UKHD Zentrallabor Referenznummer der Bekanntmachung: UKHD ZL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
UKHD Zentrallabor
Die Vergabestelle beabsichtigt, die Laborautomation in den Losen 1-3, d.h. (1) Klinische Chemie/ Immunologie inkl. Automation (2) Gerinnung und (3) Hämatologie entsprechend der Leistungsbeschreibung neu zu vergeben. Weitere Informationen sind in den Teilnahmeunterlagen, insbesondere dort Anlage 1 Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
In Konkretisierung der Ziffer II.1.6) teilt die Vergabestelle mit, dass Bieter alle, mehrere oder auch nur ein Los anbieten können. Entsprechendes gilt für die Bewerbung um Teilnahme. Eine Gesamtvergabe der Lose 1-3 an einen Auftragnehmer ist vorbehalten.
Klinische Chemie / Immunologie, PTS
Gegenstand des Angebots ist die fristgerechte Bereitstellung eines hochautomatisierten Laboranalysensystems, bestehend aus Analysengeräten zur Abarbeitung der in Anlage 1, Los 1 genannten Parameter, einer prä- und einer postanalytischen Einheit sowie einer einheitlichen Anbindung aller Funktionseinheiten in ein Gesamtsystem mit Hilfe eines Probentransportsystems (PTS). Im Folgenden werden die zu beschaffenden Komponenten zusammenfassend als "Laborautomationssystem" (LAS) bezeichnet.
Das Angebot soll die Bereitstellung der benötigten Geräte inklusive Probenverteiler (soweit neben dem bereits vorhandenen erforderlich), Automations-, Zentrifugen- und Archivierungssysteme, sämtliche Verbrauchsmaterialien, den Aufbau und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software-Ausstattung sowie die Gerätevernetzung inklusive umfassendem Gerätemanagement nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung enthalten.
Es ist die jederzeitige Betriebsbereitschaft der Geräte einschließlich der Versorgung mit Verbrauchsmaterialien, die für einen reibungslosen Ablauf erforderlich sind, zu gewährleisten. Des Weiteren ist die Durchführung sämtlicher Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Bestandteil der Leistung.
Als Vertragslaufzeit sind 60 Monate mit der Möglichkeit einer dreijährigen Verlängerung ab Vertragsende vorgesehen.
Hier muss gewährleistet sein, dass während der Vertragslaufzeit in einzelnen Bereichen Geräte (ggf. auch gegen Geräte des Mitbewerbs) ausgetauscht werden können, die aufgrund technischer Innovation nicht mehr adäquat sind. Dies betrifft nicht das LAS und die daran angeschlossenen Großgeräte.
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet das Klinikum im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, d.h. universitären Versorgern, vgl. Ziffer C. II 2 Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Die vom Bieter mit den Nrn. 1-3 bezeichneten Referenzformulare wertet die Vergabestelle dar-über hinaus QUALITATIV aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Die Vergabestelle wählt die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus, wenn der Bieter diese nicht entsprechend mit den Ziffern 1, 2, 3 markiert.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Gerinnung
Gegenstand des Angebots ist die fristgerechte Bereitstellung eines hochautomatisierten Analysensystems, bestehend aus Analysengeräten zur Abarbeitung der in Anlage 1, Los 2 genannten Parameter der Hämatosteologie, und die einheitliche Anbindung aller Funktionseinheiten in ein Gesamtsystem. Das Angebot soll die Bereitstellung der benötigten Geräte inklusive Anschließbarkeit derselben an ein Probentransportsystem (PTS), sämtliche Verbrauchsmaterialien, den Aufbau und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software-Ausstattung sowie die Gerätevernetzung inklusive umfassendem Gerätemanagement nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung enthalten.
Als Vertragslaufzeit sind 60 Monate mit der Möglichkeit einer dreijährigen Verlängerung ab Vertragsende vorgesehen.
Hier muss gewährleistet sein, dass während der Vertragslaufzeit in einzelnen Bereichen Geräte (ggf. auch gegen Geräte des Mitbewerbs) ausgetauscht werden können, die aufgrund technischer Innovation nicht mehr adäquat sind. Dies betrifft nicht das LAS und die daran angeschlossenen Großgeräte.
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet das Klinikum im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, d.h. universitären Versorgern, vgl. Ziffer C. II 2 Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Die vom Bieter mit den Nrn. 1-3 bezeichneten Referenzformulare wertet die Vergabestelle dar-über hinaus QUALITATIV aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Die Vergabestelle wählt die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus, wenn der Bieter diese nicht entsprechend mit den Ziffern 1, 2, 3 markiert.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Hämatologie
Gegenstand des Angebots ist die fristgerechte Bereitstellung eines hochautomatisierten Analysensystems, bestehend aus Analysengeräten zur Abarbeitung der in Anlage 1, Los 3 genannten Parameter der Hämatologie, und die einheitliche Anbindung aller Funktionseinheiten in ein Gesamtsystem. Das Angebot soll die Bereitstellung der benötigten Geräte inklusive einer möglichen Anschließbarkeit derselben an ein Probentransportsystem (PTS), sämtliche Verbrauchsmaterialien, den Aufbau und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software-Ausstattung sowie die Gerätevernetzung inklusive umfassendem Gerätemanagement nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung enthalten.
Als Vertragslaufzeit sind 60 Monate mit der Möglichkeit einer dreijährigen Verlängerung ab Vertragsende vorgesehen.
Hier muss gewährleistet sein, dass während der Vertragslaufzeit in einzelnen Bereichen Geräte (ggf. auch gegen Geräte des Mitbewerbs) ausgetauscht werden können, die aufgrund technischer Innovation nicht mehr adäquat sind. Dies betrifft nicht das LAS und die daran angeschlossenen Großgeräte.
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet das Klinikum im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, d.h. universitären Versorgern, vgl. Ziffer C. II 2 Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Die vom Bieter mit den Nrn. 1-3 bezeichneten Referenzformulare wertet die Vergabestelle dar-über hinaus QUALITATIV aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Die Vergabestelle wählt die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus, wenn der Bieter diese nicht entsprechend mit den Ziffern 1, 2, 3 markiert.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
2) Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
4) Mindestanforderung Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 1.0 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 5,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 1.0 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens fünf geeignete vergleichbare universitäre Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach.
10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
12) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar
13a) Mindestanforderung: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
13b) Mindestanforderung: Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens fünf geeig-nete vergleichbare universitäre Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienst-leistungsaufträge nach.
13a) Mindestanforderung: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
13b) Mindestanforderung: Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können.
14) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
17) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
18) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend)
19) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
20) Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG)
21) Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor. Die besonderen Vertragsbedingungen des Landes BW aus seinem Landestariftreue- und Vergabegesetze finden Anwendung und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
C. Zahlungsbedingungen
Schon jetzt werden potientielle Bewerber darüber informiert, dass in dem im zweiten Schritt abzugebenden Angebot folgende Zahlungsbedingungen zu berücksichtigen sind:
1. Die Zahlungsfrist für das UKHD beträgt 21 Tage ab Rechnungserhalt
2. Dem UKHD werden 3 % Skonto eingeräumt.
D. Hinweise
Nur der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Komplexität des Beschaffungsgegenstandes bedingt, dass der Auftraggeber die Anforderungen in diesem Stadium des Verfahrens noch nicht abschließend festlegen kann. Der Auftraggeber wird die Mindestanforderungen, d.h. alle Anforderungen in der Leistungsbeschreibung, die bei Nichteinhaltung zum Angebotsausschluss führen (Ausschlusskriterien, Mindestkriterien, Mindestanforderungen) spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes festlegen. Damit sieht der Auftraggeber die Rechtsauffassung des OLG München, Beschl. v. 21.04.2017 - Verg 1/17 als beachtet an. Ein Verhandeln über Mindestanforderungen ist damit ausgeschlossen, vgl. § 17 Abs. 10 VgV, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2018 - VII Verg 54/17. Sofern der Bieter hier anderer Auffassung ist, muss er einen etwaigen Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen rügen bzw. spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung seines Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 GWB. Erst mit Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes übergibt der Auftraggeber damit ei-ne finale Leistungsbeschreibung nach § 121 GWB. Damit behält sich der Auftraggeber auch eine Anpassung und Festlegung der optional abgefragten Leistungen ebenso vor wie die Ausgestaltung des Preisblattes. Alle Unterlagen des Verhandlungsverfahrens sind daher bis zur Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes abänderbar in den vergaberechtlich zulässigen Grenzen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRM3W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]