Lieferung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie sowie Option auf 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen am Neckar
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sve-es.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie sowie Option auf 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie
Konstruktion, Fertigung und Lieferung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie (10 Solobusse / 36 Gelenkbusse) sowie Option auf 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie (3 Solobusse / 7 Gelenkbusse)
Esslingen am Neckar
1.
Im Zuge der Umsetzung der von der Stadt Esslingen beschlossenen klimapolitischen Ziele, bis 2024 den städtischen Personennahverkehr im Linienbündel ES-02 auf 100% Elektromobilität umzurüsten, beabsichtigt der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Clean Vehicles Directive 46 Oberleitungsbusse mit Batterie zu beschaffen. Der zu erteilende Auftrag beinhaltet die Konstruktion, Fertigung und Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie. Dabei übernimmt der Auftragnehmer alle Rechte und Pflichten sowie die Alleinverantwortung für die Konstruktion, Fertigung und Lieferung der kompletten, funktionsfähigen, inbetriebnahmefähigen, betriebsfertigen sowie für den wirtschaftlichen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers geeigneten Fahrzeuge. Außerdem obliegt dem Auftragnehmer die Erstellung und Lieferung der vollständigen Dokumentation unter Einhaltung der vereinbarten Liefertermine.
2.
Zweck der Beschaffung ist die langfristige Ausstattung des Auftraggebers mit nach aktuell geltendem deutschem Recht zugelassenen, emissionsfreien Fahrzeugen mit hoher Lebensdauer und Laufleistung, geringem Energieverbrauch und optimierten Instandhaltungskosten für den Einsatz im gesamten Streckennetz des Auftraggebers. Die zu beschaffenden Fahrzeuge haben dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen, einen hohen Fahrgastkomfort zu bieten, barrierefrei zu sein und im Multifunktionsbereich eine möglichst große Fläche aufzuweisen sowie einen wirtschaftlichen Betrieb durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
3.
Die Beschaffung der Oberleitungsbusse steht unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln. Das betreffende Förderprogramm soll in Kürze freigegeben werden. Um den Beschaffungsprozess zu beschleunigen, lässt der Fördermittelgeber den Beginn des Vergabevefahrens ausdrücklich zu, allerdings darf die Auftragsvergabe erst nach Bewilligung erfolgen und muss sich auf den Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an die aus dem Teilnahmewettbewerb als geeignete Bewerber hervorgegangenen Bieter erfolgt erst, wenn auf den Förderantrag der Zuwendungsbescheid vorliegt.
4.
Der künftige Auftragnehmer hat die Fahrzeuge nach diesen sowie den Vorgaben des Lastenheftes, das den Bewerbern nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb und Vorliegen des Zuwendungsbescheides mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sowie nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Erstellung eines Pflichtenheftes, herzustellen. Die Details regelt der Fahrzeugliefervertrag.
5.
Die Fahrzeuge müssen mindestens folgende technische Mindestanforderungen aufweisen und mit der Infrastruktur des Auftraggebers mit den folgenden Eckdaten vollumfänglich und uneingeschränkt, d. h. ohne Anpassungen, kompatibel sein. Die technischen Mindestanforderungen und Eckdaten der Infrastruktur des Auftraggebers sind unverhandelbar und zwingend durch die späteren Bieter und im Zuschlagsfall durch den Auftragnehmer einzuhalten. Interessierte Unternehmen sind im eigenen Interesse gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob sie in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.
6.
Das Verfahren beinhaltet die Beschaffung von Oberleitungsbussen mit Batterie in der Zusammensetzung:
a) 10 Solobusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 25 Monate nach Auftragserteilung,
b) 36 Gelenkbusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung,
c) Option auf weitere 3 Solobusse und 7 Gelenkbusse.
Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll spätestens 21 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein.
7.
Technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge:
7.1 Fahrzeugbauart: Solobus,
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 12.500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2.550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3.700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: 2 Doppel-Türen,
— leistungsstarker, fremdbelüfteter Asynchron-Traktionsmotor in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 240 kW, Antrieb an Hinterachse,
— LTO-Traktionsbatterie, nutzbare Batteriekapazität: min. 60 kWh.
7.2 Fahrzeugbauart: Gelenkbus,
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 18.500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2.550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3.700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: 3 Doppel-Türen,
— leistungsstarke, fremdbelüftete Asynchron-Traktionsmotoren in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 160 kW je Motor, Antrieb an 2. und 3. Achse,
— LTO-Traktionsbatterie, nutzbare Batteriekapazität: min. 75 kWh.
