Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn
Das Studierendenwerk Heidelberg beabsichtigt, auf dem naturwissenschaftlichen Campus der Hochschule Heilbronn in Künzelsau, Daimlerstraße, in unmittelbarer Nachbarschaft der Hochschule und der bereits bestehenden Mensa, ein neues Studierendenwohnheim mit ca. 80 Plätzen zu errichten. Hierfür werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben.
Für das neue Gebäude sind die Aspekte der Wirtschaftlichkeit, der Funktionalität und der Nachhaltigkeit von besonderer Bedeutung. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die Teilnehmer in der Angebotsphase mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Abgabe eines skizzenhaften Ideenkonzeptes aufgefordert werden (siehe auch II.2.4) der EU-Bekanntmachung).
Eine detailliertere Projektbeschreibung ist den Anlagen "Aufgabenstellung - Raumprogramm" und "Aufgabenstellung - Formalien zu den skizzenhaften Ideenkonzepten" zu entnehmen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn soll 11/2022 sein, der Wohnheimneubau soll rechtzeitig zum Wintersemester 2024/2025 bezugsfertig sein.
Naturwissenschaftlicher Campus der Hochschule Heilbronn in Künzelsau,
Daimlerstraße,
(siehe Anhang 2 "Lageplan")
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für einen Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
Lph 1: Grundlagenermittlung,
Lph 2: Vorplanung,
Lph 3: Entwurfsplanung,
Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
Lph 5: Ausführungsplanung,
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation,
Lph 9 Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Für die genannte Maßnahme sind Informationen und Unterlagen (z. B. Aufgabenstellung - Raumprogramm, Aufgabenstellung - Formalien zu den skizzenhaften Ideenkonzepten, Lageplan mit 3 Höhenknoten in Nord-Süd -Achse (Anlage 2), Luftbild (Anlage 3), Angaben zu Überflutungsflächen (Anlage 4), Standards zum studentischen Wohnungsbau (Anlage 5), Fotos vom Baugrundstück (in Anlage 1b)) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines skizzenhaften Ideenkonzeptes und eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von rund 6,4 Mio. EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 + 400 entfallen davon rund 4,5 Mio. EUR netto. Das genannte Budget ist einzuhalten.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des § 76 Abs. 2 VgV Gebrauch, im Rahmen des Verhandlungsverfahren die Ausarbeitung von skizzenhaften Ideenkonzepten zur gestellten Planungsaufgabe zu verlangen. Zu Beginn der Zuschlagsphase werden die ausgewählten Bieter aufgefordert, diese skizzenhaften Ideenkonzepte als Teil ihrer Herangehensweise zu erbringen (Honorierung s. Aufgabenstellung; [Betrag gelöscht] EUR (brutto) je Bieter/Bietergemeinschaft).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4) Der AG beabsichtigt Verhandlungsgespräche zu führen, behält sich aber vor, auf Basis der Erstangebote ohne Verhandlungsgespräche zu vergeben. Der AG behält sich aufgrund der dann möglicherweise bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gespräche im Normalfall in Präsenzterminen geführt werden. Videokonferenzen stellen ansonsten keine Option dar.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.