Ex-Post: Los 2: UKHD Zentrallabor Referenznummer der Bekanntmachung: Los 2 - UKHD ZL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Los 2: UKHD Zentrallabor
Die Vergabestelle beabsichtigt, die Laborautomation in den Losen 1-3, d.h. (1) Klinische Chemie/ Immunologie inkl. Automation (2) Gerinnung und (3) Hämatologie entsprechend der Leistungsbeschreibung neu zu vergeben.
Gerinnung
Gegenstand des Angebots war die fristgerechte Bereitstellung eines hochautomatisierten Analysensystems, bestehend aus Analysengeräten zur Abarbeitung der in Anlage 1, Los 2 genannten Parameter der Hämatosteologie, und die einheitliche Anbindung aller Funktionseinheiten in ein Gesamtsystem. Das Angebot soll die Bereitstellung der benötigten Geräte inklusive Anschließbarkeit derselben an ein Probentransportsystem (PTS), sämtliche Verbrauchsmaterialien, den Aufbau und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software-Ausstattung sowie die Gerätevernetzung inklusive umfassendem Gerätemanagement nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerinnung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRW9X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]