Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 120-293095
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "TranseuropäischenNetze" (TEN) "Paris-Straßburg-StuttgartWien-Bratislava"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70510
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau
Rückbau Verkleidung FU Iduna für Beweissicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70510
Land: Deutschland
38: Geändert und/oder zusätzliche erforderliche Bau-/ Lieferleistungen. Für die Arnulf-Klett-Passage im Teilbereich Fußgängerunterführung Iduna (FU Iduna), sollen zur Beweissicherung
des Bauwerks eine geodätische Beweissicherung vor Beginn bzw. baubegleitende zur Ausführung, sowie eine fotographische Beweissicherung durchgeführt werden. Alle Flächen, die benachbart
an die Bauausführung grenzen sind beweiszusichern und damit auch deren Verkleidungen zurück zubauen. Am Ausgang der Unterführung zum Nordausgang des Bonatzbau ist die Verkleidung
an den Wänden (beidseitig) und der Decke für die Beweissicherung zurück zubauen.
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erreichungdes werkvertraglichen Erfolges. Der AN ist mit dem Hauptvertrag beauftragt, die Verkleidungen und Abdeckungen ggf. punktuell zuentfernen. Der Umfang des erforderlichen Rück- und Wiederaufbaus der Verkleidungsflächen übersteigtden vertraglich vorgesehenen punktuellen Rückbau von Verkleidungen/Abdeckungen. Die Beauftragungeines Dritten ist an dieser Stelle nicht sinnvoll, da die Hauptleistung bereits beim AN VE07beauftragt ist.