Vergabe von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO für den Neubau des BF4 Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO für den Neubau des BF4 Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf
Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO (aktuelle Fassung):
- Projektstufen 2 - 4 für die Handlungsbereiche A - E,
- Projektstufe 5 für die Handlungsbereiche A – D.
Stuttgart
Aufgrund einer stetigen Erweiterung des Streckennetzes und dem Kauf weiterer Stadtbahnen benötigt die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) einen weiteren Stadtbahnbetriebshof.
Geplant ist der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofes bestehend aus einem Dienst-/ Sozialgebäude (ca. 2100m² BGF), Werkstattgebäude (ca. 5400m² BGF) und Abstellhalle (ca. 9600m² BGF) sowie ein über alle Gebäude liegendes Dach (ca. 21.000m²), Außenanlagen incl. Gleisanlagen und Parkplätze; Grundstücksgröße ca. 45.000m².
Das Grundstück liegt an der Gemarkungsgrenze Landkreis Stuttgart / Ludwigsburg im Nord-Westen des Stadtgebiets nahe der Autobahn A 81.
Der Betriebshof ist ein Teilprojekt der Gesamtmaßnahme Streckenverlängerung Linie U13 nach Ditzingen. Im Ramen der Maßnahme werden ebenfalls ca. 3km Streckengleis mit mehreren Haltestellen gebaut. Für den Betriebshof wurde im Vorfeld mit viel Aufwand eine Standortsuche durchgeführt und mit verschieden städtischen Gremien und Verbänden abgestimmt. In Absprache mit den Stadtplanungsamt wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt.
Die SSB steht in Vertragsverhandlungen mit den Gewinnern des Wettbewerbs (Architekt / Landschaftsplaner / Tragwerksplaner) und beabsichtigt, diese zu beauftragen. Die weiteren Fachplaner werden durch die SSB beauftragt; die Elektroplanung wird im eigenen Haus geplant. Die Baumaßnahmen werden als Einzelgewerke ausgeschrieben. Für die Maßnahme werden Landesmittel gemäss LGVFG beantragt.
Da das Betriebshofgelände direkt am Streckengleis liegt, gibt es Schnittstellen zum Streckengleis, einem Ingenieurbauwerk (Hangabfangung) und zur Entwässerung.
Vorläufiger Zeitplan: Projektstufe 2: 07 / 2022 - 12 / 2022;
Projektstufen 3 + 4: 01 / 2023 - 12 / 2027;
Projektstufe 5: bis Q2 / 2029.
Gemäss Vorgabe der Landeshauptstadt Stuttgart ist der Neubau auf CO²-Neutralität zu prüfen und umzusetzen. Regenerative Energien sind vorzugsweise ein zusetzen.
Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB:
- Anzahl Beschäftigte: 100 Punkte
- Referenzen Unternehmen - Projektsteuerungsleistungen: 1.015 Punkte.
Die Auswahl für die Verhandlungsgespräche erfolgt anhand der erreichten Punktzahl im Teilnahmeantrag.
Die Unterlagen für sind als eine Gesamt-pdf-Datei einzureichen und wie folgt zu benennen:
2010.6_Name Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Mitglied der Architekten- oder Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Architektur der Dipl.-Ing./Master of Science Bauingenieur oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VgV vorzulegen. (Ausschlusskriterium).
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
der Dipl.-Ing./Master Architektur der Dipl.-Ing./Master of Science Bauingenieur oder vergleichbar
b) § 123 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
c) § 124 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
d) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung;
e) § 47 Abs. 1 SektVO:
- Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter;
- Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu d) Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR und für Sach- und Vermögensschäden von [Betrag gelöscht] EUR.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall zusichert. Im Falle der Beauftragung muss auf Verlangen eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) des Versicherers vorgelegt werden (Ausschlusskriterium).
f) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Das jährliche Mittel der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 - 2021) technischen Beschäftigten inkl. Führungskräfte (m/w/d) im Bereich der Projektsteuerung (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten inkl. Führungskräfte):
-- 3 und mehr Beschäftigte = 100 Punkte / weniger als 3 Beschäftigte = 0 Punkte.
