Rahmenvereinbarung: „Weiterentwicklung der Portale service-bw und Amt24“ Referenznummer der Bekanntmachung: Az. Baden-Württemberg: IM5-0144.5-229; Az. Sachsen: SK.42-0454/25/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: „Weiterentwicklung der Portale service-bw und Amt24“
Dieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, einen Auftragnehmer („AN“) zu finden, der für die Auftraggeber auf Basis einer Rahmenvereinbarung („RV“) die Weiterentwicklung der Portale service-bw und Amt24 vornimmt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen arbeiten gemeinsam an der Digitalisierung ihrer Verwaltungen. Die in den jeweiligen Ländern betriebenen Portale „Service-BW“ und „Amt24“ sind die jeweiligen Landes-Verwaltungsportale nach § 2 Abs. 2 OZG. Die Portale fungieren auch als Dienstleistungsportale nach § 15 EGovG BW bzw. § 11a Abs. 1 SächsEGovG für die u.a. von der Single-Digital-Gateway-Verordnung, der EU Dienstleistungs-Richtlinie und dem Onlinezugangsgesetz (OZG) erfassten elektronischen Verfahren und bilden die Plattform für deren elektronische Abwicklung. Weiterhin sind sie die Basis für das Wissensmanagement der Service-Center der einheitlichen Behördennummer 115.
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Die beiden Portale haben eine identische Code-Basis, bestehend aus Front- und Backend (im Folgenden „Portal“). Der technische Betrieb ist unterschiedlich organisiert.
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Das Portal ist seit über 15 Jahren in Betrieb. Seit dessen Start haben sich die gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen teilweise deutlich verändert. Diesen Veränderungen wurde durch die Modernisierung und Weiterentwicklung des Portals bisher Rechnung getragen; sie sind auch weiterhin bei der Modernisierung und Weiterentwicklung des Portals zu berücksichtigen.
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Dazu ist eine aktive Begleitung und Beobachtung der politischen und technischen Entwicklungen im Umfeld des IT-Planungsrates, der Umsetzungsorganisation für den IT-Planungsrat Föderale IT-Kooperation (FITKO) und weiterer Gremien durch den Auftragnehmer zwingend erforderlich.
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Besonders die voranschreitende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der SDG-VO erfordert umfangreiche Anpassungen und eine Neuausrichtung des Portals. In Abhängigkeit von den zu digitalisierenden Onlinediensten erfolgte auch eine strukturelle Änderung der Architektur vom vollintegrierten System hin zu Micro-Services, die es zukunftsfähig im Sinne der Cloudfähigkeit weiterzuentwickeln gilt.
Darüber hinaus werden die Anforderungen im Rahmen der Registermodernisierung und damit verbunden des once-only-Prinzips die Weiterentwicklungsarbeiten in den nächsten Jahren deutlich dominieren.
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Das Portal wird fortlaufend entsprechender Anforderungen und Neuerungen weiterentwickelt, modernisiert und gepflegt. Der Rahmenvertrag für die Softwareweiterentwicklung, Pflege und Wartung des Portals läuft zum 31.12.2022 aus.
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Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer („AN“) zu finden, der für die Auftraggeber auf Basis einer Rahmenvereinbarung („RV“) die Weiterentwicklung des Portals vornimmt. Der EVB-IT-Servicevertrag ist als Anlage 10 Teil der Vergabeunterlagen.
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Der OZG-Hub ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
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Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
siehe Ziffer II.2.11)
Sofern mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Unternehmensreferenzen (EK-08-A/B – EK-10-A/B) insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die 5 Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der fünftbeste Bewerber, so werden diese mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d.h. neben den besten 5 Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Sofern weniger als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
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Auswahlkriterien:
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A) Referenzen für den Bereich Entwicklung von E-Government-Anwendungen (EK-08-A/B) :
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Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:
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1 Punkt, wenn der AG ein öAG (im Sinne des §99 GWB) war.
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2 Punkte, wenn das Projekt agil nach Scrum durchgeführt wurde.
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2 Punkte, wenn die Anwendung ein Redaktionssystem umfasst hat.
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3 Punkte, wenn die Anwendung eine Prozessplattform umfasst hat.
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1 Punkt, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 200 PT bis 500 PT, bzw. 2 Punkte, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 500 PT betrug.
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3 Punkte bei Einsatz einer Microservicearchitektur.
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3 Punkte bei Einsatz von Containern.
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1 Punkt: bei Nutzung von Jira und Confluence.
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1 Punkt: bei Nutzung von Ansible.
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1 Punkt bei Nutzung von ELK (Elasticsearch, Logstash, Kibana)
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1 Punkt: bei Implementierung von REST Schnittstellen
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1 Punkt: bei Implementierung von SOAP Schnittstellen
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1 Punkt: bei Implementierung einer XZuFi-Schnittstelle
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Die Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit zwei Referenzprojekten sind also maximal 44 Punkte erzielbar.
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B) Referenzen für den Bereich Identity Management (EK-09-A/B):
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Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:
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2 Punkte für die Implementierung eines zusätzlichen Postfaches gem. § 2, Abs 7 Satz 1 und 2 OZG
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3 Punkte für die Implementierung einer nutzer-individuellen Verschlüsselung der Nutzerkonten und Postfächer
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2 Punkte für die Umsetzung von Mehrbenutzerkonten
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1 Punkt für Umsetzung einer Schnittstelle zum elektronischen Rechtsverkehr
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1 Punkt für Shibboleth Service Provider
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1 Punkt für Shibboleth Identity Provider
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3 Punkte für eine Anbindung an das föderierte Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten
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1 Punkt, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 200 PT bis 500 PT, bzw. 2 Punkte, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 500 PT betrug.
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Die Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit diesem Referenzprojekt sind also maximal 15 Punkte erzielbar.
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C) Referenzen für den Bereich Entwicklung einer WEB-Anwendung mit einer benutzerorientierten Oberfläche (EK-10-A/B):
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Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:
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1 Punkt für die Durchführung von Nutzertests
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3 Punkte für die Durchführung von Barrierefreiheitstests
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2 Punkte für die Umsetzung ergonomischer Anforderungen gemäß ISO 9241
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3 Punkte für ein „responsive WEB-Design“ (zur Unterstützung verschiedenartiger Typen von Endgeräten)
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1 Punkt für die Umsetzung unter Einsatz der Bibliothek REACT
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2 Punkte für regelmäßige und ständige Durchführung automatisierter Tests
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1 Punkt, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 200 PT bis 500 PT betrug, bzw. 2 Punkte, wenn das Softwareentwicklungs-Volumen mehr als 500 PT betrug.
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Die Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit zwei Referenzprojekten sind maximal 28 Punkte erzielbar.
Die Basis-Vertragslaufzeit (Mindestvertragsdauer) beträgt drei Jahre (36 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
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Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Aus der RV kann insgesamt höchstens ein Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR (netto) über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A):
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Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Bewerbungsbedingungen).
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B) KMU-Erklärung (EK-02-A):
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Der Bewerber hat Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]) unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „KMU-Erklärung“ vorzunehmen. Die Erklärung ist von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
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C) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (EK-03-A)::
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Der Bewerber hat die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) Baden-Württemberg unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“ abzugeben. Die Erklärung ist von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
A) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A):
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Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert).
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Der Bewerber muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass :
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er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt;
zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen;
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oder
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eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann;
zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
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B) Umsatzdarstellung (EK-05-A – EK-06-A)
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Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Software – und Plattformentwicklung und Pflege“ (EK-06-A) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 – 2021) in Euro netto abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine ab-schließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
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Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Umsatzdarstellung“ zu tätigen.
Mindestanforderung an die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A):
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Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert).
A) Technische Fachkräfte (EK-07-A):
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Um sicherzustellen, dass der Bewerber über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zu den ihm zur Verfügung stehenden technischen Fachkräften in den nachfolgenden Bereichen machen.
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1) Datenbank
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Der AG fordert vom AN technische Fachkräfte, die einen sicheren Umgang mit den im Projekt eingesetzten Datenbanken gewährleisten.
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2) Barrierefreiheit und UX/UI Design
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Der AG fordert vom AN technische Fachkräfte, die Erfahrung im UI/ UX Design und der Umsetzung von Anforderungen an die Ergonomie und Barrierefreiheit haben. Dazu gehört die Durchführung von Barrierefreiheitstests mit gängigen Anwendungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit wie bspw. Bildschirmlupe, Kontrastmesser, Vorleseassistent.
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3) Test-Team
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Der AG erwartet vom AN ein Testteam, bestehend aus Test-Manager, Test-Analysten und Testern, die dafür sorgen, dass die entwickelte Software intensiv getestet und qualitätsgesichert wird, bevor sie dem AG übergeben wird.
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4) Entwicklungsteam
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Der AN sichert dem AG zu, über mindestens die angegebene Anzahl von technischen Fachkräften zu verfügen, die mit den im Projekt eingesetzten Entwicklungswerkzeugen gem. Leistungsbeschreibung vertraut sind.
B) Unternehmensreferenzen (EK-08-A/B – EK-10-A/B)
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt, welche durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen nachzuweisen sind. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
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Für jedes der Referenzprojekte ist das entsprechende Template-Unternehmensreferenzen (Anlage 5a) zu verwenden.
Der AG behält sich vor, die angegebenen Referenzen auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sofern Angaben des Bewerbers vom AG nicht bestätigt werden sollten, behält sich der AG vor, den Bewerber vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB auszuschließen.
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Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jedoch jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird (Ausschlusskriterium)):
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- Eine (1) Referenz für den Bereich Entwicklung von E-Government-Anwendungen (EK-08-A/B).
- Eine (1) Referenz für den Bereich Identity Management (EK-09-A/B).
- Eine (1) Referenz für den Bereich Entwicklung einer WEB-Anwendung mit einer benutzerorientierten Oberfläche (EK-10-A/B).
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Eine Referenz kann grundsätzlich als Nachweis für mehrere Eignungskriterien herangezogen werden.
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Die Anforderungen an die einzureichenden Referenzen werden im Folgenden unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" beschrieben.
A) Mindestanforderung an die Technische Fachkräfte (EK-07-A):
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1) Datenbank
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- Datenbank-Spezialist mit Kenntnis im Bereich Maria DB (Mindestanzahl: 2 Personen)
- Datenbank-Spezialist mit Kenntnis im Bereich MySQL (Mindestanzahl: 2 Personen)
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2) Barrierefreiheit und UX/UI Design
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Barrierefreiheits- und UX/UI Spezialist (Mindestanzahl: 1 Person)
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3) Test-Team
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-Test-Manager (Mindestanzahl: 1 Person)
-Test-Analysten (Mindestanzahl: 2 Personen)
-Tester (Mindestanzahl: 5 Personen)
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4) Entwicklungsteam
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Entwickler (Mindestanzahl: 20 Personen)
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B) Unternehmensreferenzen (EK-08-A/B – EK-10-A/B)
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1) Referenzen für den Bereich Entwicklung von E-Government-Anwendungen (EK-08-A/B)
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Der Bewerber hat mindestens eine komplexe E-Government-Anwendung im Sinne einer Individualentwicklung entwickelt bzw. weiterentwickelt (Ausschlusskriterium).
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Eine Referenz ist gültig, wenn
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- es sich um einschlägige Leistungen im Bereich E-Government handelt die innerhalb der letzten 5 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) erbracht wurden und
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- die geleisteten Entwicklungsarbeiten ein Volumen von mindestens 200 PT hatten, und
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- sich die Software im produktiven Einsatz befindet.
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2) Referenzen für den Bereich Identity Management (EK-09-A/B)
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Der Bewerber hat eine Anwendung entwickelt oder weiterentwickelt, bei der auch ein Identity-Management Gegenstand der Entwicklung war (Ausschlusskriterium).
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Eine Referenz ist gültig, wenn
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- es sich um einschlägige Leistungen handelt, die innerhalb der letzten 5 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) erbracht wurden und
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- es sich um einschlägige Leistungen im Bereich Identity Management im Sinne des § 2, Abs 5 Satz 1 OZG handelt und
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- der Entwicklungsumfang in Bezug auf das Identity Management ein Volumen von mindestens 200 PT hatte, und
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- sich die Software im produktiven Einsatz befindet.
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3) Referenzen für den Bereich Entwicklung einer WEB-Anwendung mit einer benutzerorientierten Oberfläche (EK-10-A/B).
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Der Bewerber hat eine Software entwickelt, bei der die Entwicklung einer WEB-Anwendung mit einer benutzerorientierten Oberfläche Gegenstand der beauftragten Entwicklung war (Ausschlusskriterium).
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Eine Referenz ist gültig, wenn
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- es sich um einschlägige Leistungen handelt die innerhalb der letzten 5 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) er-bracht wurden und
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- es sich um einschlägige Leistungen im Bereich der Entwicklung einer komplexen WEB-Anwendung handelt und
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- der Entwicklungsumfang ein Volumen von mindestens 200 PT hatte, und
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- sich die Software im produktiven Einsatz befindet.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgende Ausführungsbedingungen, die als jeweils X-Kriterium bezeichnet sind (XK-##-A) und Ausschlusskriterien darstellen:
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A) Besondere Bedingung für die Auftragsausführung „No Spy“ (XK-01-A) gemäß Anlage 6
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B) Besondere Bedingung für die Auftragsausführung „IT-Grundschutz“ (XK-02-A) gemäß Anlage 6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
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Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
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Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.