66000120 - Landeshauptstadt Stuttgart - Tiefbauamt, Instandsetzung Treppenanlagen Schwabtunnel Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_Schwab_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
66000120 - Landeshauptstadt Stuttgart - Tiefbauamt, Instandsetzung Treppenanlagen Schwabtunnel
Die Treppenanlage des südlichen Tunnelportals des Schwabtunnels soll instandgesetzt werden.
Beim Schwabtunnel handelt es sich um einen mit Ziegelsteinen gemauerten Tunnel aus dem Jahr 1896. Das Bauwerk inkl. der Treppenanlagen hat den Status eines Kulturdenkmals,
weshalb jegliche Arbeiten mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden müssen.
Die Sanierung soll folgendes beinhalten:
- Planung der Natursteinsanierung mit Teilerneuerung
- Überarbeitung der Wasserführung durch Ertüchtigung des historischen Rinnensystems und Ergänzung von wasserführenden Systemen bzw. Erarbeitung einer alternativen Entwässerung
- Planung der Ertüchtigung der gesamten Treppenanlage gemäß statischer Erfordernis (Überprüfung der Standsicherheit)
- Planung der ÜberarbeitunglTeilerneuerung der Putzflächen an den Treppenaufgängen
- Planung der Überarbeitung/Teilerneuerung der Geländer entsprechend baurechtlicher/denkmalschutzrechtlicher Anforderungen
- Planung der Überarbeitung/Neuanlage der Grünflächen
Stuttgart
- Planung Ingenieurbauwerken nach HOAI Teil 3 Abschnitt 3, § 43 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 8 u. örtliche Bauüberwachung,
- Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4 Abschnitt 1, § 51 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 5.
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Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Hinweis zum genannten Endtermin: Gem. Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart. Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung.
1) Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) Beschäftigten (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master) inkl. der Führungskräfte betrug (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
- bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte,
- mehr als 2 und bis zu 4 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte,
- mehr als 4 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte.
2) Fachliche Eignung Bewerber:
2.1) Referenzobjekt 1: Objektplanung (Ingenieurbauwerke oder Gebäude) mindestens Honorarzone III, Sanierung/Instandsetzung/Modernisierung:
a) Projekttyp:
- allgemeines Bauwerk: 0 Punkte,
- Sanierung von vertikalen Natursteinflächen: 25 Punkte,
- Sanierung von vertikalen Natursteinflächen in tragenden Elementen mittlere Höhe bis zu 3 m: 50 Punkte,
- Sanierung von vertikalen Natursteinflächen in tragenden Elementen mittlere Höhe mehr als 3 m: 75 Punkte.
b) Lage:
- außerorts: 0 Punkte,
- innerstädtisch: 10 Punkte,
- Innerstädtisch mit Bauen unter Verkehr (Verkehrssicherung): 25 Punkte.
c) Denkmalschutz:
- Maßnahme ohne Denkmalschutz: 0 Punkte,
- Maßnahme mit Einbeziehung von Denkmalschutzbehörden: 50 Punkte,
- Maßnahme an einem Baudenkmal (Bauwerk als Denkmal vergangener Baukunst) mit Einbeziehung von Denkmalschutzbehörden: 100 Punkte.
d) Baukosten, anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke/KG 300, netto:
- kleiner 0,5 Mio. €: 0 Punkte,
- ab 0,5 Mio. € und bis 1,0 Mio. €: 10 Punkte,
- mehr als 1,0 Mio. €: 25 Punkte.
e) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen:
- Leistungsphase 2: 9 Punkte,
- Leistungsphase 3: 11 Punkte,
- Leistungsphase 4: 3 Punkte,
- Leistungsphase 5: 6 Punkte,
- Leistungsphase 6: 4 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 6 Punkte,
- örtliche Bauüberwachung: 9 Punkte.
Hinweis: Wenn die Leistungen als Gebäudeplanung beauftragt waren, kann bei erbrachter Leistungsphase 8 auch die örtliche Bauüberwachung als erbracht angegeben werden.
f) Jahr der Fertigstellung:
- bis 31.12.2015 und noch nicht fertiggestellt: 0 Punkte,
- ab 01.01.2016: 25 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2: Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Sanierung/Instandsetzung/Modernisierung (kann sich auch um Referenzprojekt 1 handeln):
a) Projekttyp:
- sonstiges Projekt: 0 Punkte,
- Stützbauwerk mittlere Höhe bis zu 3 m: 25 Punkte,
- Stützbauwerk mittlere Höhe mehr als 3 m: 50 Punkte.
b) Material:
- sonstiges: 0 Punkte,
- Mauerwerk: 50 Punkte,
- Mauerwerk als Baudenkmal: 100 Punkte.
c) Baukosten, anrechenbare Kosten Tragwerksplanung, netto:
- kleiner 0,5 Mio. €: 0 Punkte,
- ab 0,5 Mio. € und bis 1,0 Mio. €: 10 Punkte,
- mehr als 1,0 Mio. €: 25 Punkte.
d) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen:
- Leistungsphase 2: 5 Punkte,
- Leistungsphase 3: 8 Punkte,
- Leistungsphase 4: 15 Punkte,
- Leistungsphase 5: 21 Punkte,
- Leistungsphase 6: 1 Punkte.
e) Jahr der Fertigstellung:
- bis 31.12.2015 und noch nicht fertiggestellt: 0 Punkte,
- ab 01.01.2016: 25 Punkte.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architekten- oder Ingenieurkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Bauingenieur oder Architekt oder Vergleichbares).
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Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
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Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: je 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen für folgende Bereiche:
— Planung Ingenieurbauwerke/Gebäudeplanung mindestens Honorarzone III,
— Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III
Siehe Abschnitt III.1.1).
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklären die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).