Neubau Dienstgebäude Beiertheimer Allee - Küchenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: I11241101166-08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dienstgebäude Beiertheimer Allee - Küchenplanung
Küchenplanung
Landratsamt Karlsruhe
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Bei den zu vergebenden Planungsleistungen handelt es sich um Fachplanungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA), hier Küchentechnische Anlagen - Anlagengruppe 7, Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des Dienstgebäudes in der Beiertheimer Allee 2 nach §§ 53 ff. HOAI 2013.
Dieses Projekt wird nach der BIM-Methode durchgeführt. Die Fachplaner haben entsprechend einen BIM-Koordinator zu stellen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
- Leistungsstufe 1 (Leistungsphase 1 bis einschl. 3)
- Leistungsstufe 2 (Leistungsphase 4 bis einschl. 7)
- Leistungsstufe 3 (Leistungsphase 8 bis einschl. 9)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Laufzeit hängt vom Vorentwurf ab zzgl. 5 Jahr Gewährleistungsfrist.
Ein Teilnahmeantrag, der die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird - unabhängig von der erreichten Punktzahl - ausgeschlossen. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggfs. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
(3.) Unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern wird auf Grundlage der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix ermittelt, welche Bewerber zur Abgabe eines Angebots ausgewählt und damit am weiteren Verfahren beteiligt werden.
Die zur Wertung herangezogenen Referenzen werden mit Bezug auf die Unterkriterien gepunktet. Die mit den bewerteten Referenzen erzielten Punkte werden summiert. Die so ermittelte Gesamtpunktzahl ist für die Wertung maßgeblich.
Für diese vergleichende Wertung werden die von den Bewerbern eingereichten Referenznachweise nach folgenden Angaben bepunktet:
a) Baukosten KG 471 in €, brutto, maximal 20 Punkte
b) Anzahl Essen/Tag, maximal 20 Punkte
c) Küche mit Konferenzservice/Catering, maximal 20 Punkte
d) Öffentlicher Bauherr, maximal 20 Punkte
e) Produktionsküche und Betriebsrestaurant, maximal 20 Punkte
Die Einzelheiten hierzu sind dem Bewerbungsbogen, dort unter VIII. zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Erteilung des Zuschlags wird zunächst nur die Leistungsstufe 1 (LPH 1-3) beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Stufen erfolgt optional. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vorgegebenen Bewerbungsbögen zu verwenden und über die Vergabeplattform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2 der EU-Bekanntmachung) nicht älter als 6 Monate sein.
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
- in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
- in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. In diesem Fall ist durch rechtsverbindliche Erklärung des Nachunternehmers, die Unkenntnis der Angebotspreise der relevanten Bietergem. /des relevanten Bieters zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die Angaben und Erklärungen zur Eignung sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
(1) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2) Eigenerklärung über den Netto-Jahresumsatz Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(3) Nachweis über das Bestehen und die Höhe einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifachmaximiert) 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen abzuschließen.
zu (2): Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. Küchenplanungsleistungen) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr, gebildet aus den hier angegebenen Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mit Blick auf OLG München, Beschl. V. 21.09.2018 - Verg. 4/18 wird klargestellt, dass der Mindestumsatz nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss.
Zu (3): Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifachmaximiert) in Höhe von: 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) aufweisen oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Eigenerklärung)
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
Zur Darstellung der (Unternehmens-) Referenzen hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage befindlichen Formblätter "Unternehmensreferenzen" digital vollständig auszufüllen und diesem Bewerbungsbogen beizufügen.
Für den Nachweis ist mindestens eine Referenz für Küchenplanungsleistungen vorgesehen, welche die definierten Mindestanforderungen allesamt erfüllt. Eine Kombination verschiedener Referenzen zur Erfüllung der Mindestkriterien ist nicht möglich. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass eine Anzahl von drei Referenzen ausreichend ist. Sollten mehr als drei Referenzen eingereicht werden, werden nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Wertung mit einbezogen. Eine Kombination von Referenzen zur kumulativen Erfüllung der Mindestanforderung ist nicht möglich.
Mindestanforderungen an die einzureichenden Referenzen
a) Die Kosten für die KG 471 betragen mindestens 500.000 €, brutto
b) Die Inbetriebnahme des Projekts ist nach dem 01.01.2017 erfolgt.
c) Das Projekt umfasst mindestens 500 Essen pro Tag.
d) Die Leistungsphasen Lph 2 bis 8 der HOAI des Referenzobjekts müssen durch den Bewerber erbracht und abgeschlossen sein.
Zusätzliches Mindestkriterium, das mit mindestens einer der eingereichten Referenz erfüllt werden muss
a) mindestens 1 Referenz umfasst die Planung von Betriebsrestaurant und Produktionsküche für ein Verwaltungsgebäude; (Hoch-) Schulkantinen oder -mensen zählen hierbei nicht als Betriebsrestaurant
Zur Darstellung der (Unternehmens-) Referenzen hat der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage befindlichen Formblätter "Unternehmensreferenzen" digital vollständig auszufüllen und diesem Bewerbungsbogen beizufügen.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der den Unterlagen beigefügte Bewerbungsbogen ist zur Angebotsabgabe zu verwenden;
2) Die Hinweise im Bewerbungsbogen für Bietergemeinschaften (Punkt Bewerbergemeinschaftserklärung) sind zu beachten;
3) Die Hinweise für Nachfragen (Punkt IX. Bewerbungsbogen) sind zu beachten, insbesondere die Frist für Nachfragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219360
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpk-bwl.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.