Lieferung von Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmitteln
Die Lieferung von Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmitteln, inklusive der Gestellung einer fabrikneuen, ungebrauchten Dosieranlage, für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 670 69120 Heidelberg
Die Lieferung von Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmitteln, inklusive der Gestellung einer fabrikneuen, ungebrauchten Dosieranlage, für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Folgende Eigenerklärung:
"Wir erklären,
dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden"
"Wir erklären, dass wir gemäß EU-Verordnung EG 881-2002 und 2580-2001 keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen unterstützen oder mit ihnen Geschäftsverbindungen pflegen, sofern wir nicht im Einzelfall dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wir distanzieren uns von Einrichtungen und Personen, die gegenentsprechende Richtlinien verstoßen."
Folgende Eigenerklärungen:
"Wir erklären,
- dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet,
- dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen."
- Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die die nachfolgenden Unterlagen vorweisen können:
a. EG-Sicherheitsdatenblätter gem. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ("REACH") von allen angebotenen Produkten
b. Betriebsanweisungen gem. § 14 GefStoffV und TRGS 555
c. Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagementsystems beim Hersteller des angebotenen Produkts gem. DIN EN ISO 9001
d. Nachweis der Umweltverträglichkeit der angebotenen Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmittel durch ein entsprechendes Gutachten/Zertifikat wie DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar. Die angebotenen Wasch- und Waschhilfsmittel müssen phosphat- und phosphonatfrei sein.
e. Nachweis der RKI-Listungseintragung der angebotenen Produkte in Form eines entsprechenden Auszugs der aktuellen RKI-Liste (s. Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung)
Jeder Bieter hat vor Angebotsabgabe einen Begehungstermin in der Wäscherei des Auftraggebers wahrzunehmen, um sich über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Eine Begehung ist Voraussetzung für eine Angebotsabgabe. Die Begehungstermine sind für die Kalenderwochen 6/2022 und 7/2022 angedacht. Die konkreten Begehungstermine sind durch den Bieter mit dem Wäschereileiter zu vereinbaren. Ein Nachweis der Teilnahme am Begehungstermin in freier Form ist dem Angebot beizulegen.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit im Bereich Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmittel nachweisen können. Dazu ist die Vorlage von Referenzen von mindestens drei Wäschereien mit einer Tagesleistung von jeweils mind. 15 Tonnen Wäsche notwendig, die vom Bieter innerhalb der letzten 5 Jahre mit Produkten entsprechend vorliegender Leistungsbeschreibung beliefert wurden und die für Gesundheitseinrichtungen waschen. Anlage 5 der Vergabeunterlagen (Vorlage Referenzbestätigung) ist je Referenz zu verwenden und vollständig ausgefüllt abzugeben.
Angebot von kostenlosen Schulungsprogrammen
Optional: Zertifikat für Nachhaltigkeit für das angebotene Waschmittel und Waschverfahren (z. B. EU-Ecolabel oder vergleichbar) zur Bewertung des Faktors "Nachhaltigkeit"
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit im Bereich Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmittel nachweisen können. Dazu ist die Vorlage von Referenzen von mindestens drei Wäschereien mit einer Tagesleistung von jeweils mind. 15 Tonnen Wäsche notwendig, die vom Bieter innerhalb der letzten 5 Jahre mit Produkten entsprechend vorliegender Leistungsbeschreibung beliefert wurden und die für Gesundheitseinrichtungen waschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 670, 69120 Heidelberg
mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYSK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.