Vorinformation Interessenbekundung Generalübernehmerleistung Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude schlüsselfertig

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorinformation Interessenbekundung Generalübernehmerleistung Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude schlüsselfertig

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213150 Bau von Bürogebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen für die Herstellung des schlüsselfertigen Neubaus der 2. Baustufe des Verwaltungszentrums Rathaus i. Stühlinger, 79106 Freiburg i. Breisgau (im Folgenden RIS-2BS genannt), inkl. anteiligen Planungsleistungen sowie Optimierungs- bzw. innovative Vorschläge zu wirtschaftlicheren/funktionsgerechteren Ausführungsalternativen (Ausführungskonzept).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Freiburg i.Br.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Neubau des Verwaltungszentrums im Rahmen der Rathauserweiterung ist Impulsgeber für eine städtebauliche und stadtgestalterische Aufwertung des Freiburger Stadtteils Stühlinger. Offenheit und Transparenz bestimmen das Siegerkonzept von ingenhoven architects aus dem Jahr 2013.

Der Entwurf des Rathauses im Stühlinger besteht aus drei Bürogebäuden in ovaler Freiform und einem runden Kitagebäude. Die 1. Baustufe wurde 2017 bezogen und ist qualitätsbildende Richtlinie für die hier zur Veröffentlichung kommende 2. Baustufe.

Im Rahmen der 2. Baustufe wird das Konzept mit ca. 826 Arbeitsplätzen und ca. 13.291 m² Nutzfläche über ein differenziertes Angebot an Teambüros für Alltags- und vernetztes Arbeiten, speziellen Arbeitsplätzen in Einzel- und Doppelbüros für hochkonzentrierte Tätigkeiten oder intensive und/oder sensible Telefonate sowie Rückzugsorten abgebildet.

Geschützte Beratungssituationen, Sicherheit für Beschäftigte und Kunden/innen sowie technisch

und organisatorisch anforderungsgerechte Räumlichkeiten und Ausstattungen sind als Voraussetzung geplant.

Angestrebt wird ein innovatives und nachhaltiges Gebäude mit der BNB-Zertifizierung in der Zertifikatsstufe Silber und dem Projektziel Energiestandard Passivhaus. Das Vorhaben wird auftraggeberseitig durch eine BNB –Zertifizierung begleitet. Eine KFW-Förderung für Effizienzhaus soll von der Auftraggeberin beantragt werden.

Kennzahlen: BGF: ca. 22.969 m²

BRI: ca. 82.726 m³

Die Übergabe der schlüsselfertigen Leistung an die Auftraggeberin ist Ende 2025 vorgesehen.

Als Basis für das Angebot werden eine Funktionale Leistungsbeschreibung, ein detailliertes Raumbuch, eine Entwurfsplanung zum aktuellen Stand, Leitdetails der Objektplanung zur Verfügung gestellt. Die Baugenehmigung wird bereits erwartet.

Die nun anstehenden Planungs- und Bauleistungen umfassen u.a.:

• alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächenplanung, der Planung von Ingenieurbauwerken und der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- Beratungs- und Gutachterleistungen.

• die Erbringung sämtlicher Lieferungen, Bauleistungen und sonstiger Leistungen, die erforderlich sind, um die Baumaßnahme vollständig und mängelfrei innerhalb der vereinbarten Termine herzustellen.

Es werden Planungsleistungen erwartet, die geringstmögliche Betriebskosten erwarten lassen, der Optimierung der Bauabläufe und Baustelleneinrichtung sowie der Sicherung des Risiko- und Störungsmanagements dienen und die Ausführungsarten technisch optimieren.

Weitere Projektinformationen können den Vergabeunterlagen – insb. der Funktionalen Leistungsbeschreibung und dem Projektvertrag sowie der Beschreibung der Zuschlagskriterien – entnommen werden.

Siehe auch: https://dataspace.freiburg.de/public/download-shares/we0pLKaRQOmSmKCXtVL2c7QyFALUGqhs .

