Rahmenvereinbarung zur Erneuerung von Lichtschaltpulten für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 15/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Erneuerung von Lichtschaltpulten für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Seit mehr als 20 Jahren setzen die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der ARD und auch der Südwestrundfunk (SWR) überwiegend spezielle Lichtschaltpulte zur Steuerung ihrer Beleuchtungstechnik ein (Hersteller: MA Lighting Technology GmbH Typ: Grand MA). Das Produktportfolio aus der Reihe „Grand MA 2“ wurde seitens des Herstellers auf eine hardware- und software-software-technisch neue Generation „Grand MA 3" umgestellt. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant den Abschluss einer „Rahmenvereinbarung zur Erneuerung von Lichtschaltpulten für die Landesrundfunkanstalten der ARD“. Im Zuge dieser Erneuerung, d.h. der Lieferung und Konfiguration von Lichtschaltpulten und zugehörigen Funktionskomponenten, soll eine Standardisierung und Vereinheitlichung der eingesetzten Lichtschaltpulte vorgenommen werden. Bei diesem Erneuerungsprozess sollen Lichtschaltpulte der vorherigen Generation noch so lange im Einsatz bleiben, bis auch sie das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben.
Baden-Baden und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Verfahrensunterlagen, Kapitel 3.4.3 Bezugsberechtigte sowie Vertragsunterlagen, Kapitel 2.5 Abrufe durch Bezugsberechtigte
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Erneuerung von Lichtschaltpulten abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.4.3 der Vergabeunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
-Deutsche Welle (DW)
-Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für eine Laufzeit von 48 Monaten abgeschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 18.04.2022. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
-Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erneuerung von Lichtschaltpulten
-Ein Kick-Off-Meeting (gemeinsames Abstimmungsgespräch) per Videokonferenz (ca. 1 h) jeweils bilateral mit dem Auftraggeber und jedem Bezugsberechtigten
Zu den optionalen Leistungen zählen:
-Unterstützung vor Ort durch einen sachkundigen Spezialisten
-Schulung von Betriebspersonal online
-Schulung von Betriebspersonal beim Auftraggeber oder Bezugsberechtigten vor Ort
-Schulung von Betriebspersonal beim Auftragnehmer
Die geplanten Abnahmemengen und die Höchst-Abnahmemengen für Lichtschaltpulte und zugehörige Funktionskomponenten beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren und sind in den Vertragsunterlagen unter Kapitel 2.4 im Detail aufgeführt:
-geplante Abnahmemenge für die Gesamtheit der Lichtschaltpulte und zugehörige Funktionskomponenten: 124
-Höchst-Abnahmemenge für die Gesamtheit der Lichtschaltpulte und zugehörige Funktionskomponenten: 185
-Unterstützung vor Ort durch einen sachkundigen Spezialisten
-Schulung von Betriebspersonal online
-Schulung von Betriebspersonal beim Auftraggeber oder Bezugsberechtigten vor Ort
-Schulung von Betriebspersonal beim Auftragnehmer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
-Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen
nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.2 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
3 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
6 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
9 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.3 - Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität
4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
6 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
8 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer
gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
-Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen
nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 -Ein in den vergangenen drei Jahren begonnenes Referenzprojekt (eignungsbezogen) bezogen auf die Lieferung und Instandhaltung von Lichtschaltpulten in vergleichbarer Art und Größe. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
A4.2-Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferung und Instandhaltung von Lichtschaltpulten.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
B4.1-Bewertung des in den vergangenen drei Jahren begonnenen Referenzprojekts (eignungsbezogen) bezogen auf die Lieferung und Instandhaltung von Lichtschaltpulten in vergleichbarer Art und Größe.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, gelieferte Produkte mit Stückzahlen, geografische Verteilung der Lieferleistungen sowie Instandhaltungsleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
12 Punkte-Niedriger Zielerfüllungsgrad:Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
24 Punkte-Mittlerer Zielerfüllungsgrad:Die Referenz kommt in zwei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
36 Punkte-Hoher Zielerfüllungsgrad:Die Referenz kommt in drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
48 Punkte-Sehr hoher Zielerfüllungsgrad:Die Referenz kommt in allen vier Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe
B4.2 -Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferung und Instandhaltung von Lichtschaltpulten.
8 Punkte -Geringer Zielerfüllungsgrad:QM befriedigend umgesetzt
16 Punkte -Mittlerer Zielerfüllungsgrad:QM gut ein- und umgesetzt
24 Punkte -Hoher Zielerfüllungsgrad:QM sehr gut ein- und umgesetzt
32 Punkte -Sehr hoher Zielerfüllungsgrad:QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung" vorzulegen.
A4.1 - Ein in den vergangenen drei Jahren begonnenes Referenzprojekt (eignungsbezogen) bezogen auf die Lieferung und Instandhaltung von Lichtschaltpulten in vergleichbarer Art und Größe. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
A4.2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferung und Instandhaltung von Lichtschaltpulten.
Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 80 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-
beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) mehr als 62 Eignungspunkte erreicht hat.
-Regelungen des Tariftreue-und Mindestlohngesetzes für öffentl.Aufträge in BW (LTMG)
-Vertragsunterlagen gem. Kap. 3.1Verpflichtung auf Vertraulichkeit ff
-Der Bieter/jeder Nachunternehmer/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 3 Abs.1 LTMG (Tariftreuepflicht) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts entsprechend den Vorgaben des LTMG nur dann nicht abgegeben werden muss, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentl.Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Entsprechendes gilt, sofern der Bieter beabsichtigt, den öffentl.Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von von Arbeitnehmern auszuführen die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2
GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]