Lieferung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie sowie Option auf 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen am Neckar
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sve-es.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie sowie Option auf 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie
Konstruktion, Fertigung und Lieferung von 46 Oberleitungsbussen mit Batterie (10 Solobusse/36 Gelenkbusse) sowie Option auf 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie (3 Solobusse/7 Gelenkbusse).
Esslingen am Neckar
1. Im Zuge der Umsetzung der von der Stadt Esslingen beschlossenen klimapolitischen Ziele, bis 2024 den städtischen Personennahverkehr im Linienbündel ES-02 auf 100 % Elektromobilität umzurüsten, beabsichtigt der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Clean Vehicles Directive 46 Oberleitungsbusse mit Batterie zu beschaffen. Der zu erteilende Auftrag beinhaltet die Konstruktion, Fertigung und Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie. Dabei übernimmt der Auftragnehmer alle Rechte und Pflichten sowie die Alleinverantwortung für die Konstruktion, Fertigung und Lieferung der kompletten, funktionsfähigen, inbetriebnahmefähigen, betriebsfertigen sowie für den wirtschaftlichen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers geeigneten Fahrzeuge. Außerdem obliegt dem Auftragnehmer die Erstellung und Lieferung der vollständigen Dokumentation unter Einhaltung der vereinbarten Liefertermine.
2. Zweck der Beschaffung ist die langfristige Ausstattung des Auftraggebers mit nach aktuell geltendem deutschem Recht zugelassenen, emissionsfreien Fahrzeugen mit hoher Lebensdauer und Laufleistung, geringem Energieverbrauch und optimierten Instandhaltungskosten für den Einsatz im gesamten Streckennetz des Auftraggebers. Die zu beschaffenden Fahrzeuge haben dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen, einen hohen Fahrgastkomfort zu bieten, barrierefrei zu sein und im Multifunktionsbereich eine möglichst große Fläche aufzuweisen sowie einen wirtschaftlichen Betrieb durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
3. Die Beschaffung der Oberleitungsbusse steht unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln. Das betreffende Förderprogramm soll in Kürze freigegeben werden. Um den Beschaffungsprozess zu beschleunigen, lässt der Fördermittelgeber den Beginn des Vergabevefahrens ausdrücklich zu, allerdings darf die Auftragsvergabe erst nach Bewilligung erfolgen und muss sich auf den Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an die aus dem Teilnahmewettbewerb als geeignete Bewerber hervorgegangenen Bieter erfolgt erst, wenn auf den Förderantrag der Zuwendungsbescheid vorliegt.
4. Der künftige Auftragnehmer hat die Fahrzeuge nach diesen sowie den Vorgaben des Lastenheftes, das den Bewerbern nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb und Vorliegen des Zuwendungsbescheides mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sowie nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Erstellung eines Pflichtenheftes, herzustellen. Die Details regelt der Fahrzeugliefervertrag.
5. Die Fahrzeuge müssen mindestens folgende technische Mindestanforderungen aufweisen und mit der Infrastruktur des Auftraggebers mit den folgenden Eckdaten vollumfänglich und uneingeschränkt, d. h. ohne Anpassungen, kompatibel sein. Die technischen Mindestanforderungen und Eckdaten der Infrastruktur des Auftraggebers sind unverhandelbar und zwingend durch die späteren Bieter und im Zuschlagsfall durch den Auftragnehmer einzuhalten. Interessierte Unternehmen sind im eigenen Interesse gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob sie in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.
6. Das Verfahren beinhaltet die Beschaffung von Oberleitungsbussen mit Batterie in der Zusammensetzung:
a) 10 Solobusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 25 Monate nach Auftragserteilung,
b) 36 Gelenkbusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung,
c) Option auf weitere 3 Solobusse und 7 Gelenkbusse.
Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll spätestens 21 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein.
7. Technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge:
7.1. Fahrzeugbauart: Solobus:
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 12 500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3 700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: 2 Doppel-Türen,
— leistungsstarker, fremdbelüfteter Asynchron-Traktionsmotor in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 240 kW, Antrieb an Hinterachse,
— LTO-Traktionsbatterie, nutzbare Batteriekapazität: min. 60 kWh.
7.2 Fahrzeugbauart: Gelenkbus:
— Fahrzeug in Niederflurtechnik,
— Fahrzeuglänge max.: 18 500 mm,
— Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm,
— Fahrzeughöhe max.: 3 700 mm,
— Einstiegshöhe max.: 340 mm,
— Anzahl Türen: 3 Doppel-Türen,
— leistungsstarke, fremdbelüftete Asynchron-Traktionsmotoren in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 160 kW je Motor, Antrieb an 2. und 3. Achse,
— LTO-Traktionsbatterie, nutzbare Batteriekapazität: min. 75 kWh.
7.3. Nachfolgende Mindestanforderungen gelten für beide Fahrzeugtypen (7.1 und 7.2):
— Einsatz am bestehenden Oberleitungssystem (Oberleitungsbetrieb) ohne Anpassungsbedarf an der Oberleitungsinstrastruktur und auf Strecken ohne Oberleitung (Batteriebetrieb),
— Konsequente Umsetzung einer doppelten Isolation über Zwischenpotential in der Traktions- und Ladetechnik,
— Modular aufgebaute Leistungselektrik für Bordnetzversorgung und Traktionselektrik,
— Einbau offener Bussysteme, welche am Markt frei erhältlich sind (z. B. CANopen Standard),
— Zertifizierung der Steuerungshardware nach SIL 2,
— Zertifizierung der Softwareprozesse im Fahrzeug nach EN 50128,
— intelligentes Lade- und Energiemanagement,
— geplante Nutzungsdauer: min. 15 Jahre,
— jährliche Fahrleistung: min. 80 000 km,
— Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbes. gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften/ Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) etc,
— Für den Fahrzeugteil hat der Auftragnehmer für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs von 15 Jahren eine Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 20 km um den Betriebsstandort Esslingen vorzuhalten. Der Service der Werkstatt muss an Arbeitstagen mindestens von 8.00 bis 16.00 Uhr verfügbar sein und in der Lage sein, Arbeiten am Fahrzeugteil in normalem Reparaturumfang binnen kurzem durchzuführen,
— Für den Elektroteil hat der Auftragnehmer für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs von 15 Jahren einen 72h-Service vorzuhalten. Dieser Service muss bei Abruf innerhalb von 72h beim Auftraggeber eintreffen und in der Lage sein, Arbeiten am Elektroteil in normalen Reparaturumfang binnen kurzem durchzuführen.
8. Eckdaten Infrastruktur:
— Oberleitungsnetz mit Schrägpendeloberleitung,
— Fahrdrahthöhe: im Regelfall 5,20 bis 5,50 Meter,
— Abstand Fahrdrähte: 70 cm,
— Nennspannung: 750 V DC (derzeit 600 V DC),
— Streckennetz Oberleitung zukünftig ca. 33 km betragen, Streckennetz gesamt ca. 170 km,
— Streckenneigung: max. 17 %; die Bergauffahrten umfassen bis zu 50 % eines Linienweges.
9. Das Zulassungsverfahren als Kraftfahrzeug nach deutschem Recht ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die eingehaltenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind im Teilnahmeantrag darzustellen.
10. Der Auftraggeber wird neben den Regelungen zur Fahrzeuglieferung auch eine Regelung über die Versorgung mit Ersatzteilen und Wartungs-Kits vereinbaren.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, während des laufenden Verfahrens Änderungen und Anpassungen an den Vergabebunterlagen und dem Verfahrensablauf vorzunehmen.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 SektVO.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1) ff. der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
5. Sollten danach mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen („Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden“). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1) der Auftragsbekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der zugehörigen Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb bewerten. Die 3 Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, werden nachfolgende Kriterien nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit der Zuteilung der drei Plätze angewendet:
a) Grundsätzlich gilt: Die Bewerber mit der höheren Punktzahl erhalten den Vorzug,
b) Sollten danach noch weitere Plätze zu vergeben sein, erhält bei Punktgleichheit der Bewerber den Vorzug, der in der Fahrzeugleiferung die jüngste wertbare Referenz vorweist (maßgeblich ist das Datum [Monat/Jahr] der unbefristeten Zulassung des ersten baugleichen Fahrzeugs der Serie zum Einsatz im Fahrgastbetrieb),
c) Falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren.
