Campus Schopfheim - Glastrennwände Sporthalle Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 344b-CHN/01-004.04
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Schopfheim - Glastrennwände Sporthalle Neubau
Gegenstand der Vergabe sind Liefer- und Montagearbeiten von Glastrennwänden inkl. Türen.
Friedrich-Ebert-Schule - Gemeinschaftsschule Schopfheim Roggenbachstraße 11 79650 Schopfheim
Die Sporthalle entsteht im Kontext einer großen Umgestaltung eines alten Schulgeländes mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einem modernen Schulcampus mit Ganztagsangebot. Die Vergabe umfasst die Glastrennwände incl. Türen und Zubehör.
ca. 10 Stück Stahl-Glas-Elemente mit Schallschutzanforderungen
Gebäude:
Bruttogeschossfläche: 3.324 m²
Bruttorauminhalt: ca. 24.427 m³
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nur soweit für den Bieter Eintragungspflicht besteht; bei Mitteilung über Eintragung in ein PQ-Verzeichnis gilt der Nachweis als erbracht).
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (soweit Pflichtmitgliedschaft besteht; bei Mitteilung über Eintragung in ein PQ-Verzeichnis gilt der Nachweis als erbracht).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (gemäß Formblatt).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt).
Soweit sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit von qualifizierten Nachunternehmen beruft, sind die vorstehend genannten Erklärungen/Nachweise entsprechend vorzulegen (gemäß Formblatt).
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit.
Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen Leistungen in den letzten 3 Jahren 2018-2020 (gemäß Formblatt).
Umsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (Eigenleistung) pro Kalenderjahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Zwingend anzugeben, auch wenn Eintragung im PQ-Verzeichnis vorliegt!
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindesthöhen:
- 2,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- 2,5 Mio. EUR für Sachschäden.
Pro Schadensereignis (in Kopie). Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahrmindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit.
Zwingend anzugeben, auch wenn Eintragung im PQ-Verzeichnis vorliegt:
a) Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 8 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung.
Vergleichbar sind ........
Je Referenz ist Gebäudetyp, Ort der Ausführung, Auftraggeber mit Anschrift, Art und Umfang der Bauleistungen, Ausführungsbeginn - und Abschluss sowie Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) mitzuteilen. Des Weiteren ist je Referenz der Auftragswert (Euro, netto) der eigenen Leistung mitzuteilen.
b) Eigenerklärung, dass der Bieter über ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen verfügt.
Die Vergabeunterlagen/Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit.
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 LTMG Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Schopfheim
Elektronische Angebotsöffnung nach Vier-Augen-Login,
Keine öffentliche Submission.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
6. Die Baumaßnahmen werden nach dem Schulbauförderungsprogramm 2018 des Landes Baden-Württemberg gefördert. Daher sind die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten. Danach sind u.a. die EnEV in der jeweils gültigen Fassung, die Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge (MröÄ) vom 09.12.2010 und das LTMG einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERN06
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx