Westrandstraße Remseck im Zuge der L1140/L1100/L1197/L1142
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 016-038440)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remseck
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-remseck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Westrandstraße Remseck im Zuge der L1140/L1100/L1197/L1142
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47 HOAI 2021:
- LPH 1 + 2;
- optional LPH 3 + 4;
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Abschnitt 3, § 43 HOAI 2021 für Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen:
- LPH 1 + 2;
- optional LPH 3 + 4;
Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst sollen die Grundlagenermittlung (LPH 1) und Vorplanung (LPH2 ) beauftragt werden. Die Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Weiteres siehe Punkt II.2.14.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Beschäftigte = 150 Punkte;
-- weniger als 5 Beschäftigte = 0 Punkte
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Anzugeben sind drei Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte 1 - 3:
-- Bau unter Verkehr (unterschiedliche Verkehrsführung für End- und Bauzustände) = 100 Punkte;
-- Umgestaltung und Anpassung von plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten = 100 Punkte;
-- Lärmschutzplanung in verstädterten Raum = 75 Punkte;
-- Schalltechnische Berechnungen = 25 Punkte;
-- Planungsaufgabe mit Berücksichtigung des ÖPNV in Anbindung an den zentralen Busbahnhof = 50 Punkte;
-- Planungsaufgabe mit Berücksichtigung einer (möglichst) konfliktfreien Fuß- und Radverkehrs-führung an Knotenpunkten = 50 Punkte;
-- Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) waren schwierig = 50 Punkte ODER
Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) waren leicht = 25 Punkte;
-- Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik) = 25 Punkte
-- Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. Bundeswasserstraße, Schutzgut Boden und Fläche, etc.) = 25 Punkte.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- 5 und mehr Beschäftigte = 150 Punkte;
-- weniger als 5 Beschäftigte = 0 Punkte
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Anzugeben sind drei Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte 1 + 2 (jeweils):
-- Bau unter Verkehr (unterschiedliche Verkehrsführung für End- und Bauzustände) = 125 Punkte;
-- Umgestaltung und Anpassung von plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten = 125 Punkte;
-- Lärmschutzplanung in verstädterten Raum = 95 Punkte;
-- Schalltechnische Berechnungen = 30 Punkte;
-- Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) waren schwierig = 65 Punkte ODER
Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) waren leicht = 30 Punkte;
-- Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik) = 30 Punkte
-- Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. Bundeswasserstraße, Schutzgut Boden und Fläche, etc.) = 30 Punkte.
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Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekts 3:
-- Bau unter Verkehr (unterschiedliche Verkehrsführung für End- und Bauzustände) = 100 Punkte;
-- Umgestaltung und Anpassung von plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten = 100 Punkte;
-- Lärmschutzplanung in verstädterten Raum = 75 Punkte;
-- Schalltechnische Berechnungen = 25 Punkte;
-- Planungsaufgabe mit Berücksichtigung des ÖPNV in Anbindung an den zentralen Busbahnhof = 50 Punkte;
-- Planungsaufgabe mit Berücksichtigung einer (möglichst) konfliktfreien Fuß- und Radverkehrs-führung an Knotenpunkten = 50 Punkte;
-- Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) waren schwierig = 50 Punkte ODER
Randbedingungen (Vorflutsituation, Topographie u. Flächenverbrauch) für Entwässerungsplanung (Becken, Straßenentwässerung) waren leicht = 25 Punkte;
-- Integration von Leitungsträgern (Sparten Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanal, Steuerungstechnik) = 25 Punkte
-- Planung in Gebieten mit besonderer Planungsanforderung (z. B. Bundeswasserstraße, Schutzgut Boden und Fläche, etc.) = 25 Punkte.