Vergabe der mobilen und stationären Problemstoffsammlung für die Jahre 2023 bis 2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der mobilen und stationären Problemstoffsammlung für die Jahre 2023 bis 2025
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur mobilen und stationären Sammlung von Problemstoffen sowie der Entsorgung der Problemstoffe aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen (Kleingewerbe) aus dem Landkreis Ravensburg in haushaltsüblichen Mengen (15 kg je Sammeltermin). Zusätzlich sind Mengen an Problemstoffen direkt an öffentlichen Einrichtungen aus dem Landkreis Ravensburg durch den zukünftigen Auftragnehmer abzuholen.
Landkreis Ravensburg
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur mobilen und stationären Sammlung von Problemstoffen sowie der Entsorgung der Problemstoffe aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen (Kleingewerbe) aus dem Landkreis Ravensburg in haushaltsüblichen Mengen (15 kg je Sammeltermin). Zusätzlich sind Mengen an Problemstoffen direkt an öffentlichen Einrichtungen aus dem Landkreis Ravensburg durch den zukünftigen Auftragnehmer abzuholen.
Umfang des Auftrags und Gesamtmenge gemäß Bekanntmachung Die mobile Sammlung erfolgt zweimal jährlich als sog. Frühjahrs- und Herbstsammlungen. Die Problemstoffe sind an ca. 69 Terminen an vorgegebenen Standorten im Landkreisgebiet vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen und anschließend einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Die stationäre Sammlung wird zusätzlich zur mobilen Sammlung an fünf stationären Sammelstellen (Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren) in regelmäßigem Turnus angeboten.
Zusätzlich sind Termine zur Direktabholung an öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Schulen, Straßenmeistereien durch den Auftragnehmer in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Die Kosten für die Entsorgung dieser Problemabfälle trägt der Auftraggeber. Die Kosten der Anfahrt und des Transports werden direkt vom Auftragnehmer mit der öffentlichen Einrichtung abgerechnet. Im Jahr 2021 erfolgte diese Direktabholung an 3 Terminen. Da die Direktabholung auf Abruf der öffentlichen Einrichtungen erfolgt, kann der Auftraggeber keine Prognose des Mengengerüsts für diese Leistung angeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Es sind ca. 200 Mg Problemstoffe pro Jahr zu sammeln.
Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt. Die Vertragsdauer endet spätestens am 31.12.2027.
Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt. Die Vertragsdauer endet spätestens am 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen bezüglich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
- dass ich/wir die Ausschlussgründe nach § 123 GWB zur Kenntnis genommen habe/n und keiner der Ausschlussgründe vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB aufgeführt sind.
- dass ich/wir die Ausschlussgründe nach § 124 GWB zur Kenntnis genommen habe/n und keiner der Ausschlussgründe vorliegt.
- dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können.
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung anzufordern. Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG fordert der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, gelten die hier aufgeführten Regelungen für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Der Auftraggeber wird die Anlage A und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen:
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testate eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
- dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt und den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
- Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen. Der Bieter hat im Falle der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Referenzliste, mit mindestens drei der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung (Anzahl, Typ und Ausstattung der Sammelfahrzeuge für die mobile Sammlung inklusive Angabe der Anzahl und Art der Behälter,) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
- Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden personellen Ausstattung (Anzahl der Fachkräfte mit Sachkundenachweis nach TRGS 520 und Schulung gemäß Kap. 1.3 ADR; Anzahl Hilfskräfte mit Ersthelferausbildung) (Eignungskriterium: Fachkunde und berufliche Leistungsfähigkeit).
- Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der wesentlichen Leistungsschritte: u. a. Annahme der Problemstoffe, ordnungsgemäße Verpackung, Transport und Entsorgung (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
- Verbindliche Benennung der Entsorgungsanlagen und der Übergabestelle (Eignungskriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Im Falle des Einsatzes verschiedener Entsorgungsanlagen oder Übergabestellen sind die Abfallschlüsselnummern bezogen auf die jeweilige Entsorgungsanlage oder Übergabestelle mitanzugeben.
- Ausschluss von Angeboten gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen,
- Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
- Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
- Bietergemeinschaften gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen,
- Unterauftragnehmer und Eignungsleihe gem. Ziffer 3.1.5 der Vergabeunterlagen,
- Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit gem. Ziffer 3.1.6 der Vergabeunterlagen,
- Einreichung der Urkalkulation gem. Ziffer 3.1.7 der Vergabeunterlagen,
- Vergabe- und Tariftreuegesetz gem. Ziffer 3.1.8 der Vergabeunterlagen,
- Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.9 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).