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Umsetzung der Planung und Ausführung bezogen auf die Komplexität der Bauaufgabe: / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Baustelleneinrichtung, Logistik und Müllentsorgung bezogen auf die Bauaufgabe / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Sicherung des Bauablaufs in Bezug auf die Baumaßnahme / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Optimierte Ausführungskonzepte / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 80
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2022
Ende: 31/12/2025
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die unter Ziffer II.2.7) benannte Laufzeit des Vertrages ist zunächst vorläufig und abhängig vom Verhandlungsergebnis. Die endgültige Vertragslaufzeit wird im Rahmen der Angebots-/Verhandlungsphase (Verfahrensstufe 3) festgelegt.

Aufwandsentschädigung

Bieter, die ein prüffähiges und wertbares Angebot abgeben, erhalten bei Absage/Nichtbeauftragung eine Aufwandsentschädigung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eintragung ins Handelsregister

Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

- Eigenerklärung

Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4, Abs. 6 VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung unternehmerische Verknüpfung

Eigenerklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vor-liegen.

- Verpflichtungserklärung, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) angewendet wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Mindestkriterium Gesamtumsatz netto

Angabe/Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach „Planungs-/Fachplanungsleistungen“ , „schlüsselfertiger Bau“, etc..

GÜ: >= 50 Mio € / Jahr

Objektplanung Gebäude: >= 3 Mio € / Jahr

HLSK / ELT (Anlagengruppen 1-7 §55 HOAI) / Freianlagenplanung: >= 2,0 Mio € / Jahr

Tragwerksplanung: >= 1 Mio € / Jahr

GA: (Anlagengruppe 8, §55 HOAI) / Ing.-Bau (§43 HOAI Ingenieurbauwerke): >= 0,5 Mio € / Jahr

- Mindestkriterium Versicherungssummen

Planungshaftpflicht: Personen- Sachschäden und Vermögensschäden inkl Umwelthaftpflicht/ Umweltschadenversicherung 5 Mio EUR dreifach maximiert

Betriebshaftpflichtversicherung: Personen- Sachschäden und Vermögensschäden inkl Umwelthaftpflicht/ Umweltschadenversicherung 5 Mio EUR dreifach maximiert

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags.

- Organigramm,

Angabe zu Projektleiter und Stellvertreter, Angaben zum Oberbauleiter und den Fachbauleitern, Angabe zu ggf. benötigtem Planungskoordinator

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ „schlüsselfertiger Bau“ etc..

GÜ: >= 60 AN/ Jahr im Schnitt

Objektplanung Gebäude: >= 20 AN/ Jahr im Schnitt

HLSK / ELT: >= 15 AN/ Jahr im Schnitt

Freianlagenplanung: / Tragwerksplanung >= 10 AN/ Jahr im Schnitt

GA / Ing.-Bau: >= 5 AN/ Jahr im Schnitt

Die Bewertung der Mindeststandards erfolgt über den Nachweis der genannten Punkte. Kann ein Punkt nicht nachgewiesen werden, wird der Teilnehmer ausgeschlossen.

A. Referenzanforderungen

Es können bis zu 6 Referenzprojekte je Kategorie (Unternehmern, Objektplaner, usw.) eingereicht werden.

Anhand der eingereichten Referenzen muss folgendes nachgewiesen werden:

- GÜ, Objektplanung Gebäude, Planung HLSK, ELT: Punkte 1 bis 6

- Tragwerksplanung, Ing.-Bau und GA: Punkte 1 bis 5

-Freianlagenplanung: Punkte 1-3

1. Fertigstellung zwischen 2013 - 2021.

2. Gem. HOAI mindestens:

- Objektplanung Gebäude / Freianlagen: Honorarzone III Mitte (3)

- Ing.-Bau: Honorarzone IV (4) für Niederschlagsentwässerung

- Tragwerksplanung: Honorarzone III (3)

- ELT: Honorarzone II (2)

- GA: Honorarzone III (3)

- HLS: Honorarzone III (3) für Lufttechn. Anlagen und Wärmeversorgungsanlagen

3. Büro- und Verwaltungsgebäude und vergleichbare Nutzungen.

4. Bauordnungsrechtlicher Sonderbau

5. BRI nach DIN 277 mind. 50.000 m³ oder / alternativ BGF mind. 15.000 m²

6. Energiestandard: Passivhausstandard für Nichtwohngebäude mit mind. 2.000 qm BGF.

Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularsatz des Teilnahmeantrages einzutragen:

> Projektbezeichnung,

> Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer,

> kurze Beschreibung des Projekts,

> Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen siehe Punkte 1-6,

> Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende), jeweils bezogen auf die Planungs- und Bauleistung und zum Zeitpunkt der Abnahme.

Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen (max. 1 DIN A4 Seite) angefügt werden. Als vergleichbar angesehen werden schlüsselfertige Neubauten, inkl. Planungsanteil, für einen Büro- und Verwaltungsbau oder ein Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen.

B. Projektabwicklung als GÜ

Projekt als GÜ abgewickelt (als direkter AN des AG)

C. Baukosten mind. einer Referenz

GÜ : Baukosten KG300/400 >= 35 Mio €

Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung: Baukosten KG300 >= 15 Mio €

Freianlagenplanung: Baukosten KG500 >= 1 Mio €

HLSK / ELT: Baukosten KG400 >= 6 Mio €

GA: Baukosten KG400 >= 2 Mio €

Ing.-Bau:Baukosten >= 0,3 Mio €

D. LP nach HOAI bei mindestens einer Referenz

GÜ: LP 5 und 8 (im direkten Vertragsverhältnis - nicht als NU)

Die Leistungserbringung der 5 kann auch durch einen Nachunternehmer erfolgt sein.

Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung: LP 5

Tragwerksplanung: LP 4,5 und 8

Ing.-Bau HLSK/ ELT / TGA: LP 5 und 8

Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt über den Nachweis der genannten Punkte. Kann ein Punkt nicht nachgewiesen werden, wird der Teilnehmer ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 07/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
22/03/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Phase: Interessensbekundung

Interessenten müssen ihr Interesse bei der genannten Kontaktstelle formlos bekunden (Inhalte: Angabe konkretes Beschaffungsverfahren, Aktenzeichen und Veröffentlichungsdatum der Vorinformation, Aussage, dass Interesse an der Auftragsvergabe besteht). Die Interessensbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung und Teilnahmewettbewerb).

Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/einer Interessensbestätigung ist in dieser

1. Phase noch nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 12 EU Abs. 2 VOB/A). Es wird gemäß § 12 EU Abs. 2 Nr. 1 b) VOB/A darauf hingewiesen, dass der Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben wird. Lediglich die Unternehmen, die fristgerecht per E-Mail bei der oben genannten Kontaktstelle eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt. Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessensbekundung. Bitte achten Sie dabei auf vollständige Daten, insbesondere auf eine korrekte E-Mailadresse.

2. Phase: Interessensbestätigung und Teilnahmewettbewerb:

Nur diejenigen Unternehmen, die fristgerecht per E-Mail bei der oben genannten Kontaktstelle ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung

des Teilnahmeantrages. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmeantrags ist ausschließlich auf elektronischem Weg über die Ihnen dann mit Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilte eVergabe-Plattform zulässig. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmenantrags per Post, Fax oder E-Mail ist nichtzulässig. Nicht fristgerecht eingereichte Interessenbestätigungen/Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

3. Phase: Angebots- und Verhandlungssphase

Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Dieses ist dann Grundlage der weiteren Verhandlungen. Die Anzahl der Verhandlungsrunden hängt von deren Erforderlichkeit im Verfahren ab. Nach Abschluss der Verhandlungsphase wird den Bietern eine fortgeschriebene Fassung der Vergabeunterlagen einschließlich der finalen Fassung der Verträge übermittelt und sie werden auf dieser Basis zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert.

Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich elektronisch. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.

.

Wertung zu Nr.II.2.5 dieser Vorinformation:

Bewertungsmaßstab zum Kriterium Preis:

Das Preisangebot darf im Anschluss an das Verhandlungsgespräch überarbeitet werden. Maßgeblich für die Wertung ist die Höhe des endgültigen Preises.

Das niedrigste Angebot erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die übrigen Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und hierzu nach folgender Formel bewertet: (niedrigster Preis / Angebotspreis) x 5.

Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf eine Nachkommastelle (Auf-/Abrundung).

Bewertungsmaßstab zu den weiteren Kriterien:

5 Punkte: sehr gut

4 Punkte: gut

3 Punkte: befriedigend

2 Punkte: ausreichend

1 Punkt: mangelhaft

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2022

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Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
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Bönnigheim
Bopfingen
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