Große Kreisstadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/126

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Laupheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.laupheim.de/startseite
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRZQR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRZQR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Große Kreisstadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/126
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau der Kindertagesstätte "Abenteuerland".

Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Projektstufen 1-5 (vgl. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9). Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufe 1 und 2 beauftragt werden. Zudem wird die Prüfung sämtlicher von den Objekt- und Fachplanern bepreisten Leistungsverzeichnisse vor Einleitung der gewerkeweisen Ausschreibungen als Besondere Leistung beauftragt. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist. Dies kann insbesondere die Beratung des Auftraggebers und Kontrolle der von den Fachplanern ausgearbeiteten Vorschläge in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bzgl. der Bereiche TGA, Brandschutz, Tragwerksplanung und Bauphysik betreffen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Große Kreisstadt Laupheim plant zur Kompensation der weggefallenen KiTa-Plätze in St. Theresia und im Altbau der Sana Klinik sowie zur Deckung des künftigen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte "Abenteuerland" in der Kernstadt, Weldenstraße 59 in Laupheim. Die KiTa soll mit ca. 1.760 m² Bruttogrundfläche (BGF) für 105 Kinder ausgelegt sein und aus drei Ganztagesgruppen, einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten sowie zwei Krippengruppen bestehen. Grundstückseigentümerin ist die Große Kreisstadt Laupheim. Der Betrieb der Kindertagesstätte erfolgt durch die Große Kreisstadt Laupheim.

Die Große Kreisstadt Laupheim geht derzeit für die Realisierung der KiTa von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt etwa EUR 6,3 Mio. netto (KG 200-500 und 700 nach DIN 276-1:2008-12) (Stand: 2. Quartal 2021) aus.

Für das KiTa-Projekt soll auf eine nachhaltige Bauweise (Ökologische Baumaterialen, Rezyklierbares Bauen, energieautark, CO2-Fußabdruck) besonders Wert gelegt werden. Aus diesem Grund ist es der Großen Kreisstadt Laupheim besonders wichtig, dass alle an dem Projekt Beteiligte über nachweisbare Erfahrungswerte und Know-how im Bereich des nachhaltigen Planens und Bauens verfügen.

Die Große Kreisstadt Laupheim schreibt aktuell die erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Errichtung der KiTa aus. Die Ausschreibungsverfahren befinden sich derzeit in der Angebots- und Verhandlungsphase.

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau der Kindertagesstätte "Abenteuerland".

Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Projektstufen 1-5 (vgl. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9). Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufe 1 und 2 beauftragt werden. Zudem wird die Prüfung sämtlicher von den Objekt- und Fachplanern bepreisten Leistungsverzeichnisse vor Einleitung der gewerkeweisen Ausschreibungen als Besondere Leistung beauftragt. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist. Dies kann insbesondere die Beratung des Auftraggebers und Kontrolle der von den Fachplanern ausgearbeiteten Vorschläge in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bzgl. der Bereiche TGA, Brandschutz, Tragwerksplanung und Bauphysik betreffen.

Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab Mai 2022 zu erbringen und voraussichtlich bis Ende 2025 abzuschließen.

Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) und dem Projektsteuerungsvertrag (Anlage 3) zu entnehmen. Weitergehende Informationen ergeben sich zudem aus den öffentlichen Beschlussvorlagen vom 14. Juni 2021 (Anlage 5), 12. Oktober 2021 (Anlage 6) sowie vom 22. November 2021 (Anlage 7).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 43
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Vorbemerkung

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen.

Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmenbestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.

2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

(1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB

(2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB

(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2019, 2020, 2021) sind.

(2) Vorlage von Referenzen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu (1) Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl:

- Der Bieter muss in den Jahren 2019 bis 2021 im Durchschnitt über mindestens zwei technische Ingenieure im Bereich TGA sowie mindestens drei technische Ingenieure im Bereich Brandschutz / Bauphysik / Tragwerksplanung beschäftigen.

zu (2) Vorlage von Referenzen:

a) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 5 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.

b) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau eines Gebäudes eines öffentlichen Auftraggebers, das unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Bauweise (z.B. DGNB-zertifiziert, "KfW40"- oder "KfW40+"-Standard, Einsatz von Recycling-Baustoffen, Ermittlung der Lebenszykluskosten, Passiv-Energiehaus etc.) oder in Anlehnung an einen solchen Standard errichtet wurde, mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 4 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.

Hinweise:

Die vorbenannten Mindestreferenzen können durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden, sofern es die Anforderungen an beide Mindestreferenzen erfüllt. Bei Mehrfachverwendung sind die Anlagen A.1 und A.2 dennoch vollständig auszufüllen.

Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:

- Bezeichnung des Auftrags,

- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),

- Erbrachte Projektstufen nach AHO,

- Erbrachte Handlungsbereiche nach AHO,

- Zeitraum der Leistungserbringung,

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Abnahme,

- Herstellkosten (KG 200 und 700nach DIN 276) in EUR netto,

- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild

Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:

- Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirt-schaftliche und termingetreue Erbringung der Projektsteuerungsleistungen kurzfristig bestätigen kann.

Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/03/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/03/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRZQR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2022

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Schrozberg
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Schwäbisch Hall
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Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
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Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
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Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
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Spraitbach
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Starzach
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Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
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Unterschneidheim
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Uttenweiler
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Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
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