Erweiterung und Modernisierung Stadtbücherei in Esslingen am Neckar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.esslingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.atrium-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Modernisierung Stadtbücherei in Esslingen am Neckar
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1,
§ 34 Abs. 2 Leistungsbild Architektenleistungen und Innenräume, Leistungsphasen 1 - 9
Esslingen am Neckar
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1,
§ 34 Abs. 2 Leistungsbild Architektenleistungen und Innenräume, Leistungsphasen 1 - 9 für die Erweiterung und Modernisierung der Stadtbücherei in Esslingen am Neckar.
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Architekturbüro für die Innenraumgestaltung zur Erweiterung und Modernisierung der Stadtbücherei in Esslingen am Neckar ausgewählt werden.
Für die Vergabe der Objektplanung nach § 34 HOAI Leistungsphasen 1 - 9 wurde ein Verhandlungsverfahren mit integriertem Planungswettbewerb nach RPW durchgeführt, bei dem das Architekturbüro AGN Niederberghaus als Sieger hervorging und mit den Leistungsphasen 1 - 9 beauftragt wurde.
Die Stadtbücherei Esslingen befindet sich im Altstadtkern der Stadt Esslingen in denkmalgeschützter Bausubstanz. Es soll eine Modernisierung und Erweiterung der Stadtbücherei Esslingen erfolgen.
Die Stadt Esslingen hat für das Gesamtvorhaben mit "Design Thinking" einen intensiven und kontinuierlichen Prozess der Bürgerbeteiligung ausgewählt, mit dem die Büchereikonzeption und das Raumprogramm in konkrete Inhalte übersetzt werden. Im Rahmen eines Workshops (Design Week) wurde aus den bisherigen Ergebnissen des Beteiligungsprozesses eine Innenarchitektur-Strategie für die Stadtbücherei Esslingen entwickelt, die das Ergebnis der Nutzeruntersuchungen widerspiegelt und die Stadtbücherei damit zum Wohlfühlort der lokalen Gemeinschaft macht.
Ziel ist es, diese Innenarchitektur-Strategie weiter zu entwickeln und in den Planungsprozess umzusetzen. Eine aktive Teilnahme an den weiteren Phasen der Bürgerbeteiligung wird vorausgesetzt.
Die Nettoraumfläche beträgt 3.842 m².
Die in der 1. Phase ausgewählten Bietern werden die relevanten Planungsergebnisse zur Verfügung gestellt.
2. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt III.1 und Teilnahmeunterlagen).
Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zu Bietergesprächen eingeladen und mit einem Gestaltungsgutachten beauftragt, welches mit 4.500 € netto vergütet wird. Das Ergebnis des Gestaltungsgutachtens ist unter anderem ein Zuschlagskriterium. Die Abgabe der Planungsleistungen der ausgewählten Bieter ist in der KW 25/2020 vorgesehen.
Die Bietergespräche sind in der KW 28/2022 geplant. Die Auftraggeber wird mit allen ausgewählten Bietern über den Auftrag verhandeln.
3. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Esslingen am Neckar im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Die Beauftragung erfolgt für die Erweiterung und Modernisierung der Bücherei zunächst bis Leistungsphase 3. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.2.1)):
Teilnahmeberechtigt sind Architekt*in / Innenarchitekt*in Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in / Innenarchitekt*in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in / Innenarchitekt*in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in §4 Abs. 2 RPW beschrieben.
1) Umsatz § 45 Abs. 3 Nr. 1 VgV Unser Umsatz für Leistungen in der Objektplanung nach HOAI hat in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) betragen:
— kleiner 0,2 Mio. EUR: 10 Punkte,
— von 0,2 Mio. bis kleiner 0,4 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 0,4 Mio. EUR: 30 Punkte.
2) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) Beschäftigten inkl. der Führungskräfte betrug:
— weniger als 2 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte — 2 bis weniger als 4 Vollzeitbeschäftigten: 20 Punkte,
— ab 4 Vollzeitbeschäftigten: 30 Punkte.
3) Örtliche Präsenz während Planung und Bauausführung:
Reaktionszeit Projektleitung während der Planung:
— Wenn über 12 Stunden sichergestellt werden kann: 10 Punkte.
— Wenn unter 12 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte.
Reaktionszeit Projektleitung während der Bauausführung:
— Wenn über 2 Stunden sichergestellt werden kann: 10 Punkte.
— Wenn unter 2 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte.
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Objektplanung Gebäude Innenräume 1) Gebäudetyp — Sonstiges Gebäude: 30 Punkte,
— Bibliothek: 50 Punkte.
2) Auftraggeber — sonstige Auftraggeber: 20 Punkte — Öffentliche Hand bzw. Auftraggeber gem. § 99 oder § 100 GWB: 30 Punkte 3) Bauwerkskosten Kostengruppen 300+400+600 (in EUR inkl. Mehrwertsteuer) — kleiner 2,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 2,0 Mio. EUR bis kleiner 5,0 Mio. EUR: 40 Punkte,
— ab 5,0 Mio. EUR: 50 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 4 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 4: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 13 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 16 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme:
— > 10 Jahre (vor 2012): 5 Punkte,
— 5 - 10 Jahre (2012 - 2016): 10 Punkte,
— < 5 Jahre (ab 2017): 20 Punkte.
6) Referenzschreiben des Auftraggebers:
— liegt nicht vor: 0 Punkte,
— liegt vor und ist beigelegt: 10 Punkte,
— liegt mit positiver Bewertung vor und ist beigelegt: 20 Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Objektplanung Gebäude Innenräume Denkmalgeschütztes Gebäude 1) Gebäudetyp — Gebäude bis Honorarzone II: 20 Punkte, — Gebäude ab Honorarzone III: 30 Punkte,
2) Denkmalgeschütztes Gebäude — Gebäude nicht unter Denkmalschutz: 20 Punkte — Gebäude unter Denkmalschutz: 30 Punkte 3) Herstellkosten Kostengruppen 600 (in EUR inkl. Mehrwertsteuer) — kleiner 0,5 Mio. EUR: 10 Punkte, — ab 0,5 Mio. EUR bis kleiner 1,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 1,0 Mio. EUR: 30 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 4 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 4: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 13 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 16 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme:
— > 10 Jahre (vor 2012): 5 Punkte,
— 5 - 10 Jahre (2012 - 2017): 10 Punkte,
— < 5 Jahre (ab 2017): 20 Punkte.
6) Referenzschreiben des Auftraggebers:
— liegt nicht vor: 0 Punkte,
— liegt vor und ist beigelegt: 10 Punkte,
— liegt mit positiver Bewertung vor und ist beigelegt: 20 Punkte.
Die zuvor beschriebenen Referenzen müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Planern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen. (Weitere Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.).
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde). Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in / Innenarchitekt*in berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt*in / Innenarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
— § 42 VgV, § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV, § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss).
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium). Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV;
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB — Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV 4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) 6) Bietergemeinschaften /Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die 8 / 9 entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) 7 / 8 abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und PDF- Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die vollständige ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort einzutragenden Punktzahl ist auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen und rechtsgültig unterschrieben bzw. mit einer entsprechenden Signatur zu versehen.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los über die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Das Auswahlgremium der Bieter ist in der KW 17/2022vorgesehen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3, Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr.3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (per Fax oder Mail) bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post möglich.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]