EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben:
– Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 20.500 – 26.000 Mg/a (Auswertungsmenge 22.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an der Umschlaganlage in Tuningen;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 80 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre (31.12.2040), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2032 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zu Ziffer II.2.7): Sonderkündigungsrecht zur Teilleistung des Transportes:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die beauftragte Transportleistung spätestens bis zum 31.12.2029 mit Wirkung zum 31.12.2030 zu kündigen, wenn sich die Möglichkeit ergibt, den Transport der Abfälle (zumindest in Teilstrecken) auch über die Bahn zu gewährleisten. Die Anlieferung der Abfälle erfolgt in diesem Fall durch den Auftraggeber an die angebotene Erstbehandlungsanlage.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a (Auswertungsmenge 5.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an einer Umschlaganlage im nordwestlichen Kreisgebiet;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 80 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre (31.12.2032), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2028 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Entsorgung Sperrmüll (ASN 20 03 07) in einer Menge von 2.500 – 3.500 Mg/a (Auswertungsmenge 3.000 Mg):
– Übernahme des Sperrmülls an der Umschlaganlage in Tuningen;
– Transport zur vom Bieter verbindlich zu benennenden (Vor-)Behandlungsanlage (ohne Standortvorgabe);
– Behandlung/Entsorgung des Sperrmülls.
Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre (31.12.2032), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2028 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Restabfall (ASN 20 03 01).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage (bei thermischer Entsorgung) bzw. der Behandlungsanlage und der ggf. nachfolgenden MVA.
– Bei der Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage (Erstbehandlungsanlage) außerhalb von Baden-Württemberg oder der Bundesrepublik Deutschland steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung durch das Umweltministerium Baden-Württemberg. Zusätzlich ist bei Nutzung einer Anlage im Ausland geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde besteht.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Sperrmüll (ASN 20 03 07).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungsanlage.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde besteht.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 20.000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu den Losen 1 und 2 ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
– Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage (bei thermischer Entsorgung) bzw. der Behandlungsanlage und der ggf. nachfolgenden MVA. Der/Die Nachweis/-e muss/müssen die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der jeweilige Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Behandlungs- oder Entsorgungsanlage (Erstbehandlungsanlage) muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Entsorgung/Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein.
– Bei der Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage (Erstbehandlungsanlage) außerhalb von Baden-Württemberg oder der Bundesrepublik Deutschland steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung gemäß „Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle vom 22. August 2015“ durch das Umweltministerium Baden-Württemberg. Zusätzlich ist bei Nutzung einer Anlage im Ausland geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 2.000 Mg pro Jahr Sperrmüll (ASN 20 03 07). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Sperrmüll (ASN 20 03 07) genehmigt sein.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.