Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Instandhaltung von Teleprompter-Systemen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 14/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Instandhaltung von Teleprompter-Systemen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber setzt in den Fernsehstudios an seinen Hauptstandorten und Regionalstudios derzeit Teleprompter-Systeme verschiedener Hersteller ein. Einige im Einsatz befindliche Teleprompter-Systeme haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und müssen ersetzt werden, auch weil der Hersteller die Supportleistungen abgekündigt hat. Im Zuge der technischen Erneuerung von Regionalstudios sollen zudem auch dort Teleprompter-Systeme eingesetzt werden. In Verbindung mit der Ersatzbeschaffung für ältere Teleprompter-Systeme, der Aktualisierung von Software-Funktionskomponenten, der technischen Erneuerung von Regionalstudios sowie der Standardisierung und Harmonisierung von Produktionsprozessen sollen neue Teleprompter-Systeme beschafft werden.
Baden-Baden und s. Vergabeunterlagen, Verfahrensunterlagen, Kapitel 3.4.3 Bezugsberechtigte sowie Vertragsunterlagen, Kapitel 2.5 Abrufe durch den Auftraggeber und durch Bezugsberechtigte
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer „Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Instandhaltung von Teleprompter-Systemen“. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.4.3 der Verfahrensunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für eine Laufzeit von 24 Monaten mit zwei optionalen Verlängerungen um jeweils 12 Monate abgeschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 08.04.2022. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
-Lieferung von Teleprompter-Systemen und zugehörige Funktionskomponenten
-Überlassung von Software-Funktionskomponenten für Teleprompter-Systeme
-Instandhaltungsleistungen für die Teleprompter-Systeme
-Software-Pflege für Teleprompter-Software
-Ein Kick-Off-Meeting (gemeinsames Abstimmungsgespräch) per Videokonferenz (ca. 1 h) jeweils bilateral mit dem Auftraggeber und jedem Bezugsberechtigten
Zu den optionalen Leistungen zählen:
-Konfigurationsunterstützung vor Ort
-Aus- und Weiterbildung
-Temporäre Miete von Teleprompter-Systemen
-Instandhaltungsleistungen für vorhandene Teleprompter-Systeme und Zubehör
-Software-Pflege für vorhandene Teleprompter-Software
-Zwei optionale Verlängerungen der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate
Die geplanten Abnahmemengen und die Höchst-Abnahmemengen für Teleprompter-Systeme und zugehörige Funktionskomponenten beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren und sind in den Vertragsunterlagen unter Kapitel 2.4 im Detail aufgeführt:
-geplante Abnahmemenge für die Gesamtheit der Teleprompter-Software: 40
-geplante Abnahmemenge für die Gesamtheit der Standard Kamera-Teleprompter (3 Varianten): 14
-geplante Abnahmemenge für die Gesamtheit der Kamera-Teleprompter für EB- und DSLR-Kameras, Steadicam und Kamerakraneinsatz (2 Varianten): 2
-geplante Abnahmemenge für die Gesamtheit der Kamera-Teleprompter für PTZ-Kameras (5 Varianten): 12
-geplante Abnahmemenge für die Gesamtheit der Funktionskomponenten (Zubehör): 68
-Höchst-Abnahmemenge für die Gesamtheit der Teleprompter-Software: 43
-Höchst-Abnahmemenge für die Gesamtheit der Standard Kamera-Teleprompter (3 Varianten): 16
-Höchst-Abnahmemenge für die Gesamtheit der Kamera-Teleprompter für EB- und DSLR-Kameras, Steadicam und Kamerakraneinsatz (2 Varianten): 4
-Höchst-Abnahmemenge für die Gesamtheit der Kamera-Teleprompter für PTZ-Kameras (5 Varianten): 17
-Höchst-Abnahmemenge für die Gesamtheit der Funktionskomponenten (Zubehör): 79
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
-Konfigurationsunterstützung vor Ort
-Aus- und Weiterbildung
-Temporäre Miete von Teleprompter-Systemen
-Instandhaltungsleistungen für vorhandene Teleprompter-Systeme und Zubehör
-Software-Pflege für vorhandene Teleprompter-Software
-Zwei optionale Verlängerungen der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1-Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1-Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1-Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
-Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.2-Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
3 Punkte-Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
6 Punkte-Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
9 Punkte-Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
12 Punkte Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.3-Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte-Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität
4 Punkte-Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
6 Punkte-Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
8 Punkte-Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
A3.1-Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
-Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben
aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren
Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit
Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform,
CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der
Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt
werden:
A4.1-Ein in den vergangenen drei Jahren begonnenes Referenzprojekt bezogen auf die Lieferung von
Teleprompter-Systemen in vergleichbarer Art und Größe. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 -
Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
A4.2-Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für
Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferung von Teleprompter-Systemen.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
B4.1-Bewertung des in den vergangenen drei Jahren begonnenen Referenzprojekts bezogen auf die
Lieferung von Teleprompter-Systemen in vergleichbarer Art und Größe. Die Bewertung des eingereichten
Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des
Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, gelieferte Produkte mit Stückzahlen, geografische Verteilung der Lieferleistungen sowie Lieferprozesse bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad
das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
12 Punkte-Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem
Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
24 Punkte-Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in zwei der vorgegebenen Teilbereiche dem
Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
36 Punkte-Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in drei der vorgegebenen Teilbereiche dem
Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
48 Punkte-Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen vier Teilbereichen dem
Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
B4.2-Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferung
und Instandhaltung von Teleprompter-Systemen.
8 Punkte-Geringer Zielerfüllungsgrad-QM befriedigend umgesetzt.
16 Punkte-Mittlerer Zielerfüllungsgrad-QM gut ein- und umgesetzt.
24 Punkte-Hoher Zielerfüllungsgrad-QM sehr gut ein- und umgesetzt.
32 Punkte-Sehr hoher Zielerfüllungsgrad-QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise
unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
A4.1-Ein in den vergangenen drei Jahren begonnenes Referenzprojekt bezogen auf die Lieferung von
Teleprompter-Systemen in vergleichbarer Art und Größe. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 -
Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
A4.2-Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für
Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferung von Teleprompter-Systemen.
Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 80 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) mehr als 62 Eignungspunkte erreicht hat.
-Regelungen des Tariftreue-und Mindestlohngesetzes für öffentl.Aufträge in BW (LTMG)
-Vertragsunterlagen gem. Kap. 3.1 Verpflichtung auf Vertraulichkeit ff
-Der Bieter/jeder Nachunternehmer/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 3 Abs.1 LTMG (Tariftreuepflicht) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts entsprechend den Vorgaben des LTMG nur dann nicht abgegeben werden muss, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentl.Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Entsprechendes gilt, sofern der Bieter beabsichtigt, den öffentl.Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von von Arbeitnehmern auszuführen die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 der Verfahrensunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]