Baugrunderkundung_SPO Referenznummer der Bekanntmachung: 202202_005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrunderkundung_SPO
terranets bw baut ihr Gasnetz bedarfsgerecht aus. Aufgrund erheblich gestiegener Nachfrage soll die Spessart-Odenwald-Leitung (SPO) zwischen Wirtheim und Lampertheim über ca. 118 km errichtet werden. Diese Transportleitung soll sich an dem bestehenden Trassenkorridor der Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung (MIDAL) des Ferngasnetzbetreibers Gascade Gastrans-port GmbH anlehnen.
Es sind zwei GDRM-Anlagen zu planen.
Die Vergabe für die Baugrunderkundung erfolgt als ein Los und im September 2022 sollen die Feldarbeiten beginnen.
Soweit im laufenden Wegerechtserwerb noch keine entsprechenden Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern und Bewirtschaftern getroffen wurden, erfolgt die privatrechtliche Zuläs-sigkeit der Baugrunderkundung auf Basis von § 44 EnWG.
Eine vorliegende Machbarkeitsstudie kommt aus Sicht des Erstellers zu dem Ergebnis, dass eine Vorzugsstrasse parallel zur MIDAL im Großen realisierbar ist.
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Linienbaustelle überwiegend im Bundesland Hessen im Regierungsbezirk Darmstadt (Südhessen). Das Planungsgebiet erstreckt sich über die Distanz von ca. 118km südöstlich von Frankfurt (Main). Es befindet sich im Südwestdeutschen Schichtstufenland bzw. im Hessischen-Fränkischen Bergland (Odenwald und Spessart). Im Landkreis Bergstraße bestehen die für den Weinbau typischen Kulturlandschaften. Der Regierungsbezirk Darmstadt (Südhessen) gehört mit dem dort befindlichen Kern des länderübergreifenden Rhein-Main-Gebietes zu den am dichtesten besiedelten und wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands.
Kurzbeschreibung der Leistungen für die Baugrunderkundung
- Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der geologischen und hydrogeologischen Baugrunderkundung
- Erstellen eines Erkundungskonzeptes incl. Terminplan (ein Entwurf ist mit Angebotsabgabe einzureichen) auf Basis eines vom Auftraggeber erstellten Grundkonzeptes und Planung der Durchführung
- Einholen aller notwendigen Genehmigungen, Fremdleitungsauskünfte, Kampfmittelerkundung
- Durchführung der Baugrunderkundung (Abstand der Sondierungen auf Strecke ca. alle 200 m und alle Sonderpunkte)
- Dokumentation der Erkundung incl. Beweissicherung und Erfassung von Flurschäden
- Bodenmechanische und chemische Analyse der Bohr- sowie Grundwasserproben
- Erstellung eines Streckengutachtes sowie Sondergutachten für die besonderen Trassen-punkte
- Alle notwendigen Nebenleistungen incl. Projektmanagement, Abstimmung mit dem Kunden und Projektbeteiligten während und nach den auszuführenden Leistungen
- Bodenkundliche Ansprache sowie Ersteinschätzung zum Bodenschutz auf Basis vorhandener Datengrundlagen der Bodenschätzung als Basis für ein Bodenschutzkonzept
- Gründungsgutachten für Gasdruckregelmessanlagen, Molchstationen und Armaturengruppen
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssummen in Höhe von 5 Mio. EUR für Personen- und, Sachschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz zu stellen.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ausreichende Kapazitäten für den benötigten Umfang der Baugrunderkundungen zu Verfügung stehen:
Der Bewerber versichert, dass im Auftragsfall ausreichende Kapazitäten an angemessen qualifiziertem Personal (gemäß DIN EN 1997) sowie Gerätschaften für die Erkundungsarbeiten, Probenauswertung und Erstellung der Gutachten für die Erfüllung des Auftrages innerhalb des vorgesehen Zeitraumes zur Verfügung stehen.
Der Bewerber ist aufgefordert, folgende Angaben zu machen:
- Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die voraussichtlich dem Projekt zur Verfügung gestellt werden können
- Anzahl der voraussichtlich zeitgleich einsetzbaren / zur Verfügung stehenden Erkundungstrupps
Eigenerklärung über mindestens 25 Referenzkilometer bei Linienbaustellen (keine Freileitungen). Die Referenzkilometer dürfen sich aus mehreren Einzelre-ferenzen zusammensetzen, wobei jede Einzelreferenz mindestens 5 km umfassen muss.
Die Referenzobjekte müssen in den letzten sechs Kalenderjahren (frühestens 01/2015) fertiggestellt worden sein.
1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
2) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmervorgesehen ist, führen.
Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Mängelansprüche.
Die Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen. Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Muster mit den vollständigen Formulierungen zur Verfügung gestellt.
Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, vgl. Ziffer III.1.4.
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCARZKJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.