Tierhaltungsausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-104
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/beschaffung/
Abschnitt II: Gegenstand
Tierhaltungsausstattung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim führt im Institutsgebäude NWZ II (Naturwissenschaftliches Zentrum II) Pfaffenwaldring 57 (Biologie) im Universitätsbereich Stuttgart-Vaihingen eine Sanierung von Laborflächen für eine Neuberufung für das Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme (IBBS) durch.
Im Anschluss an die Sanierungsarbeiten wird im laufenden Betrieb des Gebäudes die Tierhaltungsausstattung für die Abteilung eingebaut.
Vorgesehene Fertigstellung Sanierungsarbeiten: Januar 2022
Erstellung Werk- und Montageplanung: November 2021
Lieferung Tierhaltungsausstattung: 6 Wochen nach Aufforderung durch den AG, jedoch frühestens 31.01.2022
Gegenstand des Leistungsverzeichnis:
Tierhaltungsausstattung im Gebäude NWZ II an der Universität Stuttgart.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus vier Losen, für die separat geboten werden kann.
Das Los 1 umfasst eine Umsetzstation S2
Das Los 2 umfasst eine Umsetzstation
Das Los 3 umfasst Edelstahl-Rollwägen und -tische (Logistik)
Das Los 4 umfasst Luftstromschränke zur Haltung von Mäusen und Ratten
Umsetzstation S2
Universität Stuttgart, Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme Pfaffenwaldring 57 70569 Stuttgart
Umsetzstation S2 nähere Angaben hierzu finden Sie im Leistungsverzeichnis 21-204
Die Umsetzstation wird in den Tierhaltungsräumen mit Luftstromschrankhaltung aufgestellt. Das anzubietende Gerät wird für das Umsetzen der Tiere vorgesehen. Entsprechend ist die Frontschieberöffnung / Eingriffshöhe so zu bemessen, dass komplett
zusammengebaute Käfig eingebracht werden können.
Die in diesem LV anzubietende Umsetzstation (ein- oder beidseitig bedienbar, höhenverstellbar, mobil) ist für das Umsetzen in Käfigtypen II Long und IV vorgesehen. Als Beleuchtungsmittel sind LEDs vorzusehen, auch wenn dies im Einzelteiltext nicht explizit
gefordert wird. Diese müssen den Arbeitsbereich gleichmäßig ausleuchten. Das Gerät wird über das mitzuliefernde Kabel an Steckdosen angeschlossen. Die gesamte Ausstattung ist begasbar mit Wasserstoffperoxid sowie beständig gegenüber üblichen Desinfektions- und Reinigungsmittel auszuführen.
Im Tierhaltungsbereich des Gebäudes NWZ II ist mit Türen mit lichter Höhe von ca. 205 cm ausgestattet. Die vorgesehene Umsetzstation muss ohne Demontageaufwand durch diese Türen geschoben werden können.
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Sofern vorliegend im Leistungsverzeichnis von § 11 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) abweichende Regelungen zur Laufzeit der Gewährleistung getroffen werden, gehen diese als speziellere Regelungen den AGB der Universität Stuttgart vor.
Umsetzstation
Universität Stuttgart, Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme Pfaffenwaldring 57 70569 Stuttgart
Umsetzstation, nähere Angaben hierzu finden Sie im Anhang 2 - Leistungsverzeichnis 21-104
Die Umsetzstation wird in den Tierhaltungsräumen mit IVC-Käfighaltung aufgestellt. Das anzubietende Gerät wird für das Umsetzen der Tiere vorgesehen. Entsprechend ist die Frontschieberöffnung / Eingriffshöhe so zu bemessen, dass komplett
zusammengebaute Käfig eingebracht werden können.
Die in diesem LV anzubietende Umsetzstation (beidseitig bedienbar, höhenverstellbar, mobil) ist für das Umsetzen in Käfigtypen II Long und IV vorgesehen.
Als Beleuchtungsmittel sind LEDs vorzusehen, auch wenn dies im Einzelteiltext nicht explizit gefordert wird. Diese müssen den Arbeitsbereich gleichmäßig ausleuchten. Das Gerät wird über einen Kabelroller an einer Steckdose angeschlossen.
Die gesamte Ausstattung ist begasbar mit Wasserstoffperoxid sowie beständig gegenüber üblichen Desinfektions- und Reinigungsmittel auszuführen.
Die Tierhaltungsräume im Dachcontainer des Gebäudes NWZ II sind mit Türen mit lichter Höhe von ca. 194 cm ausgestattet. Die vorgesehenen Umsetzstation muss ohne Demontageaufwand durch diese Türen geschoben werden können.
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Sofern vorliegend im Leistungsverzeichnis von § 11 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) abweichende Regelungen zur Laufzeit der Gewährleistung getroffen werden, gehen diese als speziellere Regelungen den AGB der Universität Stuttgart vor.
Edelstahl-Rollwägen und -tische (Logistik)
Universität Stuttgart, Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme Pfaffenwaldring 57 70569 Stuttgart
Edelstahl-Rollwägen und -tische (Logistik), nähere Angaben hierzu finden Sie im Anhang 2 - Leistungsverzeichnis 21-104
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Luftstromschränke zur Haltung von Mäusen und Ratten
Universität Stuttgart, Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme Pfaffenwaldring 57 70569 Stuttgart
Luftstromschränke zur Haltung von Mäusen und Ratte, nähere Angaben hierzu finden Sie im Anhang 2 - Leistungsverzeichnis 21-104
Die in diesem LV anzubietende Luftstromschränke sind für die Haltung von Mäusen und Ratten in Käfigtypen II Long und IV vorgesehen.
Im Tierhaltungsbereich des Gebäudes NWZ II ist teilweise mit Türen mit lichter Höhe von ca. 194 cm ausgestattet. Die vorgesehenen Luftstromschränke müssen ohne Demontageaufwand durch
diese Türen geschoben werden können.
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Sofern vorliegend im Leistungsverzeichnis von § 11 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) abweichende Regelungen zur Laufzeit der Gewährleistung getroffen werden, gehen diese als speziellere Regelungen den AGB der Universität Stuttgart vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzstation S2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fernwald
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 35463
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzstation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenpreißenberg
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 82393
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Edelstahl- Rollwägen und -tische (Logistik)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 44579
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftstromschränke zur Haltung von Mäusen und Ratten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 44579
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Sofern vorliegend im Leistungsverzeichnis von § 11 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) abweichende Regelungen zur Laufzeit der Gewährleistung getroffen werden, gehen diese als speziellere Regelungen den AGB der Universität Stuttgart vor.
Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels Sicherheitsleistung, z.B. durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELRZRP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/beschaffung/index.html