Gebäudehülle
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudehülle
Das rechteckige, kompakte und weitgehend öffnungslose Gebäude ist aufgrund seiner Einstufung als kritische Infrastruktur als massive Stahlbetonkonstruktion geplant. Die Hanglage wird für die Einbindung des zweigeschossigen Gebäudes genutzt, sodass der Baukörper im Norden nur eingeschossig wahrnehmbar ist und die Erschließung somit ebenerdig im Obergeschoss erfolgt. Als Fassade ist eine doppelschalige Stahlbetonwand vorgesehen, die im Obergeschoss zusätzlich eine vorgehängte hinterlüftete Glattblechfassade erhält.
Im Außenbereich wird das Gebäude durch ein umlaufendes Perimeterschutzsystem umgrenzt. Außerhalb dieser Zone sind Stellplätze inkl. Zufahrt sowie Geländemodellierungen vorgesehen.
73061 Ebersbach-Bünzwangen (Flurstück 937) an der Albershäuser Straße
Das rechteckige, kompakte und weitgehend öffnungslose Gebäude ist aufgrund seiner Einstufung als kritische Infrastruktur als massive Stahlbetonkonstruktion geplant. Die Hanglage wird für die Einbindung des zweigeschossigen Gebäudes genutzt, sodass der Baukörper im Norden nur eingeschossig wahrnehmbar ist und die Erschließung somit ebenerdig im Obergeschoss erfolgt. Als Fassade ist eine doppelschalige Stahlbetonwand vorgesehen, die im Obergeschoss zusätzlich eine vorgehängte hinterlüftete Glattblechfassade erhält.
Im Außenbereich wird das Gebäude durch ein umlaufendes Perimeterschutzsystem umgrenzt. Außerhalb dieser Zone sind Stellplätze inkl. Zufahrt sowie Geländemodellierungen vorgesehen
Eignungskriterien (siehe Ausschreibungsunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintrag im Handelsregister (Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate ist beizufügen),
2. Nachweis der Eigentümerstruktur (Organigramm ist beizufügen),
3. Zusicherung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt und der Antragt auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde,
4. Erklärung über Zahlung von Steuern und Abgaben: Betriebshaftpflicht.
5. Zusicherung über die Einhaltung des deutschen Rechts,
6. Nachweis über den Umsatz mit Tätigkeiten in einem mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Bereich (Gewerk Gebäudehülle) der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 15 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach den GJ 2020, 2019, 2018).
7. Zusicherung das im Auftragsfalle alle projektrelevanten Mitarbeiter bis einschließlich Vorarbeiter der Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterziehen,
8. Zusicherung, dass Angebot, Schriftverkehr, Abwicklung und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache und verhandlungssicherem Deutsch erfolgen,
9. Nachweis über Qualitätsmanagementsystem, gegebenenfalls Eigenerklärung,
10. Zusicherung, dass die Arbeiten mit eigenem leitendem Personal, welches die deutsche Sprache fließend und verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrscht, durchgeführt werden. Verpflichtung, dass auch Subunternehmen dieses Kriterium mit mindestens einem Ansprechpartner erfüllt,
11. Zusicherung über die Einhaltung des Geschäftspartner Verhaltenskodex TransnetBW,
12. Zusicherung über die Einhaltung des HSE-Anforderungen der TransnetBW,
13. Es ist ein Nachweis vorzulegen in Form einer Referenzliste mit mindestens zwei durchgeführten Projekten nach den in Deutschland anerkannten Regeln der Technik oder vergleichbar ausländischen Regelungen, die max. fünf Jahre zurück liegen und
— ein Mindest-Auftragsvolumen von 1,5 Mio. EUR überstiegen haben und
— der AN als Teil-GU der gesamten Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Türen, Dachabdichtung) aufgetreten ist.
unter Angabe von: Projektbeschreibung, Durchführungszeitraum, Ort, Auftraggeber unter Nennung der Ansprechpersonen.
14. Nachweis der festangestellten Mitarbeiterzahl von mind. 30 Mitarbeiter im Bau Hauptgewerbe unterteilt in die Qualifikationen Bauleitung, Poliere und sonstige Mitarbeiter in den Geschäftsjahren 2020, 2019, 2018,
15. „Unfallhäufiggkeit (UH) Nachweis von weniger als 30 meldepflichtigen Arbeitsunfälle (mit mehr als 3 Kalenderausfalltagen) je 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden für die Jahre 2020, 2019, 2018.“
Die o. g. Unterlagen sind vollständig und entsprechend der beschriebenen Mindestanforderungen über den in Kapitel 1.1-1.3 fristgerecht (IV.2.2) einzureichen. Es sind die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden. Diese erhalten Sie über den Downloadlink. Falls erforderlich sind auch Eigenerklärung oder eigene Nachweise beizulegen.
Die Eignungskriterien müssen zum Stichtag gemäß IV.2.2 über den Uploadlink hochgeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen (soweit bei Angebotsabgabe bekannt) mit ihren Angeboten die nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg vorgesehenen Erklärungen abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen ist der Zugang zu den vollständigen Vergabeunterlagen beschränkt. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nach Unterzeichnung und Rücksendung einer Geheimhaltungsvereinbarung zugänglich gemacht. Die Geheimhaltungsvereinbarung und weitere Einzelheiten der Vorgehensweise sind unter der in Ziff. 1.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).