Planungs- und Ingenieurleistungen und Projektsteuerung Neubau Gastransportleitung_SPO Referenznummer der Bekanntmachung: 202202_006
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistungen und Projektsteuerung Neubau Gastransportleitung_SPO
terranets bw baut ihr Gasnetz bedarfsgerecht aus. Aufgrund erheblich gestiegener Nachfrage soll die Spessart-Odenwald-Leitung (SPO) zwischen Wirtheim und Lampertheim über ca. 118 km errichtet werden. Diese Transportleitung soll sich an dem bestehenden Trassenkorridor der Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung (MIDAL) des Ferngasnetzbetreibers Gascade Gastransport GmbH anlehnen. Es sind zwei GDRM-Anlagen zu planen.
Die Vergabe für die Planungs- und Ingenieurleistungen erfolgt als Los 1. Die Vergabe für die Projektsteuerung erfolgt als Los 2. Bewerber können sich nur auf eines der beiden Lose bewerben.
Beginn der Leistungserbringung ist voraussichtlich Q3 / 2022.
Eine vorliegende Machbarkeitsstudie kommt aus Sicht des Erstellers zu dem Ergebnis, dass eine Vorzugsstrasse parallel zur MIDAL im Großen realisierbar ist.
Planungs- und Ingenieurleistungen_SPO
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart
terranets bw baut ihr Gasnetz bedarfsgerecht aus. Aufgrund erheblich gestiegener Nachfrage soll die Spessart-Odenwald-Leitung (SPO) zwischen Wirtheim und Lampertheim über ca. 118 km errichtet werden. Diese Transportleitung soll sich an dem bestehenden Trassenkorridor der Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung (MIDAL) des Ferngasnetzbetreibers Gascade Gastransport GmbH anlehnen.
Folgender Leistungsumfang ist vorgesehen
- Planungsvermessung
- Planung, Entwurfsplanung Trasse
- Planung, Entwurfsplanung Sonderbaustrecken und Kreuzungen
- Umweltplanung (einschl. Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Prüfungen zum Artenschutz, Studie EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), Bodenschutzkonzept)
- Genehmigungsplanung (Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Bearbeitung der wasserwirtschaftlichen Belange
- Ausführungsplanung
- Wegerechtserwerb, Bearbeitung der Wegerechte
- Ausschreibungsplanung, sowie Mitwirkung bei der Vergabe
- Baustellenkoordinierung, optional Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung (SiGe-Ko), Rechnungsprüfungen, Nachtragsmanagement, Bauüberwachung, Oberbauaufsicht, ökologische Baubegleitung
- Dokumentenmanagement über alle Projektphasen
- Entschädigungsabwicklung
- Gewährleistungsbearbeitung
Phase der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung (SiGeKo), Rechnungsprüfungen, Nachtragsmanagement, Bauüberwachung, Oberbauaufsicht, ökologische Baubegleitung
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Projektsteuerung_SPO
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart
Projektsteuerung nach AHO (Heft Nr. 9) 5. Auflage:
Von Projektvorbereitung bis Projektabschluss sind folgende Punkte anzubieten:
A. Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (handlungsübergreifend)
B. Qualitäten und Quantitäten
C. Kosten und Finanzierung
D. Termine, Kapazitäten und Logistik
E. Verträge und Versicherungen
Phase der Bauüberwachung
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssummen in Höhe von 5 Mio. EUR für Personen- und, Sachschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz zu stellen.
- Eigenerklärung über das Vorliegen eines ggfs. integrierten Managementsystems nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 - Zertifizierung, sowie über ein zertifiziertes Arbeits-schutzmanagementsystem z. B. OHSAS 18001. Sollte eine derartige Zertifizierung nicht vorliegen, kann auch ein vergleichbares Firmeninternes Managementsystem akzeptziert werden
- Eigenerklärung über fünf vergleichbare Referenzobjekte Planungs- und Ingenieurleistungen Los 1:
- Dimension der Leitung: Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Rohr Dimension grösser gleich DN 300 ist
- Länge der Leitung: Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bieter den Auftrag hat eine Leitung mit einer Länge von größer gleich 25 km zu planen oder den Bau zu überwachen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um die Gesamtlänge oder Teillänge handelt.
- Medium: Hier ist das Medium zu nennen, für das die Leitung ausgelegt ist. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um Erdgas handelt. Öl und Produktenleitungen sind ebenfalls zulässig.
- Leistungsphasen: Von den fünf Referenzen müssen 2 Referenzen mindestens die Leistungsphase Planung (2 - 7) nach HOAI abdecken und mindestens 2 Referenzen die Leistungsphase Bauüberwachung (8) nach HOAI.
- Die Leistungserbringung der Referenzobjekte muss in den letzten zehn Kalenderjahren (01/2011 - 12/2021) erfolgt sein.
- Genehmigungsverfahren: Es werden nur Referenzen gewertet, die mittels Planfeststellungsverfahren nach Energiewirtschaftsgesetz oder Rohrfernleitungsverordnung genehmigt wurden.
- Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzobjekte Projektsteuerer Los 2:
- für Infrastrukturprojekte in Leitungsanlagen mit UVP-Pflicht.
- Als Leitungsanlage gilt die Definition der Anlage 1 Nr. 19 der UVP-pflichtigen Vorhaben, gemäß UVPG.
- Leistungsphasen: Von den drei Referenzen muss 1 Referenz mindestens die Projektstufen Projektvorbereitung, Planung (HOAI Lph 2 - 7) und Ausführungsvorbereitung abdecken und mindestens 1 Referenz die Projektstufen Ausführung (Bauüberwachung (Lph 8 nach HOAI) und Projektabschluss abdecken.
- Der aktuelle Stand der Leistungserbringung muss mindestens 50% sein.
- Die Leistungserbringung der Referenzobjekte muss in den letzten zehn Kalenderjahren (01/2012 - 12/2021) erfolgt sein.
1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
2) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmervorgesehen ist, führen.
Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Mängelansprüche.
Die Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen. Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Muster mit den vollständigen Formulierungen zur Verfügung gestellt.
Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, vgl. Ziffer III.1.4.
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCARZKP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.