Große Kreisstadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/126
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Laupheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.laupheim.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Große Kreisstadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau der Kindertagesstätte "Abenteuerland".
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Projektstufen 1-5 (vgl. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9). Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufe 1 und 2 beauftragt werden. Zudem wird die Prüfung sämtlicher von den Objekt- und Fachplanern bepreisten Leistungsverzeichnisse vor Einleitung der gewerkeweisen Ausschreibungen als Besondere Leistung beauftragt. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist. Dies kann insbesondere die Beratung des Auftraggebers und Kontrolle der von den Fachplanern ausgearbeiteten Vorschläge in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bzgl. der Bereiche TGA, Brandschutz, Tragwerksplanung und Bauphysik betreffen.
Die Große Kreisstadt Laupheim plant zur Kompensation der weggefallenen KiTa-Plätze in St. Theresia und im Altbau der Sana Klinik sowie zur Deckung des künftigen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte "Abenteuerland" in der Kernstadt, Weldenstraße 59 in Laupheim. Die KiTa soll mit ca. 1.760 m² Bruttogrundfläche (BGF) für 105 Kinder ausgelegt sein und aus drei Ganztagesgruppen, einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten sowie zwei Krippengruppen bestehen. Grundstückseigentümerin ist die Große Kreisstadt Laupheim. Der Betrieb der Kindertagesstätte erfolgt durch die Große Kreisstadt Laupheim.
Die Große Kreisstadt Laupheim geht derzeit für die Realisierung der KiTa von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt etwa EUR 6,3 Mio. netto (KG 200-500 und 700 nach DIN 276-1:2008-12) (Stand: 2. Quartal 2021) aus.
Für das KiTa-Projekt soll auf eine nachhaltige Bauweise (Ökologische Baumaterialen, Rezyklierbares Bauen, energieautark, CO2-Fußabdruck) besonders Wert gelegt werden. Aus diesem Grund ist es der Großen Kreisstadt Laupheim besonders wichtig, dass alle an dem Projekt Beteiligte über nachweisbare Erfahrungswerte und Know-how im Bereich des nachhaltigen Planens und Bauens verfügen.
Die Große Kreisstadt Laupheim schreibt aktuell die erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Errichtung der KiTa aus. Die Ausschreibungsverfahren befinden sich derzeit in der Angebots- und Verhandlungsphase.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau der Kindertagesstätte "Abenteuerland".
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Projektstufen 1-5 (vgl. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9). Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufe 1 und 2 beauftragt werden. Zudem wird die Prüfung sämtlicher von den Objekt- und Fachplanern bepreisten Leistungsverzeichnisse vor Einleitung der gewerkeweisen Ausschreibungen als Besondere Leistung beauftragt. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist. Dies kann insbesondere die Beratung des Auftraggebers und Kontrolle der von den Fachplanern ausgearbeiteten Vorschläge in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bzgl. der Bereiche TGA, Brandschutz, Tragwerksplanung und Bauphysik betreffen.
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab Mai 2022 zu erbringen und voraussichtlich bis Ende 2025 abzuschließen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) und dem Projektsteuerungsvertrag (Anlage 3) zu entnehmen. Weitergehende Informationen ergeben sich zudem aus den öffentlichen Beschlussvorlagen vom 14. Juni 2021 (Anlage 5), 12. Oktober 2021 (Anlage 6) sowie vom 22. November 2021 (Anlage 7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmenbestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
(2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2019, 2020, 2021) sind.
(2) Vorlage von Referenzen
zu (1) Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl:
- Der Bieter muss in den Jahren 2019 bis 2021 im Durchschnitt über mindestens zwei technische Ingenieure im Bereich TGA sowie mindestens drei technische Ingenieure im Bereich Brandschutz / Bauphysik / Tragwerksplanung beschäftigen.
zu (2) Vorlage von Referenzen:
a) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 5 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.
b) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau eines Gebäudes eines öffentlichen Auftraggebers, das unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Bauweise (z.B. DGNB-zertifiziert, "KfW40"- oder "KfW40+"-Standard, Einsatz von Recycling-Baustoffen, Ermittlung der Lebenszykluskosten, Passiv-Energiehaus etc.) oder in Anlehnung an einen solchen Standard errichtet wurde, mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 4 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.
Hinweise:
Die vorbenannten Mindestreferenzen können durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden, sofern es die Anforderungen an beide Mindestreferenzen erfüllt. Bei Mehrfachverwendung sind die Anlagen A.1 und A.2 dennoch vollständig auszufüllen.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Projektstufen nach AHO,
- Erbrachte Handlungsbereiche nach AHO,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Abnahme,
- Herstellkosten (KG 200 und 700nach DIN 276) in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:
- Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirt-schaftliche und termingetreue Erbringung der Projektsteuerungsleistungen kurzfristig bestätigen kann.
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRZQR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.