Umweltplanung (UVP-Vorprüfung, saP, LBP, ökologische Baubegleitung) für den Neubau der Maßnahme Nr. 42, Seitenarm, im Projekt Agile Iller
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedlingen
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wwa-ke.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltplanung (UVP-Vorprüfung, saP, LBP, ökologische Baubegleitung) für den Neubau der Maßnahme Nr. 42, Seitenarm, im Projekt Agile Iller
Umweltplanung für ein neu herzustellende Gewässer. Hierzu zählen die Erstellung der notwendigen Unterlagen für eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-Vorprüfung), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) § 26 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4, sowie die ökologische Baubegleitung. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Der Seitenarm ist ein neu herzustellendes Gewässer auf der (in Fließrichtung) rechten Seite der Iller auf einer Länge von ca. 3 km (Flusskilometer 24,5–27,5) auf Markungen Altenstadt und Illertissen, somit vollständig im Freistaat Bayern. Er beginnt ca. 1,4 km nördlich der Brücke der K7594 und endet ca. 0,8 km südlich der Brücke der S2018 über die Iller. Der Bereich wird auf der Ostseite eingegrenzt durch den Illerkanal und das daneben vorhandene Wegesystem. Der Regelabfluss im Seitengewässer soll 2 m³/s betragen.
Dienstsitz RP Tübingen in Riedlingen.
Dienstsitz WWA Kempten in Kempten.
Bauort auf den Markungen Altenstadt und Illertissen.
Länge des Abschnitts an der Iller ca. 3 km. Flußkilometer 24,5-27,5
Der Seitenarm ist ein neu herzustellendes Gewässer auf der (in Fließrichtung) rechten Seite der Iller auf einer Länge von ca. 3 km (Flußkilometer 24,5–27,5) auf den Markungen Altenstadt und Illertissen, somit vollständig im Freistaat Bayern. Er beginnt ca. 1,4 km nördlich der Brücke der K7594 (Oberbalzheimer Straße) und endet ca. 0,8 km südlich der Brücke der S2018 über die Iller. Der Bereich wird auf der Ostseite eingegrenzt durch den Illerkanal und das daneben vorhandene Wegesystem. Der Regelabfluss im Seitengewässer soll 2 m³/s betragen. Die Eingriffsfläche beträgt voraussichtlich ca. 20 ha.
Am Beginn ist ein Einlassbauwerk vorgesehen, welches die Wassermenge aus der Iller im Seitenarm drosselt, um stärkere Erosionserscheinungen zu verhindern. Am Ende ist ein Auslassbauwerk vorgesehen, welches die Wassermenge drosselt, die zurück in die Iller fließt, um insbesondere nach Hochwasserereignisse stärkere Erosionserscheinungen zu verhindern. Im Rahmen des Ingenieurbiologischen Gutachten Iller wurde ein Vorentwurfskonzept erstellt in welchem alle wesentlichen Bestandteile aufgezeigt sind.
Die Untere Iller befindet sich nach Wasserrahmenrichtlinie in einem mäßigen bis unbefriedigenden Zustand. Das Ziel des Gemeinschaftsprojektes „Agile Iller“ des Landes Baden-Württemberg und des Freistaats Bayern ist es, die Durchgängigkeit wiederherzustellen, die Seitengewässer anzubinden und Lebensräume in den Talauen zu schaffen. Dazu sollen die Auen zurück in die Flusslandschaft integriert und ihre Entwicklung gefördert werden. Die Gewässerstrukturen sollen verbessert und die Uferbereiche neugestaltet werden. Es gilt den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential wieder zu erreichen.
Eine Teilmaßnahme des Gesamtprojekts „Agile Iller“ ist der Neubau dieses Seitenarms.
Für die Beantragung der Planfeststellungsunterlagen ist im Rahmen der Umweltplanung die Erstellung der notwendigen Unterlagen für eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-Vorprüfung), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) § 26 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen. Entsprechende Grundlagenkartierungen liegen bereits vor.
Im Zuge der Bauausführung ist die ökologische Baubegleitung zu erbringen.