Dem Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar steht das Recht zu, 10 weitere Oberleitungsbusse mit Batterie (bis zu 3 Solobusse und 7 Gelenkbusse) nach Maßgabe dieser vertraglichen Bestimmungen zu bestellen. Diese Option kann durch den Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar bis 66 Monate nach Auftragserteilung ausgeübt werden. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers bestimmen sich auch für die Optionsfahrzeuge nach den Bestimmungen dieser Teilnahmeunterlagen, seiner Vertragsgrundlagen und Anlagen. Bei Ausübung der Option gilt als Vertragspreis der beauftragte Angebotspreis je Fahrzeug für die Bauart Solobus bzw. Gelenkbus.
Die Projektnummer steht noch nicht fest.
1. Die Leistungsbeschreibung in Form eines Lastenheftes unterliegt dem Geschäftsgeheimnis des Auftraggebers und ist daher vertraulich. Um den Schutz dieser sensiblen Informationen zu bewirken, sieht der Auftraggeber von einer direkten elektronischen Bereitstellung des Lastenhefts zum Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung ab. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Leistungsbeschreibung daher der in dieser Bekanntmachung aufgeführten Projektbeschreibung und den formulierten Mindestanforderungen zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung in Form eines detaillierten Lastenhefts wird nach der Eignungsprüfung den geeigneten Teilnehmern bei Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO). Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebotsverfahren die Angaben hinsichtlich der Teile des Auftrags zu fordern, welche die Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer einschließlich des Nachweises, dass diese zur Verfügung stehen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder),
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzarbG vorliegen,
4. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
1. Jahresabschlusse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Jahresabschlüsse sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen,
2. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben,
3. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben,
4. Bankauskunft: Die aktuelle (nicht älter als 2 Monate – zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages) Bankauskunft der Hausbank soll von einem in der Europäischen Union, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut stammen und eine Aussage darüber zulassen, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers zur Durchführung des Auftrags besteht. Aus der Bankerklärung soll sich folgender Inhalt ergeben: Art und Dauer der Geschäftsbeziehung und Geschäfts- und Zahlungsverhalten des Unternehmens. Der Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
5. Nachweis des Versicherungsschutzes:
Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-)bestehen wird.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird.
Bei Bewerbergemeinschaft: im Auftragsfall muss sich der Versicherungsschutz auf die gesamte Bewerbergemeinschaft bzw. die für die Auftragsausführung gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen.
5.1. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich einer Produkthaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (2-fach maximiert p. a.) in Höhe von 30 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 10 Mio. EUR für Vermögenschäden/sonstige Schäden.
5.2. Der Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung für Umweltschäden mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils 1-fach maximiert p. a.) in Höhe von 20 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögenschäden/sonstige Schäden.
5.3. Der Nachweis einer Montage- und Inbetriebnahmeversicherung mindestens gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Montageversicherung (AMoB 2011) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).
1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Vorlage vergleichbarer Referenzenprojekte mit u. a. konkreter Benennung des Auftragsgebers der jeweiligen Referenzleistung nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit.
Vergleichbarkeit:
Es werden nur vergleichbare Referenzprojekte berücksichtigt. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, welche die Referenzleistung (betreffend die Lieferung neuer Oberleitungsbusse mit Batterie) ab dem 1. Januar 2011 zum Inhalt hatten.
Als ein Referenzprojekt gilt ein Rahmenvertrag oder ein Hauptauftrag inkl. etwaiger Optionen.
Als Referenzleistung muss die Herstellung und erfolgreiche Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie erbracht worden sein. Oberleitungsbusse sind solche im Sinne § 1 Abs. 2, Nr. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) i. V. m. § 4 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Ein Oberleitungsbus gilt als erfolgreich geliefert, wenn es durch den Auftraggeber im relevanten Zeitraum rechtsgeschäftlich abgenommen wurde und sich im kommerziellen Fahrgasteinsatz befindet/befand.
Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, in denen die erfolgreiche Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie ab dem 1. Januar 2011 erfolgte.
2. Nachweis der gültigen Zertifizierung nach EN ISO 9001 oder gleichwertig,
3. Nachweis der gültigen Zertifizierung EN ISO 14001 (EMAS/EMAS II) zum Umweltmanagementsystem oder gleichwertig,
4. Nachweis Servicestützpunkt für den Fahrzeugteil:
Für den Fahrzeugteil hat der Auftragnehmer für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs von 15 Jahren eine Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 20 km um den Betriebsstandort Esslingen, Heilbronner Str. 70, vorzuhalten. Der Service der Werkstatt muss an Arbeitstagen mindestens von 8.00 bis 16.00 Uhr verfügbar sein und in der Lage sein, Arbeiten am Fahrzeugteil in normalem Reparaturumfang binnen kurzem durchzuführen.
5. Nachweis Servicestützpunkt für den Elektroteil:
Für den Elektroteil hat der Auftragnehmer für die Nutzungsdauer des Fahrzeugs von 15 Jahren einen 72 h-Service vorzuhalten. Dieser Service muss bei Abruf innerhalb von 72 h beim Auftraggeber eintreffen und in der Lage sein, Arbeiten am Elektroteil in normalen Reparaturumfang binnen kurzem durchzuführen.
Zu 1. (Referenzen):
Die Zahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht beschränkt. Durch die insgesamt vorgelegten Referenzprojekte muss der Bewerber jedoch mindestens folgende Leistungen kumulativ erfüllen/nachweisen:
Vergleichbare Referenzprojekte über die erfolgreiche Lieferung von Oberleitungsbussen mit Batterie im relevanten Zeitraum, welche insgesamt folgende Voraussetzungen erfüllen:
Lieferung von in Summe aller Referenzen mindestens 30 Oberleitungsbussen im Gebiet der EU, des EWR, der Schweiz oder der Türkei;
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses, für den eine Abnahme bzw. eine Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab oder eine dazu gleichwertige behördliche Abnahme bzw. Genehmigung erteilt wurde,
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses in der Ausführung Solobus oder gleichwertig erfolgte,
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses in der Ausführung Gelenkbus oder gleichwertig erfolgte,
— davon Lieferung mindestens eines Oberleitungsbusses mit Batterie erfolgte.
a) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
b) Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen (im elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (Angabe des Namens des (vertretungsberechtigten) Unterzeichners) die händische Unterschrift), mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Bei Bewerbergemeinschaften:
Die unter II.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis verlangt ist.
d) Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
1. Die Beschaffung der Oberleitungsbusse steht unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln. D. h. der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern die Finanzierung nicht abschließend sichergestellt ist, das Gesamtbudget überschritten ist oder zuständige Entscheidungsgremien der Auftragsvergabe nicht zustimmen.
2. Es wird erwartet, dass das betreffende Förderprogramm durch den Fördermittelgeber in Kürze freigegeben wird. Um den Beschaffungsprozess zu beschleunigen, lässt der Fördermittelgeber den Beginn des Vergabevefahrens ausdrücklich zu, allerdings darf die Auftragsvergabe erst nach Bewilligung erfolgen und muss sich auf den Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an die aus dem Teilnahmewettbewerb als geeignete Bewerber hervorgegangenen Bieter erfolgt erst, wenn auf den Förderantrag der Zuwendungsbescheid vorliegt.
1. Es gelten die Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2. Es gelten die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
3. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber dem Auftraggeber mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache. Die Ansprechpartner beim Auftragnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort- und Schrift mindestens auf dem Sprachniveau C1 mächtig sein.
4. Vor Abschluss des Vertrages sowie 1-mal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Formblättern, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
4. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
7. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
8. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
9. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
10. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb“ zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 19.7.2021, 12.00 Uhr (Ortszeit), eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
Bei technischen Fragen zur eVergabe-Plattform subreport ELViS erhalten Sie unter +49 (0) 221-98578-0 kostenfreie Unterstützung.
11. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
12. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]5
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