Neubau Service- und Verwaltungszentrum Stadtwerke Radolfzell am Bodensee, Los 01 Referenznummer der Bekanntmachung: SVZR-01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radolfzell am Bodensee
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-radolfzell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Service- und Verwaltungszentrum Stadtwerke Radolfzell am Bodensee, Los 01
Los 01 Gründung und Eisspeicher
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- ca. 2400 m Verpresspfähle
- ca. 1240 m² bewehrte Sauberkeitsschicht
- ca. 80 m³ bewehrter Beton
- ca. 10 t Bewehrungsstahl verlegen
- ca. 220 m³ unbewehrten Beton einschließlich Schalung herstellen
- ca. 3500 m³ Bodenaushub, ca. 3100 m³ Entsorgung Aushub und 400 m³ Wiedereinbau
- ca. 550 m³ Bodenaustausch
- ca. 1500 m² Trennvlies GRK 3 verlegen
- ca. 380 m² Stahlspundwand herstellen
- Betonschächte versetzen bis DN 1,5 m
- Wasserhaltung mit Pumpenanlage bis 10 m³/h
- ca. 150 St Kernbohrungen in Sauberkeitsschicht DN 150 mm
- ca. je 100 m Leitungsverlegung PE 280x25,4 / GGG DN 300 / PE 355x32,3 und PE 225x20,5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens - KEV 115.4 (B) Ang SKR - sind die
Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von
Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (KEV 193 Info EU Standardformulare)
vorzulegen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern gemäß Nummer 4 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach
Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Unterauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Nachweis Haftpflichtversicherung des Bieters
Gemäß VOB/A § 6a EU (2):
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Gemäß VOB/A § 6a EU (3):
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (als tabellarische Aufstellung), es ist für die wichtigste Bauleistung eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
- Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Vertrages verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren für Stahlbetonarbeiten und Tiefgründung mit Mikropfählen.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abrechnungssumme; es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers angenommen. Zeit der Mängelansprüche: 4 Jahre für Gesamtmaßnahme. Die Mängelansprüchebürgschaft ist für die gesamte Mängelansprüchezeit zu hinterlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: D 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.