Neckarbogen 2. BA Heilbronn, übergeordnete Baulogistik
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilbronn.de/neckarbogen
Abschnitt II: Gegenstand
Neckarbogen 2. BA Heilbronn, übergeordnete Baulogistik
Ausgeschrieben werden Leistungen der operativen Baulogistik.
Die Grundstücke im Stadtquartier Neckarbogen werden von der Stadt Heilbronn in verschiedenen Bauabschnitten zur Projektentwicklung veräußert. In den Jahren 2022 bis 2024 werden parallel verschiedene Baufelder entwickelt; die Baufelder K, L und M mit ihren unterschiedlichen Bauherren (2. Bauabschnitt), das Baufeld der internationalen Josef- Schwarz-Schule sowie das Baufeld Q auf dem eine Quartiersgarage entstehen wird.
Die Bauleistungen erfolgen in starker zeitlicher und räumlicher Abhängigkeit. Die Baufelder sind teilweise sehr beengt. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Heilbronn entschieden die vorgenannte Baufelder mit einer übergeordneten Baustelleneinrichtungsfläche zu fassen und Leistungen der Baulogistik zentral abzuwickeln.
Weitere Informationen zum Quartier finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Heilbronn:
Heilbronn.de/neckarbogen
Heilbronn, Neckarbogen
Der voraussichtliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem vorläufigen LV (s. in subreport unter "Informationsunterlagen")
Bei verlängerter Bauzeit nach Abstimmung mit den einzelnen Bauherren möglich, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Unter den Bewerbern wird anhand der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Umfang der Referenz: Bewertet wird der Umfang der Referenz im Hinblick auf das Auftragsvolumen (KGR 200-600). Es muss sich um Leistungen der operativen Baulogistik für ein Projekt mit Baukosten über € 30 Mio. brutto (KGR 200 – 600).
- Gegenstand der Referenz(en) war ein Auftragsvolumen über € 50 Mio.: 3 Punkte;
- Gegenstand der Referenz(en) war ein Auftragsvolumen von € 40 bis 50 Mio.: 2 Punkte;
- Gegenstand der Referenz(en) war ein Auftragsvolumen von € 30 bis 40 Mio.: 1 Punkt.
Komplexität der Referenz: Bewertet wird die Komplexität der Referenz bezogen auf die Anzahl der beteiligten Bauherren im Projekt:
- Gegenstand der Referenz(en) war die Beteiligung von über 5 Bauherren: 3 Punkte;
- Gegenstand der Referenz(en) war die Beteiligung von 3 bis 5 Bauherren: 2 Punkte;
- Gegenstand der Referenz(en) war die Beteiligung von 1 bis 2 Bauherren: 1 Punkt.
Gewertet wird jeweils die beste Referenz bezogen auf jedes Kriterium. Maximal können 6 Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass Punktgleichheit vorliegt, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft besser gewertet, bei der die Anzahl der beteiligten Bauherren größer ist.
Liegt auch dann noch Gleichstand vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft besser gewertet, bei dem das Auftragsvolumen bei dem Wertungspunkt „Komplexität der Referenz“ höher ist.
Phasenweise Beauftragung
Stufe 1 Aushub
Stufe 2 Rohbau
Stufe 3 Ausbau
Der Umfang der Containerleistungen im Betreibermodell ist abhängig von den bauausführenden Unternehmen. Die Verträge werden direkt mit den bauausführenden Unternehmen geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Un-ternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern;
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter zu fordern;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist;
- für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Fortsetzung s. VI.3
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Elektroinstallationsleistungen.
2) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
2) Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der operativen Baulogistik für ein Projekt mit Baukosten über € 30 Mio. brutto (KGR 200 – 600). Die Leistung gilt als in den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 01.01.2017 fertiggestellt wurde.
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formular Eignung zu machen:
- Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat;
- Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner (Name, Telefon und E-Mail);
- Angabe zum Ausführungszeitraum des Projekts;
- Angabe zum Fertigstellungsdatum der Leistungen;
- Angabe zu den Baukosten (KGR 200 – 600)
- Angabe der Auftragssumme in EUR/netto;
- Angabe über Anzahl der am Projekt beteiligten Bauherren;
- Angabe, welche Leistungen Gegenstand der Referenzleistung waren, mindestens Angaben zur etwaigen Leistungserbringung über Bauphasen mittels Personalkonzept, einer überge-ordneter Koordination des Baufelds, sowie Einsatz / Nutzung eines eigenen Systems bei der Leistungserbringung zur Zutrittskontrolle / Transportmanagement und einer Einrichtung und Verwaltung von Tagesunterkünften und Bürocontainern (im Betreibermodell).
- kurze Beschreibung des Projektes unter Angabe der konkreten Information, welche Leistungen genau ausgeführt wurden.
1) Angabe von mindestens 1 vergleichbaren Leistungen, die die o.g. Anforderungen erfüllen.
2) Mindestens eine Referenz muss eine Leistungserbringung über Bauphasen mittels Personalkonzept vorweisen.
3) Mindestens eine Referenz mit übergeordneter Koordination des Baufelds, sowie Einsatz / Nutzung eines eigenen Systems bei der Leistungserbringung zur Zutrittskontrolle / Transportmanagement.
4) Mindestens eine Referenz mit Einrichtung und Verwaltung von Tagesunterkünften und Bürocontainern (im Betreibermodell).
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis über seine Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote nicht älter als 6 Monate ist (Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Einreichung und Öffnung der Anträge:
Es sind ausschließlich digitale Teilnahmeanträge über www.subreport.de/E67319729 einzureichen. Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Nachforderung von Unterlagen:
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heilbronn.de