Zeitplan: Vergabe der Planungsleistungen der Umweltplanung Mitte 2022 (die Objektplanung wird parallel vergeben). / Fertigstellung der Antragsunterlagen für die Planfeststellung bis Ende 2024 / Erstellung der Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Mitte 2026 / Ausschreibung der Baumaßnahmen im Winter 2026-2027 / Baubeginn 2027 / Fertigstellung bis Ende 2028.
Der Kostenrahmen für die Gesamtkosten des Projekts wird von der ausschreibenden Stelle mit 6,3 Mio. € angenommen.
Weitere Informationen zum Gesamtprojekt Agile Iller: https://www.agile-iller.de/
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers, aus den folgenden Bereichen:
1) Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-Vorprüfung)
Anteil an Gesamtwertung: 15 %
2) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Anteil an Gesamtwertung: 20 %
3) Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) § 26 HOAI
Anteil an Gesamtwertung: 30 %
4) Ökologische Baubegleitung
Anteil an Gesamtwertung: 15 %
5) Bewertung über den Umfang erbrachter Leistungen
Anteil an Gesamtwertung: 20 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung der abgefragten Teilleistung war in den vergangenen 5 Jahren. Als erbrachte Leistung bei der Bauüberwachung wird ein Projekt anerkannt, bei dem 90 % der abgefragten Leistung erbracht sind.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-) Leistung vorgesehen sind.
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen z. B. 0 und 5, bei Ja/Nein-Fragen mit 0 oder 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
Bei Fragen mit 5 Punkten:
- 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt, entspricht den Anforderungen aus dem ausgeschriebenen Projekt
- 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich gut erfüllt
- 1 Punkt: Kriterium erfüllt
- 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
- 1 Punkt: Kriterium erfüllt
- 0 Punkte Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen nachvollzogen werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Dabei wird das Mindestkriterium eingeführt, dass ein Bewerber bei der Bewertung der Eignung mindestens 50 Punkte erreichen muss, ansonsten wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Das ausgeschriebene Projekt ist ein Teil des Gesamtprojektes „Agile Iller“. Dieses wird vom Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern gemeinsam durchgeführt.
Federführend für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens ist das Regierungspräsidium Tübingen / Dienstsitz Riedlingen.
Weitere Informationen zum Gesamtprojekt Agile Iller: https://www.agile-iller.de/
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person, welche den Antrag / die Erklärungen abgibt, muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis F sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine gemeinschaftliche Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Im Fall einer Beauftragung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, nachdem die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird.
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. € bei Personenschäden / 0,5 Mio. € für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
B) Nachweis der fachlichen Eignung über die fachliche Bewertung
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Umweltplanung (UVP-Vorprüfung, saP, LBP) und ökologische Baubegleitung
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2021).
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB (Boorberg Verlag 03/2021).
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Aktueller Stand vom 02.11.2020).
E) Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen und zentral beantwortet. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Fragen werden mit den zugehörigen Antworten (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt und an die registrierten Interessenten versandt. Nicht registrierte Interessenten haben sich selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Donnerstag, 17.02.2022 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Montag, 21.02.2022 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird.
C) Alle notwendigen Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und dieses mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“: Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen sind digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert (In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags).
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
K) Die bisherigen Planungen des Ingenieurbauwerks wurden von der Bietergemeinschaft SJE – Ecohydraulic Engineering GmbH, Viereichenweg 12, 70569 Stuttgart - Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner GbR, Sigmaringer Straße 49, 70567 Stuttgart – flussbau iC GesmbH, Schönbrunner Str. 297, A-1120 Wien – Büro für Gewässerökologie Mürle und Ortlepp, Mühlweg 17, 75223 Öschelbronn – I AM HYDRO GmbH, Märtishofweg 2, 78112 St. Georgen erbracht.
Alle dabei erarbeiteten Unterlagen werden bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Dadurch werden die Vorkenntnisse ausgeglichen. Die BiGe , bzw. Teilnehmer der BiGe werden nicht vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und werden ggf. wie jeder andere Bewerber / Bieter behandelt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html