7.3 Nachfolgende Mindestanforderungen gelten für beide Fahrzeugtypen (7.1 und 7.2):
— Einsatz am bestehenden Oberleitungssystem (Oberleitungsbetrieb) ohne Anpassungsbedarf an der Oberleitungsinstrastruktur und auf Strecken ohne Oberleitung (Batteriebetrieb),
— Konsequente Umsetzung einer doppelten Isolation über Zwischenpotential in der Traktions- und Ladetechnik,
— Modular aufgebaute Leistungselektrik für Bordnetzversorgung und Traktionselektrik,
— Einbau offener Bussysteme, welche am Markt frei erhältlich sind (z.B. CANopen Standard),
— Zertifizierung der Steuerungshardware nach SIL 2,
— Zertifizierung der Softwareprozesse im Fahrzeug nach EN 50128,
— intelligentes Lade- und Energiemanagement,
— geplante Nutzungsdauer: min. 15 Jahre,
— jährliche Fahrleistung: min. 80.000 km,
— Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbes. gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften/ Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) etc.
— Für den Fahrzeugteil hat der Auftragnehmer für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs von 15 Jahren eine Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 20 km um den Betriebsstandort Esslingen vorzuhalten. Der Service der Werkstatt muss an Arbeitstagen mindestens von 08:00 bis 16:00 Uhr verfügbar sein und in der Lage sein, Arbeiten am Fahrzeugteil in normalem Reparaturumfang binnen kurzem durchzuführen.
— Für den Elektroteil hat der Auftragnehmer für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs von 15 Jahren einen 72h-Service vorzuhalten. Dieser Service muss bei Abruf innerhalb von 72h beim Auftraggeber eintreffen und in der Lage sein, Arbeiten am Elektroteil in normalen Reparaturumfang binnen kurzem durchzuführen.
8.
Eckdaten Infrastruktur:
— Oberleitungsnetz mit Schrägpendeloberleitung,
— Fahrdrahthöhe: im Regelfall 5,20 bis 5,50 Meter,
— Abstand Fahrdrähte: 70 cm,
— Nennspannung: 750 V DC (derzeit 600 V DC),
— Streckennetz Oberleitung zukünftig ca. 33 km betragen, Streckennetz gesamt ca. 170 km,
— Streckenneigung: max. 17%; die Bergauffahrten umfassen bis zu 50% eines Linienweges.
9.
Das Zulassungsverfahren als Kraftfahrzeug nach deutschem Recht ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die eingehaltenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind im Teilnahmeantrag darzustellen.
10.
Der Auftraggeber wird neben den Regelungen zur Fahrzeuglieferung auch eine Regelung über die Versorgung mit Ersatzteilen und Wartungs-Kits vereinbaren.
11.
Der Auftraggeber behält sich vor, während des laufenden Verfahrens Änderungen und Anpassungen an den Vergabebunterlagen und dem Verfahrensablauf vorzunehmen.
Dem Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar steht das Recht zu, 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie (bis zu 3 Solobusse und 7 Gelenkbusse) nach Maßgabe dieser vertraglichen Bestimmungen zu bestellen. Diese Option kann durch den Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar bis 66 Monate nach Auftragserteilung ausgeübt werden. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers bestimmen sich auch für die Optionsfahrzeuge nach den Bestimmungen dieser Teilnahmeunterlagen, seiner Vertragsgrundlagen und Anlagen. Bei Ausübung der Option gilt als Vertragspreis der beauftragte Angebotspreis je Fahrzeug für die Bauart Solobus bzw. Gelenkbus.
1.
Die Leistungsbeschreibung in Form eines Lastenheftes unterliegt dem Geschäftsgeheimnis des Auftraggebers und ist daher vertraulich. Um den Schutz dieser sensiblen Informationen zu bewirken, sieht der Auftraggeber von einer direkten elektronischen Bereitstellung des Lastenhefts zum Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung ab. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Leistungsbeschreibung daher der in dieser Bekanntmachung aufgeführten Projektbeschreibung und den formulierten Mindestanforderungen zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung in Form eines detaillierten Lastenhefts wird nach der Eignungsprüfung den geeigneten Teilnehmern bei Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
2.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO). Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebotsverfahren die Angaben hinsichtlich der Teile des Auftrags zu fordern, welche die Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer einschließlich des Nachweises, dass diese zur Verfügung stehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Formblättern, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
4.
Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
5.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6.
Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
7.
Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
8.
Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
9.
Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
10.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb“ zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 19.07.2021, 12.00 Uhr (Ortszeit), eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
Bei technischen Fragen zur eVergabe-Plattform subreport ELViS erhalten Sie unter +49 (0) 221-98578-0 kostenfreie Unterstützung.
11.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
12.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/