g) § 142 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 SektVO:
3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Projektsteuerung gemäß AHO 2020 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt 1 + 2 - Hochbauprojekte:
-- Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) >= 50 000 000 € = 80 Punkte / < 50 0000 000 € und >= 25 000 000 € = 40 Punkte / < 25 000 000 € = 0 Punkte;
-- beauftragte und erbrachte Projektstufen 2 – 5 gemäß AHO = 80 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit der jeweiligen Projektstufe reduziert:
Projektstufe 2: 21 Punkte / Projektstufe 3: 22 Punkte / Projektstufe 4: 29 Punkte / Projektstufe 5: 8 Punkte).
-- beauftragte und erbrachte Handlungsbereiche gemäß AHO = 80 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit des jeweiligen Handlungsbereichs reduziert:
Handlungsbereich A: 16 Punkte / Handlungsbereich B: 16 Punkte / Handlungsbereich C: 16 Punkte / Handlungsbereich D: 16 Punkte / Handlungsbereich E: 16 Punkte).
-- Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen (KEVM-Formulare oder vergleichbares) = 80 Punkte;
-- Projektabwicklung mit einem mindestens 10-köpfigen Projektteam auf Bauherrenseite = 80 Punkte;
-- Auftraggeber war (u. a.) ein Sektorenauftraggeber = 40 Punkte.
.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale Referenzprojekt 3 - Infrastrukturprojekt:
-- Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) >= 10 000 000 € = 30 Punkte / < 10 0000 000 € und >= 8 500 000 € = 15 Punkte / < 8 500 000 € = 0 Punkte;
-- beauftragte und erbrachte Projektstufen 2 – 5 gemäß AHO = 30 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit der jeweiligen Projektstufe reduziert:
Projektstufe 2: 8 Punkte / Projektstufe 3: 8 Punkte / Projektstufe 4: 11 Punkte / Projektstufe 5: 3 Punkte).
-- beauftragte und erbrachte Handlungsbereiche gemäß AHO = 30 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit des jeweiligen Handlungsbereichs reduziert:
Handlungsbereich A: 6 Punkte / Handlungsbereich B: 6 Punkte / Handlungsbereich C: 6 Punkte / Handlungsbereich D: 6 Punkte / Handlungsbereich E: 6 Punkte).
-- Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen (KEVM-Formulare oder vergleichbares) = 30 Punkte;
-- Auftraggeber war ein Sektorenauftraggeber = 15 Punkte.
.
Bonuspunkte bis zur Maximalpunktzahl aller Referenzprojekte:
-- Teil(e) des Referenzprojekts waren Anlagen des Schienenverkehrs = 50 Punkte;
-- Das Referenzprojekt 3 ist ein Maßnahmenteil des Referenzprojekts 1 oder 2 = 50 Punkte.
Zu g) Mindestbedingungen der Referenzprojekte 1 + 2:
-- Die Referenzprojekte 1 + 2 müssen Hochbauprojekte sein.
-- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß AHO eingeordnet
sein.
-- Inbetriebnahme jeweils ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses
Teilnahmeantrags.
-- Für die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens 60 Honoraranteile v.H. des Grundhonorars gemäß AHO erbracht worden sein.
.
Mindestbedingungen des Referenzprojekts 3:
-- Das Referenzprojekt 3 muss ein Infrastrukturprojekt sein.
-- Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß AHO eingeordnet sein.
-- Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
-- Für das Referenzprojekt müssen mindestens 60 Honoraranteile v.H. des Grundhonorars gemäß
AHO erbracht worden sein.
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat vollständig erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
Kann ein einzelnes Projektmerkmal nicht / nur teilweise erfüllt werden, werden für dieses Merkmal Null Punkte zu vergeben.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Siehe Punkte III.1.1) – III.1.3)
Die Leistungen werden vergütet nach der AHO in der aktuellen Fassung.
Gesell. bürgerl. Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Architekt oder Ingenieur gemäß § 46 Abs. 1 SektVO
h) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
i) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen;
j) § 5 + 6 LTMG: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld;
k) Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 27.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.