Sanierung und Umbau U-Halle Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-009_B-VVEU-IN-03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE297526680
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68259
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buga23.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau U-Halle
Umbau und Sanierung U-Halle: Errichtung neuer Wände; Tiefbau, Rohbau inkl. Fenster, Hülle und Innenausbau sowie TGA
Mannheim
Ausgeschrieben werden Bauleistungen im Hinblick auf Umbau und Sanierung der U-Halle Mannheim.
Allgemeines
Im Rahmen der Konversion des ehemaligen Militärgeländes Spinelli Barracks, der Bundes-gartenschau 2023 und der Entwicklung des ca. 230 ha großen Grünzugs Nordost in Mann-heim, soll eine auf dem Spinelli-Areal in Mannheim gelegene, ehemalige Lagerhalle der US-Streitkräfte umgenutzt und damit öffentlich zugänglich gemacht werden.
Das bestehende Gebäude ist in Form eines U aufgebaut, verfügt nur über ein Erdgeschoss und hat maximale Abmessungen von ca. 354 m Länge und ca. 78 m Breite.
In einem Abschnitt wurden raumbildende Einbauten eingefügt, die im Falle einer ehemaligen Flüchtlingsunterkunft auch begehbar sind. In diesem Bereich ist ein Galeriegeschoss vor-handen
Das architektonische Konzept sieht vor, durch Abriss die Tragwerke von Segmenten der Lagerhalle freizulegen, um ein Wechsel aus offenen Freiflächen und geschlossen Hallen-strukturen für neue Nutzungen zu schaffen. Als neue Gebäudeabschlüsse in Querrichtung werden bestehende Brandwände genutzt oder neue Wände errichtet.
Der Rückbau von Teilsegmenten der U-Halle wird momentan umgesetzt. Damit erfolgt ein Rückbau des Gebäudes von ca. 20.000 m² BGF auf ca. 10.650 m² BGF. Durch den Rück-bau werden Einzelkörper bzw. Hallen freigelegt, die bis zur Bundesgartenschau 2023 in ver-schiedenen Standards saniert und umgebaut werden sollen.
Folgende Nutzungen sollen zukünftig berücksichtigt werden (Flächenangaben als BGF):
Grill (ca. 355 m²), Gastronomie Green Restaurant / Veranstaltungsbereich (ca. 945 m²), Gastronomie Veranstaltungsraum BUGA (ca. 445 m²), Versammlung Verein Garten- und Landschaftsbau (ca. 565 m²), Messe und Ausstellung Blumenhalle I (ca. 1.330 m²), Messe und Ausstellung Nachhaltige Nahrungsmittelproduktion (ca. 1.080 m²), Produktion, Messe und Ausstellung Naturzeit (ca. 1.900 m²), Messe und Ausstellung Natur im urbanen Raum (ca. 930 m²), Messe und Ausstellung Blumenhalle II (ca. 1.465 m²), Messe und Ausstellung BW-Treff (ca. 650 m²), Versammlung SWR (ca. 660 m²), Versammlung Experimental- Küche (ca. 345 m²), Gastronomie
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern;
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter zu fordern;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist;
- für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis über seine Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote nicht älter als 6 Monate ist (Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Elektroinstallationsleistungen.
3) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
2) Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen, welche den Umbau und die Sanie-rung eines Gebäudes als Generalunternehmer zum Gegenstand haben mit Baukosten über € 3,0 Mio. brutto (KGR 200 - 600). Die Projekte müssen die verschiedenen Gewerke [Tief-bau, Rohbau, Innenausbau Dach und Fach, TGA, Stahlbau] umfassen. Die Leistung gilt als in den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 01.01.2017 fertiggestellt wurde.
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formular Eignung zu machen:
- Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat;
- Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner (Name, Telefon und E-Mail);
- Angabe zum Ausführungszeitraum des Projekts;
- Angabe zum Fertigstellungsdatum der Leistungen;
- Angabe zu den Baukosten (KGR 200 - 600)
- Angabe der Auftragssumme in EUR/netto;
- kurze Beschreibung des Projektes unter Angabe der konkreten Information, welche Leis-tungen genau ausgeführt wurden
- Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen.
Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Leistungen, die die o.g. Anforderungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.