Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Brennstoffzellenantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 33/21/76.7
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de/abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Brennstoffzellenantrieb
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Brennstoffzellenantrieb
Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
Käfertaler Str. 269-271
68167 Mannheim
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb und Serviceleistungen für die Dauer von 36 Monaten
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (Formblatt 124 LD) mit Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
Alternativ kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis vorgelegt werden.
Auf Verlangen vorzulegende Nachweise:
— aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbare Urkunde (max. 3 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Einreichung der Angebote)
Bei Einsatz von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern sind auch für diese Unternehmen die genannten Nachweise vorzulegen.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (Formblatt 124 LD) mit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Alternativ kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis vorgelegt werden.
Auf Verlangen vorzulegende Nachweise:
Bei Einsatz von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern sind auch für diese Unternehmen die genannten Nachweise vorzulegen.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (Formblatt 124 LD) mit Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Alternativ kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis vorgelegt werden.
Auf Verlangen vorzulegende Nachweise:
— mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, mit Angabe des Lieferzeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Bei Einsatz von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern sind auch für diese Unternehmen die genannten Nachweise vorzulegen.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise:
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt "Erklärung zur Beschaffung von Waren, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erstellt wurden")
Auf Verlangen vorzulegende Nachweise:
- Eigenerklärung zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Kundendienstwerkstatt
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236)
Bei Einsatz von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern sind auch für diese Unternehmen die genannten Nachweise vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltendgemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland