Planungsleistungen der Fördertechnik für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-16
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Fördertechnik für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Planungsleistungen der Fördertechnik für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - Viernheimer Straße 2 64646 Heppenheim
Planungsleistungen der Fördertechnik für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Der Leistungszeitraum der vergabegegenständlichen Leistungen endet voraussichtlich Ende 2026.
Der Auftraggeber behält sich explizit etwaige Änderungen der gegenwärtigen Termine vor. Eine Aktualisierung erfolgt mit Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebots.
Bewertungskriterium A: Referenzen. Es sind 2 vergleichbare Referenzobjekte darzustellen aus dem Bereich Gesundheitsbau, Klinik, Krankenhaus (Neubau, Sanierung). Die Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Komplexität und Leistungsumfang vergleichbar sein.
Der Nachweis ist anhand Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Vorlage Referenzbestätigung) zu führen. Für jedes Referenzobjekt ist eine eigene Anlage 2 auszufüllen. Es bestehen pro Referenz folgende Mindestanforderungen:
a) Bauen im Bestand (Neubau mit Anbindung an den Bestand, Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb oder Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb); b) Kostenvolumen der KG 200-600 von mind. 15 Mio. EUR brutto; c) Leistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-8 nach HOAI; d) Inbetriebnahme innerhalb des Zeitraumes seit 01.01.2006;
Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt gemäß nachstehender Regelungen (Bewertung pro Referenz):
Gebäudeart: Gesundheitsbau, Praxisgebäude, Pflegeeinrichtung o. Ä.: 4 Punkte; Klinik, Krankenhaus: 10 Punkte.
Anzahl der Funktionsbereiche: nur im Bereich Pflege oder nur Diagnostik + Therapie: 2 Punkte; mind. 8 Funktionsbereiche
in Diagnostik + Therapie: 6 Punkte; mind. 10 Funktionsbereiche: 10 Punkte.
"Bauen im Bestand": Neubau mit Anbindung an Bestand: 2 Punkte; Umbau/Sanierung im Bestand im laufenden Betrieb: 6
Punkte; Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb: 10 Punkte.
Baukosten KG 200-600: mind. 15 Mio. EUR brutto (2P)
mind. 30 Mio. EUR brutto (6P)
mind. 45 Mio. EUR brutto (10P)
Zeitpunkt Inbetriebnahme: zwischen 01.01.2006 und 31.12.2015 (4P)
ab dem 01.01.2016 (10P)
Maximal erreichbare Punkte je Referenz: 50 Punkte; Maximal erreichbare Punkte über alle 2 einzureichenden Referenzen und damit maximal in Bewertungskriterium A erreichbare Gesamtpunktzahl: 100 Punkte.
Hinweis: Sollten mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen (2) eingereicht werden, so werden nur die 2 Referenzen gewertet, die die höchsten Punktzahlen gemäß der Wertungsmatrix generieren.
Die insgesamt in dem Bewertungskriterium A maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit allgemeinen Angaben zum Bewerber (Firma/Name und Rechtsform; Zur Vertretung des Bewerbers berechtigte Person(en) (z.B. Geschäftsführer, Inhaber); Projektleiter/Ansprechpartner; Anschrift; Telefon; Telefax; E-Mail.
Erklärung bei Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Soll eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft für die Ausschreibung gebildet werden? (ja/nein); Wenn "ja" angekreuzt wurde:
Die Bewerbergemeinschaft erklärt:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall,
- dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, und
- dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Aufführung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
(Firma/Name und Rechtsform; Zur Vertretung des Mitglieds berechtigte Person(en) (z.B. Geschäftsführer, Inhaber); Projektleiter/Ansprechpartner; Leistung; Anschrift; Telefon; Telefax; E-Mail.
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz:
Erfolgt durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmer
zur Ausführung des (Teil-)Auftrags? (ja/nein); Wenn ja:
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung folgender Teile des Auftrages den Nachunternehmern zu überlassen: (Aufführung der Teile des Auftrages, der an Nachunternehmer vergeben werden soll)
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(en) vorzulegen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Erklärung zur Eignungsleihe:
Erfolgt durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eine Eignungsleihe? (ja/nein);
Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die die Eignungsleihe betreffenden Nachweise und Erklärungen gemäß diesem Teilnahmeantrag (ggf. entsprechende Seiten kopieren) in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss dieses Unternehmen die (Teil-)Leistung ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen haben sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und der Dritter/ Nachunternehmer/ das konzernverbundene Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.
Aufführung der Nachunternehmer zwecks Eignungsleihe (Hier sind nur diejenigen Nachunternehmer aufzuführen, deren technischer, beruflicher, wirtschaftlicher
und/oder finanzieller Leistungsfähigkeit, sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bedient
(Eignungsleihe).) (Firma/Name und Rechtsform; Zur Vertretung des Nachunternehmers berechtigte Person(en) (z.B. Geschäftsführer, Inhaber); Projektleiter; Bewerber/ Bewerbergemeinschaft beruft sich auf: berufliche Leistungsfähigkeit, Aufführung der auszuführenden Leistungen; technische Leistungsfähigkeit für folgende/s Eignungskriterium/ Eignungskriterien: Aufführung der erforderlichen Angaben; wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
für folgende/s Eignungskriterium/ Eignungskriterien: Aufführung der erforderlichen Angaben; Anschrift; Telefon; Telefax; E-Mail.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: a. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja/nein
b. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja/nein
c. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind: ja/nein, falls nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (s. Ziff. 6d.) erforderlich:
d. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB/Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)
Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben.
