Neubau Service- und Verwaltungszentrum Stadtwerke Radolfzell am Bodensee, Los 01 Referenznummer der Bekanntmachung: SVZR-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radolfzell am Bodensee
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-radolfzell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Service- und Verwaltungszentrum Stadtwerke Radolfzell am Bodensee, Los 01
Los 01 Gründung und Eisspeicher
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- ca. 2400 m Verpresspfähle- ca. 1240 m² bewehrte Sauberkeitsschicht- ca. 80 m³ bewehrter Beton - ca. 10 t Bewehrungsstahl verlegen- ca. 220 m³ unbewehrten Beton einschließlich Schalung herstellen- ca. 3500 m³ Bodenaushub, ca. 3100 m³ Entsorgung Aushub und 400 m³ Wiedereinbau- ca. 550 m³ Bodenaustausch- ca. 1500 m² Trennvlies GRK 3 verlegen- ca. 380 m² Stahlspundwand herstellen- Betonschächte versetzen bis DN 1,5 m- Wasserhaltung mit Pumpenanlage bis 10 m³/h- ca. 150 St Kernbohrungen in Sauberkeitsschicht DN 150 mm- ca. je 100 m Leitungsverlegung PE 280x25,4 / GGG DN 300 / PE 355x32,3 und PE 225x20,5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Steißlingen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78256
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: D 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.