Umweltplanung (UVP-Vorprüfung, saP, LBP, ökologische Baubegleitung) für den Neubau der Maßnahme Nr. 42, Seitenarm, im Projekt Agile Iller

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedlingen
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wwa-ke.bayern.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0D02E679-86ED-4ECF-9F91-9148041F12FE
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0D02E679-86ED-4ECF-9F91-9148041F12FE
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umweltplanung (UVP-Vorprüfung, saP, LBP, ökologische Baubegleitung) für den Neubau der Maßnahme Nr. 42, Seitenarm, im Projekt Agile Iller

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90712000 Umweltplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umweltplanung für ein neu herzustellende Gewässer. Hierzu zählen die Erstellung der notwendigen Unterlagen für eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-Vorprüfung), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) § 26 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4, sowie die ökologische Baubegleitung. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Der Seitenarm ist ein neu herzustellendes Gewässer auf der (in Fließrichtung) rechten Seite der Iller auf einer Länge von ca. 3 km (Flusskilometer 24,5–27,5) auf Markungen Altenstadt und Illertissen, somit vollständig im Freistaat Bayern. Er beginnt ca. 1,4 km nördlich der Brücke der K7594 und endet ca. 0,8 km südlich der Brücke der S2018 über die Iller. Der Bereich wird auf der Ostseite eingegrenzt durch den Illerkanal und das daneben vorhandene Wegesystem. Der Regelabfluss im Seitengewässer soll 2 m³/s betragen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71313000 Umwelttechnische Beratung
71313400 Umweltfolgenabschätzung im Bau
71313420 Umweltnormen für den Bau
71313430 Analyse der Umweltindikatoren im Bau
71313440 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau
90712400 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen
90713000 Beratung in Umweltfragen
90721100 Landschaftsschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Hauptort der Ausführung:

Dienstsitz RP Tübingen in Riedlingen.

Dienstsitz WWA Kempten in Kempten.

Bauort auf den Markungen Altenstadt und Illertissen.

Länge des Abschnitts an der Iller ca. 3 km. Flußkilometer 24,5-27,5

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Seitenarm ist ein neu herzustellendes Gewässer auf der (in Fließrichtung) rechten Seite der Iller auf einer Länge von ca. 3 km (Flußkilometer 24,5–27,5) auf den Markungen Altenstadt und Illertissen, somit vollständig im Freistaat Bayern. Er beginnt ca. 1,4 km nördlich der Brücke der K7594 (Oberbalzheimer Straße) und endet ca. 0,8 km südlich der Brücke der S2018 über die Iller. Der Bereich wird auf der Ostseite eingegrenzt durch den Illerkanal und das daneben vorhandene Wegesystem. Der Regelabfluss im Seitengewässer soll 2 m³/s betragen. Die Eingriffsfläche beträgt voraussichtlich ca. 20 ha.

Am Beginn ist ein Einlassbauwerk vorgesehen, welches die Wassermenge aus der Iller im Seitenarm drosselt, um stärkere Erosionserscheinungen zu verhindern. Am Ende ist ein Auslassbauwerk vorgesehen, welches die Wassermenge drosselt, die zurück in die Iller fließt, um insbesondere nach Hochwasserereignisse stärkere Erosionserscheinungen zu verhindern. Im Rahmen des Ingenieurbiologischen Gutachten Iller wurde ein Vorentwurfskonzept erstellt in welchem alle wesentlichen Bestandteile aufgezeigt sind.

Die Untere Iller befindet sich nach Wasserrahmenrichtlinie in einem mäßigen bis unbefriedigenden Zustand. Das Ziel des Gemeinschaftsprojektes „Agile Iller“ des Landes Baden-Württemberg und des Freistaats Bayern ist es, die Durchgängigkeit wiederherzustellen, die Seitengewässer anzubinden und Lebensräume in den Talauen zu schaffen. Dazu sollen die Auen zurück in die Flusslandschaft integriert und ihre Entwicklung gefördert werden. Die Gewässerstrukturen sollen verbessert und die Uferbereiche neugestaltet werden. Es gilt den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential wieder zu erreichen.

Eine Teilmaßnahme des Gesamtprojekts „Agile Iller“ ist der Neubau dieses Seitenarms.

Für die Beantragung der Planfeststellungsunterlagen ist im Rahmen der Umweltplanung die Erstellung der notwendigen Unterlagen für eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-Vorprüfung), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) § 26 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen. Entsprechende Grundlagenkartierungen liegen bereits vor.

Im Zuge der Bauausführung ist die ökologische Baubegleitung zu erbringen.

