Betrieb, Wartung und Instandhaltung der städtischen Nahwärmeversorgungsanlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.biberach-riss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb, Wartung und Instandhaltung der städtischen Nahwärmeversorgungsanlagen
Der gegenständliche Auftrag umfasst den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der städtischen Nahwärmeversorgungsanlagen. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen (Teil B) und dem Vertrag inkl. Anlagen (Teil C).
Die Stadt errichtet derzeit (Nah-)Wärmeversorgungsanlagen in der Innenstadt von Biberach. An die Wärmeversorgungsanlagen sollen neben bestimmten öffentlichen Lie-genschaften (Gebäude der Stadt, des Landkreises und der Kreissparkasse) auch private Dritte angeschlossen werden. Hintergrund des Aufbaus der Wärmeversorgungsanlagen ist zum einen der Erneue-rungsbedarf in den bestehenden Heizzentralen der Stadt. Zum anderen möchte die Stadt einen Beitrag zur CO2-Reduzierung in der Innenstadt leisten. Der Aufbau der Wärmeversorgungsanlagen ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt umfasst den Ausbau der Energiezentrale Memelstraße und den Bau der Nahwärmeleitung von der Energiezentrale Memelstraße zur Heizzentrale der Gymnasien (Wieland- und Pestalozzigymnasium). Der erste Bauabschnitt muss zuschussbedingt bis zum 31.12.2022 fertiggestellt und durch die Stadt in Betrieb genommen werden. Der zweite Bauabschnitt wird im Jahr 2022 den Bereich vom Zeppelinring über die Sennhofgasse bis zur Schulstraße und dann 2023 den Bereich von den Gymnasien zum Zeppelinring umfassen und Ende 2023 in Betrieb gehen. Der dritte Bauabschnitt umfasst den Bau der Heizzentrale in der Breslaustraße und den Anschluss der Kreissparkasse. Der dritte Bauabschnitt soll Mitte 2025 in Betrieb gehen. Ein vierter Bauabschnitt, der die Erweiterung des Nahwärmenetzes von der Pfluggasse über die Ulmer-Tor-Straße bis zum Bismarckring umfasst, ist angedacht, sofern er auf-grund einer ausreichenden Zahl an Anschlussnehmern wirtschaftlich realisierbar ist. Sämtliche Wärmeversorgungsanlagen in den zuvor dargestellten Bauabschnitten werden von der Stadt erstellt und verbleiben in ihrem Eigentum. Der Betreiber der Wärmeversorgungsanlagen wird über die gegenständliche Ausschreibung bestimmt.
Der Vertrag verlängert sich, sofern er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt wird, um jeweils weitere fünf Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage T.5).
(2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 [sechs] Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(3) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(1) Vorlage der Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Bereich, der mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die 3 (drei) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage T.6).
(3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 (eine) Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr). Eine Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken mit den jeweiligen Deckungssummen ergeben oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen, ist ausreichend.
Aufstellung von mindestens einer Referenz über in den letzten 3 (drei) Jahren (2019, 2020 und 2021) ausgeführte Aufträge, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind, unter Benennung (a) der Auftragssumme, (b) des Leistungszeitraumes, (c) des Auftraggebers, (d) des Auftragsgegenstandes nebst Benennung von (e) Ansprechpartner(n) mit (f) Telefonnummer(n) und (g) E-Mail-Adresse(n) sowie (h) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten (Anlage T.7).
Hinweise:
Eine Referenz ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn ein (Nah-)Wärmenetz (einschließlich Erzeugungseinheit) mit mindestens 50 Anschlussnehmern betrieben, gewartet und instand gehalten wird.
Als Referenzen können alle Aufträge herangezogen werden, die im Laufe der letzten 3 (drei) Jahre (2019, 2020 und 2021) (Referenzzeitraum) begonnen, abgeschlossen oder sich in Ausführung befanden. Der Leistungszeitraum muss mindestens für ein Jahr in den Referenzzeitraum fallen.
Vorlage der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau-und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue-und Mindestlohngesetz, kurz LTMG) (Anlage T.8).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
(B) Der Teilnahmeantrag der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften besteht aus den ausgefüllten Teilnahmeunterlagen entsprechend den Anlagen T.0 - T.7.
(C) Der Teilnahmeantrag sowie die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichenden indikativen und verbindlichen Angebote sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ einzureichen und müssen mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (PDF, JPG oder ähnlich) eingereicht werden.
(D) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (Anlage T.1). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden;
(E) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. d. § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage T.2) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. d. § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D) entsprechend.
(F) Ein Bewerber /eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. d. § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage T.3) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV (gemäß Anlage T.4) jeweils von den benannten Dritten beizubringen.
(G) Es gilt das Landestariftreue-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die „Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg ist dem Teilnahmeantrag beizufügen (Anlage T.8).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.htm