Bewirtschaftung Schulmensa am Schulzentrum der Stadt Trossingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004959
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trossingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78647
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trossingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung Schulmensa am Schulzentrum der Stadt Trossingen
Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung einer Schulmensa (Betrieb gewerblicher Art - BgA) (Mischküchenkonzept) am Schulzentrum der Stadt Trossingen mit Leistungsbeginn zum 07.03.2022 (geplant)
Die Stadt Trossingen ist Trägerin des Schulzentrums Trossingen. Zum Schulzentrum gehören das Gymnasium Trossingen mit 542 Schüler*innen und die Realschule Trossingen mit 636 Schüler*innen.
Am Schulzentrum wird eine neue Mensa gebaut, in der eine Pausenverpflegung und Mittagessen angeboten werden wird. Die Mensa steht allen Schüler*innen des Gymnasiums und der Realschule zur Verfügung. Die Stadt Trossingen schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Trossingen in Fremdregie (Betrieb gewerblicher Art) mit Leistungsbeginn zum 07.03.2022 (geplant) aus.
Die Verpächterin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.07.2026 zu verlängern.
Hinweis zu Ziff. II.2.5): Grundsätzlich können/müssen die Bieter den vorgegebenen Steuersatz manuell abändern, da bei den für den Ausschreibungsgegenstand in Frage kommenden Bietern unterschiedliche
Regelstreuersätze zur Anwendung kommen können.
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot unter Produkte/Leistungen den für Ihr Unternehmen geltenden Regelsteuersatz anzugeben. Bei Angebotsabgabe haben die Bieter die Möglichkeit Hinweise zum Angebot zu ergänzen. In dieses Hinweisfeld ist von den Bietern der Regelsteuersatz sowie der für ihr Unternehmen geltende ermäßigte Steuersatz anzugeben!
Die Auswertung der Angebote erfolgt analog dem Erlass des Bundesinnenministerium (BMI, AZ BW I 7 - 70406/21#1) vom 29.06.2020 für den Bereich Bundeshochbau zu den Auswirkungen der temporären Senkung der Umsatzsteuer, dort Ziff. VI:
„Soweit von Unternehmen bei der Angebotsabgabe unterschiedliche Umsatzsteuersätze angegeben werden, sind die Angebote für die Wertung gleichzustellen. Das heißt, für Aufträge, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 abgenommen bzw. vollendet werden, ist in allen Angeboten der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 Prozent zugrunde zu legen und für solche, deren Fertigstellung erst ab dem Jahr 2021 vorgesehen ist, 19 Prozent. Soweit sich gemeinnützige Unternehmen an den Ausschreibungen beteiligen und einen ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 bzw. 5 Prozent) angeben, ist der zum verwendeten allgemeinen Umsatzsteuersatz korrespondierende ermäßigte Steuersatz zugrunde zu legen.“
Gem. § 12 (2) Nr. 15 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2023 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistun gen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
Für die Auswertung der Angebote erfolgt eine lineare Aufteilung der geschätzten Essenzahlen auf die insgesamt 53 Monate maximale Vertragslaufzeit. Die Einzelheiten zur Aufteilung und Ermittlung des Brutto-Gesamtangebotspreises ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung Schulmensa am Schulzentrum der Stadt Trossingen
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.