Zeitplan: Vergabe der Planungsleistungen der Umweltplanung Mitte 2022 (die Objektplanung wird parallel vergeben). / Fertigstellung der Antragsunterlagen für die Planfeststellung bis Ende 2024 / Erstellung der Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Mitte 2026 / Ausschreibung der Baumaßnahmen im Winter 2026-2027 / Baubeginn 2027 / Fertigstellung bis Ende 2028.

Der Kostenrahmen für die Gesamtkosten des Projekts wird von der ausschreibenden Stelle mit 6,3 Mio. € angenommen.

Weitere Informationen zum Gesamtprojekt Agile Iller: https://www.agile-iller.de/

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/07/2022
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers, aus den folgenden Bereichen:

1) Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-Vorprüfung)

Anteil an Gesamtwertung: 15 %

2) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Anteil an Gesamtwertung: 20 %

3) Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) § 26 HOAI

Anteil an Gesamtwertung: 30 %

4) Ökologische Baubegleitung

Anteil an Gesamtwertung: 15 %

5) Bewertung über den Umfang erbrachter Leistungen

Anteil an Gesamtwertung: 20 %

Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:

Die Fertigstellung der abgefragten Teilleistung war in den vergangenen 5 Jahren. Als erbrachte Leistung bei der Bauüberwachung wird ein Projekt anerkannt, bei dem 90 % der abgefragten Leistung erbracht sind.

Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.

Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-) Leistung vorgesehen sind.

Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.

Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen z. B. 0 und 5, bei Ja/Nein-Fragen mit 0 oder 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:

Bei Fragen mit 5 Punkten:

- 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt, entspricht den Anforderungen aus dem ausgeschriebenen Projekt

- 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich gut erfüllt

- 1 Punkt: Kriterium erfüllt

- 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Bei Ja/Nein-Fragen:

- 1 Punkt: Kriterium erfüllt

- 0 Punkte Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium

Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen nachvollzogen werden.

Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Dabei wird das Mindestkriterium eingeführt, dass ein Bewerber bei der Bewertung der Eignung mindestens 50 Punkte erreichen muss, ansonsten wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das ausgeschriebene Projekt ist ein Teil des Gesamtprojektes „Agile Iller“. Dieses wird vom Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern gemeinsam durchgeführt.

Federführend für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens ist das Regierungspräsidium Tübingen / Dienstsitz Riedlingen.

Weitere Informationen zum Gesamtprojekt Agile Iller: https://www.agile-iller.de/

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person, welche den Antrag / die Erklärungen abgibt, muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.

B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis F sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.

A) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.

B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine gemeinschaftliche Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.

Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.

Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Im Fall einer Beauftragung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.

C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.

D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.

E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.

F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, nachdem die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. € bei Personenschäden / 0,5 Mio. € für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.

Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.

A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags

B) Nachweis der fachlichen Eignung über die fachliche Bewertung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:

1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Umweltplanung (UVP-Vorprüfung, saP, LBP) und ökologische Baubegleitung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.

B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2021).

C) Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB (Boorberg Verlag 03/2021).

D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Aktueller Stand vom 02.11.2020).

E) Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 252-670329
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/02/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 18/03/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen und zentral beantwortet. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Fragen werden mit den zugehörigen Antworten (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt und an die registrierten Interessenten versandt. Nicht registrierte Interessenten haben sich selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.

Alle Fragen müssen bis spätestens Donnerstag, 17.02.2022 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Montag, 21.02.2022 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.

B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird.

C) Alle notwendigen Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.

D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und dieses mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.

Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;

E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“: Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.

F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;

H) Die Antragsunterlagen sind digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.

I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert (In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags).

J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.

K) Die bisherigen Planungen des Ingenieurbauwerks wurden von der Bietergemeinschaft SJE – Ecohydraulic Engineering GmbH, Viereichenweg 12, 70569 Stuttgart - Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner GbR, Sigmaringer Straße 49, 70567 Stuttgart – flussbau iC GesmbH, Schönbrunner Str. 297, A-1120 Wien – Büro für Gewässerökologie Mürle und Ortlepp, Mühlweg 17, 75223 Öschelbronn – I AM HYDRO GmbH, Märtishofweg 2, 78112 St. Georgen erbracht.

Alle dabei erarbeiteten Unterlagen werden bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Dadurch werden die Vorkenntnisse ausgeglichen. Die BiGe , bzw. Teilnehmer der BiGe werden nicht vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und werden ggf. wie jeder andere Bewerber / Bieter behandelt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:

„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).

4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.

5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.

6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/01/2022

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