Eigenerklärung:
Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: (Name der Berufsgenossenschaft hinzuzufügen) ...unter der Nummer: (Nummer der Berufsgenossenschaft hinzuzufügen) ...oder gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten: (gleichwertige Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten hinzufügen).
Eigenerklärung:
Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) muss der Auftraggeber für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern. Wir sind uns dieser gesetzlichen Regelung bewusst und erklären uns im Falle eines beabsichtigten Zuschlags für unser Unternehmen mit der Einholung der benötigten Informationen über unser Unternehmen sowie über die von uns eingesetzten Nachunternehmen durch den Auftraggeber einverstanden: ja/nein
Eigenerklärung:
Der Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren betrug: Angaben zu den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021: Gesamtumsatz; davon Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen Gebäude und Innenräume); zu Geschäftsjahr 2021 ggf. Prognose, falls noch keine abschließenden Zahlen vorliegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Hierzu ist abgebildete Tabelle entsprechend zu duplizieren, sodass sich die weiteren Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft erklären können.
Im Sinne einer Bewerbergemeinschaft ist die nachfolgende Mindestanforderung jedoch von der Bewerbergemeinschaft zu erfüllen und nicht von jedem einzelnen Mitglied.
Informativ ist gefragt ein durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr, gebildet aus den hier angegebenen Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Unter Verweis auf OLG München, Beschl. V. 21.09.2018 - Verg. 4/18 wird klargestellt, dass dieser Umsatz nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss.
Eigenerklärung:
Der Bewerbung ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert pro Jahr) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft (als Auftragnehmer) abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung, beigefügt.
Mindestanforderung:
Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft (als Auftragnehmer) abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung.
Der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Eigenerklärung:
Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet: zutreffend/nicht zutreffend
Eigenerklärung:
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
Ich erkläre/Wir erklären, dass
- meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der
Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht
oder
- mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
- ich mir/wir uns
- von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder
- von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
Zutreffendes bitte ankreuzen.
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
- den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
- mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
- der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Mindestanforderung:
Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft (als Auftragnehmer) abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung.
Der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Bewertungskriterium A: Referenzen. Es sind 2 vergleichbare Referenzobjekte darzustellen aus dem Bereich Gesundheitsbau, Klinik, Krankenhaus (Neubau, Sanierung). Die Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Komplexität und Leistungsumfang vergleichbar sein.
Der Nachweis ist anhand Anlage 2 der Vergabeunterlagen (Vorlage Referenzbestätigung) zu führen. Für jedes Referenzobjekt ist eine eigene Anlage 2 auszufüllen. Es bestehen pro Referenz folgende Mindestanforderungen:
a) Bauen im Bestand (Neubau mit Anbindung an den Bestand, Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb oder Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb); b) Kostenvolumen der KG 200-600 von mind. 15 Mio. EUR brutto; c) Leistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-8 nach HOAI; d) Inbetriebnahme innerhalb des Zeitraumes seit 01.01.2006;
Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt gemäß nachstehender Regelungen (Bewertung pro Referenz):
Gebäudeart: Gesundheitsbau, Praxisgebäude, Pflegeeinrichtung o. Ä.: 4 Punkte; Klinik, Krankenhaus: 10 Punkte.
Anzahl der Funktionsbereiche: nur im Bereich Pflege oder nur Diagnostik + Therapie: 2 Punkte; mind. 8 Funktionsbereiche
in Diagnostik + Therapie: 6 Punkte; mind. 10 Funktionsbereiche: 10 Punkte.
"Bauen im Bestand": Neubau mit Anbindung an Bestand: 2 Punkte; Umbau/Sanierung im Bestand im laufenden Betrieb: 6
Punkte; Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb: 10 Punkte.
Baukosten KG 200-600: mind. 15 Mio. EUR brutto (2P)
mind. 30 Mio. EUR brutto (6P)
mind. 45 Mio. EUR brutto (10P)
Zeitpunkt Inbetriebnahme: zwischen 01.01.2006 und 31.12.2015 (4P) ab dem 01.01.2016 (10P)
Maximal erreichbare Punkte je Referenz: 50 Punkte; Maximal erreichbare Punkte über alle 2 einzureichenden Referenzen und damit maximal in Bewertungskriterium A erreichbare Gesamtpunktzahl: 100 Punkte.
Hinweis: Sollten mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen (2) eingereicht werden, so werden nur die 2 Referenzen gewertet, die die höchsten Punktzahlen gemäß der Wertungsmatrix generieren.
Die insgesamt in dem Bewertungskriterium A maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100.
Es bestehen pro Referenz folgende Mindestanforderungen:
a) Bauen im Bestand (Neubau mit Anbindung an den Bestand, Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb oder Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb)
b) Kostenvolumen der KG 200-600 von mind. 15 Mio. EUR brutto
c) Leistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-8 nach HOAI
d) Inbetriebnahme innerhalb des Zeitraumes seit 01.01.2006
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von
Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYG8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx