Vergabe der mobilen und stationären Problemstoffsammlung für die Jahre 2023 bis 2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der mobilen und stationären Problemstoffsammlung für die Jahre 2023 bis 2025
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur mobilen und stationären Sammlung von Problemstoffen sowie der Entsorgung der Problemstoffe aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen (Kleingewerbe) aus dem Landkreis Ravensburg in haushaltsüblichen Mengen (15 kg je Sammeltermin). Zusätzlich sind Mengen an Problemstoffen direkt an öffentlichen Einrichtungen aus dem Landkreis Ravensburg durch den zukünftigen Auftragnehmer abzuholen.
Landkreis Ravensburg
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur mobilen und stationären Sammlung von Problemstoffen sowie der Entsorgung der Problemstoffe aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen (Kleingewerbe) aus dem Landkreis Ravensburg in haushaltsüblichen Mengen (15 kg je Sammeltermin). Zusätzlich sind Mengen an Problemstoffen direkt an öffentlichen Einrichtungen aus dem Landkreis Ravensburg durch den zukünftigen Auftragnehmer abzuholen.
Umfang des Auftrags und Gesamtmenge gemäß Bekanntmachung:
Die mobile Sammlung erfolgt zweimal jährlich als sog. Frühjahrs- und Herbstsammlungen. Die Problemstoffe sind an ca. 69 Terminen an vorgegebenen Standorten im Landkreisgebiet vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen und anschließend einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Die stationäre Sammlung wird zusätzlich zur mobilen Sammlung an fünf stationären Sammelstellen (Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren) in regelmäßigem Turnus angeboten.
Zusätzlich sind Termine zur Direktabholung an öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Schulen, Straßenmeistereien durch den Auftragnehmer in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Die Kosten für die Entsorgung dieser Problemabfälle trägt der Auftraggeber. Die Kosten der Anfahrt und des Transports werden direkt vom Auftragnehmer mit der öffentlichen Einrichtung abgerechnet. Im Jahr 2021 erfolgte diese Direktabholung an 3 Terminen. Da die Direktabholung auf Abruf der öffentlichen Einrichtungen erfolgt, kann der Auftraggeber keine Prognose des Mengengerüsts für diese Leistung angeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Es sind ca. 200 Mg Problemstoffe pro Jahr zu sammeln.
Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt. Die Vertragsdauer endet spätestens am 31.12.2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der mobilen und stationären Problemstoffsammlung für die Jahre 2023 bis 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).