitzuteilen („Interessenbekundung“). Die Interessenbekundung muss das Interesse an dem hier zu vergebenden Auftrag und das/die zu bewerbende/n Los/e, das interessierte Unternehmen samt Anschrift und Kontaktdaten, eine Ansprechperson und eine gültige E-Mail-Adresse, unter der das interessierte Unternehmen im weiteren Vergabeverfahren zu erreichen ist, beinhalten.

.

Am weiteren Verfahren werden nur diejenigen Unternehmen („Bewerber“) beteiligt, die ihr Interesse rechtzeitig (siehe Ziffer VI.2.2) bekundet haben. Die Bewerber werden zur Interessenbestätigung aufgefordert (siehe Ziffer VI.2.5). Mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung werden den Bewerbern die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es obliegt den interessierten Unternehmen frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Vorinformation ihr Interesse zu bekunden. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Fragen wird die Kontaktstelle nur Bewerbern mitteilen, die ihr Interesse bekundet haben. Die Verantwortung für eine (frühzeitige) Interessenbekundung liegt bei den interessierten Unternehmen.

.

Bewerbergemeinschaften haben mit der Interessenbestätigung eine Erklärung abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder und ihre jeweils vorgesehenen Leistungsanteile aufgeführt sind, ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ziffer III.1.1) gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bewerbergemeinschaft insgesamt beurteilt, soweit nicht anders angegeben. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den jeweils vorgesehenen Leistungsanteilen der Mitglieder beurteilt.

.

Sofern ein Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), sind die in Ziffer III.1.1) geforderten Unterlagen soweit zutreffend und die nach Ziffer III.1.2) und III.1.3) für die Eignungsleihe erforderlichen Unterlagen mit der Interessenbestätigung für die anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich ist nachzuweisen, dass dem Bewerber die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). Im Übrigen gilt § 47 VgV; eine gemeinsame Haftung im Falle des § 47 Abs. 3 VgV wird verlangt.

.

Sofern ein Bewerber beabsichtigt, lizenzpflichtige Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind die in Ziffer III.1.1) geforderten Unterlagen mit der Interessenbestätigung für die Unterauftragnehmer vorzulegen. Zugleich ist nachzuweisen, dass dem Bewerber die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend dem für sie vorgesehenen Leistungs(an)teil zu prüfen und hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Übrigen gilt § 36 VgV. Für die Einbeziehung marktbeherrschender Dritter in die Leistungserbringung im Rahmen eines gesetzlichen Kontrahierungszwangs (vgl. § 28 PostG) gelten gesonderte Regelungen.

.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den Bewerbern mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung (siehe Ziffer IV.2.5) zur Verfügung gestellt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB gilt:

.

Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag muss schriftlich erfolgen, eine Antragsstellung nur per E-Mail ist nicht möglich. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem antragstellenden Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB).

.

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder aufgrund der mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (hier: der Frist zur Interessenbestätigung) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.

.

Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

.

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf (bei elektronischer Vergabe) 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/07/2022

Wähle einen Ort aus Baden-Wuerttemberg

Aach (Hegau)
Aalen
Abtsgmünd
Achern
Achstetten
Adelberg
Adelmannsfelden
Adelsheim
Affalterbach
Aglasterhausen
Ahorn
Aichhalden
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Alfdorf
Allensbach
Allmendingen
Allmersbach
Alpirsbach
Altbach
Altdorf
Altensteig
Althengstett
Althütte
Altlußheim
Altshausen
Ammerbuch
Amstetten
Amtzell
Angelbachtal
Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Assamstadt
Auenwald
Auggen
Aulendorf
Backnang
Bad Bellingen
Bad Boll
Bad Buchau
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Teinach-Zavelstein
Bad Überkingen
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wildbad
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Badenweiler
Bahlingen am Kaiserstuhl
Baienfurt
Baiersbronn
Baindt
Balingen
Ballrechten-Dottingen
Baltmannsweiler
Bammental
Bärenthal
Bartholomä
Beimerstetten
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berg
Bergatreute
Berglen
Berkheim
Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
Besigheim
Beuren
Beuren (bei Nürtingen)
Biberach
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Billigheim
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Binzen
Birkenfeld
Bischweier
Bisingen
Bissingen an der Teck
Bitz
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Bühlertal
Bühlerzell
Burgrieden
Burladingen
Calw
Calw
Cleebronn
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dogern
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
Durbach
Durlangen
Dürmentingen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
Ertingen
Eschbach
Eschbronn
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenau
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forst
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Frickingen
Fridingen an der Donau
Friedenweiler
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Gechingen
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Göggingen
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Görwihl
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grabenstetten
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Griesingen
Großrinderfeld
Gruibingen
Grünkraut
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Hermaringen
Herrenberg
Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
Heuweiler
Hildrizhausen
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
Jestetten
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Kuchen
Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lonsee
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Mauer
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
Merdingen
Merzhausen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Mietingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Mögglingen
Möglingen
Mönchweiler
Moos
Mosbach
Mössingen
Mudau
Muggensturm
Mühlacker
Mühlhausen
Mühlhausen-Ehingen
Mühlheim an der Donau
Mulfingen
Müllheim
Mundelsheim
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Mutlangen
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neckarwestheim
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Orsingen
Osterburken
Ostfildern
Östringen
Ötigheim
Ötisheim
Ottersweier
Owen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
Radolfzell am Bodensee
Rainau
Rangendingen
Rastatt
Ratshausen
Rauenberg
Ravensburg
Rechberghausen
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten